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Pflegebedürftige sowie deren Angehörige können auch 2025 auf finanzielle Unterstützung durch Pflegegeld und eine Selbstversicherung in der Pensionsversicherung zurückgreifen. Diese Leistungen sollen die Betreuung erleichtern und mögliche Nachteile für pflegende Angehörige im Pensionssystem abfedern. Zudem gibt es noch diverse Boni und Zuschüsse, die die finanzielle Situation für Betroffene deutlich verbessern sollen. Der Angehörigenbonus wurde heuer etwa um fast 70 Euro erhöht, in Niederösterreich gibt es noch 1.000 Euro zusätzich.
Das Pflegegeld dient als pauschale Abgeltung pflegebedingter Mehraufwendungen – unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Die Zuerkennung erfolgt nach festgestelltem monatlichen Pflegebedarf, der in sieben Stufen eingeteilt ist. Ab einem Pflegeaufwand von mehr als 65 Stunden monatlich wird Pflegegeld der Stufe 1 gewährt. Im Jahr 2025 bewegen sich die Beträge zwischen 200 und 2.160 Euro monatlich.
Im Rahmen des Sparpakets zur Budgetkonsolidierung werden diverse Sozial- und Familienleistungen für die nächsten beiden Jahren nicht mehr um die Inflationshöhe angehoben. Das Pflegegeld hingegen soll weiter valorisiert werden. Es wird demnach für 2026 wieder erhöht. Ab kommendem Jahr soll zudem die Schwerarbeiterregelung für Pflegekräfte kommen.
Plegestufe | Betrag 2024 | Betrag 2025 |
---|---|---|
Stufe 1 Monatl. Pflegebedarf mehr als 65 Stunden |
192,00 Euro | 200,80 Euro |
Stufe 2 Monatl. Pflegebedarf mehr als 95 Stunden |
354,00 Euro | 370,30 Euro |
Stufe 3 Monatl. Pflegebedarf mehr als 120 Stunden |
551,60 Euro | 577,00 Euro |
Stufe 4 Monatl. Pflegebedarf mehr als 160 Stunden |
827,10 Euro | 865,10 Euro |
Stufe 5 Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand |
1.123,50 Euro | 1.175,20 Euro |
Stufe 6 Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden bei regelmäßiger Betreuung bei Tag und Nacht oder dauernder Anwesenheit einer Pflegeperson (24 Stunden) |
1.568,90 Euro | 1.641,10 Euro |
Stufe 7 Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden wenn keine "zielgerichtete" Bewegungen der Extremitäten möglich |
2.061,80 Euro | 2.156,60 Euro |
Die Höhe kann auch mit dem Pflegegeld-Rechner online berechnet werden. Dabei wird der monatliche Pflegebedarf anhand der Stundenanzahl eingetragen und das Jahr ausgewählt, für das der Auszahlungsbetrag berechnet werden soll.
Feststellung des Pflegebedarfs
Die Feststellung des Pflegebedarfs erfolgt auf Antrag beim zuständigen Pensionsversicherungsträger, in der Regel bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Der tatsächliche Hilfebedarf wird durch eine ärztliche oder pflegerische Begutachtung erhoben. Ausschlaggebend für die Einstufung ist die Anzahl der Stunden, die für alltägliche Unterstützungsleistungen benötigt werden. Bei Uneinigkeit kann binnen drei Monaten Klage beim Arbeits- und Sozialgericht eingereicht werden.
Für pflegende Angehörige besteht die Möglichkeit einer Selbstversicherung in der Pensionsversicherung. Anspruch darauf haben Personen, die eine nahestehende Person mit mindestens Pflegegeldstufe 3 regelmäßig betreuen und dadurch zeitlich stark beansprucht sind. Eine weitere Variante besteht für Eltern von behinderten Kindern: Hier ist keine bestimmte Pflegegeldstufe erforderlich, stattdessen genügt der Bezug der erhöhten Familienbeihilfe. Die Selbstversicherung kann bis zum 40. Lebensjahr des Kindes genutzt werden.
Ein wesentlicher Vorteil dieser Regelung: Die Betroffenen sammeln Pensionsversicherungszeiten und erhalten Gutschriften auf dem Pensionskonto, ohne eigene Beiträge leisten zu müssen. Der Bund übernimmt die Beiträge, als wäre ein monatliches Bruttoeinkommen von rund 2.300 Euro gegeben. Bei Unsicherheiten empfiehlt die Arbeiterkammer Wien, einen Antrag beim Pensionsversicherungsträger zu stellen. Zudem bietet sie kostenlose Beratung zur Pflegegeldbeantragung und Selbstversicherung an.
Angehörigenbonus für 2025 erhöht
Seit Juli 2023 wird in Österreich auch ein sogenannter "Pflegebonus" - konkret "Angehörigenbonus" genannt - ausgezahlt. Er betrug in 2024 pro Monat 125 Euro (1.500 Euro jährlich). Seit 2025 wurde auch dieser Betrag um 4,6 Prozent angehoben, wie Finanz.at berichtet hat. Damit liegt die neue Höhe bei monatlich 130,80 Euro bzw. jährlich 1.569,60 Euro.
Einen Anspruch darauf haben pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen:
- Es wird Pflegegeld in Stufe 4 oder höher bezogen.
- Die Pflege erfolgt überwiegend seit mindestens einem Jahr.
- Das durchschnittliche Netto-Monatseinkommen betrug im Vorjahr nicht mehr als 1.500 Euro.
- Der Anspruch auf einen Angehörigenbonus aufgrund einer Selbst- oder Weiterversicherung liegt nicht vor.
1.000 Euro extra als Pflege- und Betreuungsscheck
In Niederösterreich gibt es zusätzlich dazu auch 2025 wieder den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck. Dieser fördert pflegebedürftige Personen mit 1.000 Euro pro Jahr extra. Anträge sind pro Kalenderjahr von 01. Januar bis inklusive 31. Dezember 2025 möglich.
Zu den Anspruchsvoraussetzungen zählen neben dem Hauptwohnsitz im Bundesland Niederösterreich auch das Vorliegen bestimmter Pflegestufen und der Bezug des Pflegegeldes, sowie weitere Kriterien. Details dazu findet man u.a. auf der Webseite des Landes Niederösterreich.

Mehr Informationen: Pflegegeld
