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Kurzer Überblick zur Pendlerpauschale

  • Die Pendlerpauschale steht grundsätzlich jedem Arbeitnehmer in Österreich zu.
  • Grundlage der Höhe der Pendlerpauschale ist die Distanz zwischen Heimatort und Arbeitsstätte. Dabei wird zwischen der kleinen und großen Pendlerpauschale unterschieden.
  • Die Pendlerpauschale beträgt zwischen 31,00 Euro und 306,00 Euro pro Monat. Das ergibt einen maximalen Jahresbetrag von 3.672,00 Euro.
  • Zusätzlich steht PendlerInnen ein sogenannter Pendlereuro zu.
  • Auch die Zumutbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln (Obus oder Bahn) hat Einfluss auf die Berechnung.
  • Die Pendlerpauschale kann im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend oder direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht werden.
  • Von Mai 2022 bis Juni 2023 wird die Pendlerpauschale verdoppelt und der Pendlereuro vervierfacht.
Information

Erhöhte Pendlerpauschale (Mai 2022 bis Juni 2023)

Für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 steht ArbeitnehmerInnen eine erhöhte Pendlerpauschale zu, um die steigenden Energie- und Spritpreise zusätzlich abzufedern. Diese beinhaltet eine Erhöhung der Pendlerpauschale um 50 Prozent und eine Vervierfachung des Pendlereuro.

Die Erhöhung der Pendlerpauschale ist dabei an die Anzahl der Tage pro Monat gekoppelt an denen der Arbeitsweg zurückgelegt wird.

Erhöhte kleine Pendlerpauschale

Die folgende Tabelle zeigt die verschiedenen Stufen der kleinen Pendlerpauschale inklusive monatlicher und jährlicher Beträge pro Pendlerstufe zur Berechnung.

Entfernung Betrag pro Monat Erhöhter Betrag (10+ Tage) Erhöhter Betrag (8-10 Tage) Erhöhter Betrag (4-7 Tage)
bei mind. 20 km bis 40 km 58,00 Euro + 29,00 Euro + 19,33 Euro + 9,67 Euro
bei mehr als 40 km bis 60 km 113,00 Euro + 56,50 Euro + 37,67 Euro + 18,83 Euro
bei mehr als 60 km 168,00 Euro + 84,00 Euro + 56,00 Euro + 28,00 Euro

Erhöhte große Pendlerpauschale

Die große Pendlerpauschale steht jedem Arbeitnehmer zu, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Die folgende Tabelle zeigt die Stufen für die große Pendlerpauschale mit dem Betrag pro Monat und pro Jahr.

Entfernung Betrag pro Monat Erhöhter Betrag (10+ Tage) Erhöhter Betrag (8-10 Tage) Erhöhter Betrag (4-7 Tage)
bei mind. 2 km bis 20 km 31,00 Euro + 15,50 Euro + 10,33 Euro + 5,17 Euro
bei mehr als 20 km bis 40 km 123,00 Euro + 61,50 Euro + 41,00 Euro + 20,50 Euro
bei mehr als 40 km bis 60 km 214,00 Euro + 107,00 Euro + 71,33 Euro + 35,67 Euro
bei mehr als 60 km 306,00 Euro + 153,00 Euro + 102,00 Euro + 51,00 Euro

Erhöhter Pendlereuro

Der Pendlereuro beträgt bisher jährlich 2 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 wird dieser Betrag vervierfacht und beträgt demnach 8 Euro pro Kilometer (Plus 0,50 Euro monatlich).

Für Erwerbstätige, die keine Steuern bezahlen, wird die SV-Rückerstattung als Ausgleich zur Pendlerpauschale um insgesamt 100 Euro - also 60 Euro für 2022 und 40 Euro für 2023 - angehoben.

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Pendlerrechner

Mit dem Pendlerrechner können Sie schnell und einfach Ihre Pendlerpauschale online berechnen!

Allgemeine Informationen zur Pendlerpauschale in Österreich:

Die Pendlerpauschale steht jedem Arbeitnehmer zu, dessen Arbeitsweg von der Wohnung bis zur Arbeitsstätte bestimmte Faktoren erfüllt. Die Pendlerstufe wird auf Basis der Distanz des Arbeitsweges bemessen. Die monatlichen und jährlichen Beträge der Pendlerpauschale werden dem Arbeitnehmer monatlich oder jährlich ausbezahlt. Die Höhe hat dabei nichts mit der Lohnsteuer zu tun, die vom Arbeitnehmer abgeführt wird.

Pendlerpauschale online berechnen

Sie können die Pendlerpauschale (und den Pendlereuro) nach Berechnung entweder beim Finanzamt über Ihren Arbeitgeber beantragen.

Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden in der Regel durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch zusätzlich ein Anspruch auf eine "kleine" oder auch "große" Pendlerpauschale. Die tatsächlichen Fahrtkosten des Arbeitnehmers (Pendler) können dabei nicht geltend gemacht werden.

Anzahl der Fahrten pro Monat

Auch die Anzahl der Fahrten pro Monat zur Arbeitsstätte spielen eine Rolle. Man unterscheidet zwischen "4 bis 7", "8 bis 10" und "mehr als 10" Fahrten pro Monat.

Arbeitgebereigenes KFZ

Außerdem macht es einen Unterschied, ob ein sogenanntes arbeitgebereigenes KFZ (Auto) für die Fahrt zur Verfügung gestellt wird.

Unzumutbarkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels wegen Behinderung

Ein Unzumutbarkeit der Benützung des öffentlicher Verkehrsmittel kann auch wegen Behinderung vorliegen. Das ist beim Rechner des BMF zu berücksichtigen.

Pendlerpauschale beantragen

Die Pendlerpauschale und der Pendlereuro können in Österreich auf zwei Varianten beantragt werden:

  • Während des aktuellen Kalenderjahres direkt beim derzeitigen Arbeitgeber.
  • Im Rahmen der Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr.

Video: Lohnsteuerausgleich
In diesem Video findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) in Österreich.

Anspruch auf Pendlerpauschale:

Ein Anspruch auf eine Pendlerpauschale hängt von diesen Faktoren ab:

  • Möglichkeit oder Zumutbarkeit der Benützung von öffentlichen Verkehrsmittel
  • Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (20km bis 40km, 40km bis 60km oder mehr als 60km)
  • Zeitliches Überwiegen im Lohnzahlungszeitraum

Kleine Pendlerpauschale

Die folgende Tabelle zeigt die verschiedenen Stufen der kleinen Pendlerpauschale inklusive monatlicher und jährlicher Beträge pro Pendlerstufe zur Berechnung.

Entfernung Betrag pro Monat Jahresbetrag
bei mind. 20 km bis 40 km 58,00 Euro 696,00 Euro
bei mehr als 40 km bis 60 km 113,00 Euro 1.356,00 Euro
bei mehr als 60 km 168,00 Euro 2.016,00 Euro

Große Pendlerpauschale

Die große Pendlerpauschale steht jedem Arbeitnehmer zu, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Die folgende Tabelle zeigt die Stufen für die große Pendlerpauschale mit dem Betrag pro Monat und pro Jahr.

Entfernung Betrag pro Monat Jahresbetrag
bei mind. 2 km bis 20 km 31,00 € 372,00 €
bei mehr als 20 km bis 40 km 123,00 € 1.476,00 €
bei mehr als 40 km bis 60 km 214,00 € 2.568,00 €
bei mehr als 60 km 306,00 € 3.672,00 €

Wenn Sie den Pendlerrechner verwenden, achten Sie darauf, dass die Uhrzeit im Rechner glaubwürdig ist. Sie sollten nachweisen können, dass Ihr Arbeitsbeginn durchschnittlich zur genannten Uhrzeit stattfindet.

Die Pendlerpauschale hängt zudem von den Zeiten der öffentlichen Verkehrsmittel ab. Würden die öffentlichen Verkehrsmittel, wie Bus oder Bahn, zu sehr ungünstigen oder unzumutbaren Zeiten zur Arbeitsstelle fahren, kann man ebenfalls eine Pendlerpauschale beantragen.

So funktioniert der Antrag auf die Pendlerpauschale:

  • Kilometer von zuhause bis zur Arbeitsstätte berechnen.
  • Pendlereuro mit dem Rechner ausrechnen.
  • Notwendige Angaben am Formular zum Steuerausgleich anführen.
  • Arbeitnehmerveranlagung ( Lohnsteuerausgleich ) durchführen.

Während des Kalenderjahres

(bei der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber)

  • mit dem Formular L34 EDV – Ausdruck des Ergebnisses des Pendlerrechners

Nach Ablauf des Kalenderjahres

(im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung)

  • Formular Arbeitnehmerveranlagung – Antrag – L1
  • Formular Einkommensteuer erklärung – E1
  • Formular Pendlerpauschale und Pendlereuro – Berechnungshilfe – L34a

Wie hoch ist die Pendlerpauschale?

Die Höhe der Pendlerpauschale wird in Österreich auf Grundlage der Distanz zwischen Arbeitsplatz und Wohnort, sowie der Möglichkeit und Zumutbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln berechnet. Beantragt und ausgezahlt wird die Pauschale über das Finanzamt. Durchgeführt wird dieser in der Regel im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs. Der Antrag kann während des Jahres zudem direkt über den Arbeitgeber erfolgen.

Beispiel zur Berechnung

Beispiel zur Berechnung: Sie fangen um 8:00 Uhr zu arbeiten an und müssten mit dem Bus eine Stunde zum Arbeitsplatz fahren. Mit dem eigenen Auto wären Sie jedoch in nur 20 Minuten dort. Somit hätten Sie laut Pendlerrechner Anspruch auf eine Pendlerpauschale in Österreich.

Berechnen Sie jetzt Ihre Pendlerpauschale und den Pendlereuro!

Pendlereuro

Der sogenannte Pendlereuro berechnet sich aus der Anzahl der zurückgelegten Kilometer zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte mit dem zwei multipliziert. Dieser wird pro Jahr errechnet und direkt von der zu entrichtenden Steuer abgezogen.

Information

Von Mai 2022 bis Juni 2023 wird der Pendlereuro vervierfacht und steigt damit als Absetzbetrag von 2 Euro auf insgesamt 8 Euro pro gefahrenem Kilometer jährlich.

Beispiel zur Berechnung des Pendlereuros: Der Arbeitnehmer/in legt zwischen Arbeitsstätte und Wohnort 26 Kilometer zurück. Damit beträgt das Ergebnis 52 €.

Pendlerrechner des Finanzamts

Das Bundesministeriums für Finanzen (BMF Österreich) bietet ebenfalls einen Rechner für die Pendlerpauschale online an.

Beispiel 1 - Kleine Pendlerpauschale:

  • Arbeitsbeginn: 08:00 Uhr
  • Arbeitsende: 17:00 Uhr
  • Distanz - Hinfahrt (KFZ): 19,2 km
  • Distanz - Rückfahrt (KFZ): 21,7 km

Weitere Angaben:

  • Anzahl der Fahrten pro Monat: mehr als 10
  • Es liegt keine Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel durch Behinderung vor.
  • Es wird kein arbeitgebereigenes KFZ zur Verfügung gestellt.

Ergebnis:

  • Öffentliches Verkehrsmittel - Hinfahrt: 64 Minuten für 23,5 km
  • Öffentliches Verkehrsmittel - Rückfahrt: 69 Minuten für 28,2 km

Die Benützung des Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) ist aufgrund der Fahrzeit mit dem Massenbeförderungsmittel zumutbar. Es steht daher ein kleines Pendlerpauschale für eine Wegstrecke von mehr als 20 km bis 40 km zu.

  • Das Pendlerpauschale beträgt: 696 Euro jährlich / 58 Euro monatlich.
  • Der Pendlereuro beträgt: 58,00 Euro jährlich / 4,83 Euro monatlich.

Beispiel 2 - Große Pendlerpauschale:

  • Arbeitsbeginn: 07:00 Uhr
  • Arbeitsende: 16:00 Uhr
  • Distanz - Hinfahrt (KFZ): 49,4 km
  • Distanz - Rückfahrt (KFZ): 51,1 km

Weitere Angaben:

  • Anzahl der Fahrten pro Monat: mehr als 10
  • Es liegt keine Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel durch Behinderung vor.
  • Es wird kein arbeitgebereigenes KFZ zur Verfügung gestellt.

Ergebnis:

  • Öffentliches Verkehrsmittel - Hinfahrt: 115 Minuten für 63,5 km
  • Öffentliches Verkehrsmittel - Rückfahrt: 159 Minuten für 63,4 km

Die Benützung des Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) ist aufgrund der Fahrzeit mit dem Massenbeförderungsmittel unzumutbar. Es steht daher ein großes Pendlerpauschale für eine Wegstrecke von mehr als 40 km bis 60 km zu.

  • Das Pendlerpauschale beträgt: 2568 Euro jährlich / 214 Euro monatlich.
  • Der Pendlereuro beträgt: 104,00 Euro jährlich / 8,67 Euro monatlich.
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Häufige Fragen und Antworten

Wann bekommt man die große Pendlerpauschale?

Die große Pendlerpauschale unterliegt in Österreich bestimmten Voraussetzungen für den Arbeitnehmer. Welche Pauschale zutrifft, kann mit dem Pendlerrechner errechnet werden.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale?

Die Höhe der Pendlerpauschale hängt davon ab, ob die große oder die kleine Pauschale zutrifft. Die kleine Pauschale beginnt ab 20 km Entfernung zum Arbeitsplatz bei 696 Euro jährlich. Die große Pendlerpauschale beginnt bereits bei 2 km Entfernung und beträgt mindestens 372 Euro jährlich.

Wie wird die Pendlerpauschale beantragt?

Der Antrag für die Pendlerpauschale kann direkt beim Arbeitgeber erfolgen oder während der Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr beim Finanzamt oder via FinanzOnline.

Aktuelle Nachrichten:

Schlagzeilen und News:

Antrag notwendig: 1.200 Euro Bonus für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können sie je nach Wohnort und Einkommen heuer noch bis zu 1.200 Euro als Zuschuss holen. Ein Antrag dazu ist jedoch notwendig. Auf Finanz.at erfährt man alle Details dazu.

Neuer Pendler-Bonus verfügbar: Bis zu 825 Euro für Arbeitnehmer

Nachdem in vielen Bundesländern bereits Pendlerbeihilfe und -Zuschüsse zwischen 389 und 1.200 Euro beantragt werden können, steht nun ein weiterer Fahrtkostenzuschuss von bis zu 825 Euro zur Verfügung. Dabei spielen u.a. die einfache Wegstrecke und das Jahreseinkommen eine wichtige Rolle. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Bis zu 1.200 Euro einmalig für Arbeitnehmer - Antrag notwendig

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben auch heuer wieder einen Anspruch auf zusätzliche Beihilfen und Förderungen von bis zu 1.200 Euro. Diese müssen je Bundesland beantragt werden. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

Antrag jetzt möglich: Bis zu 1.200 Euro extra für Arbeitnehmer

Zehntausende Arbeitnehmer in Österreich haben auch heuer wieder Anspruch auf Beihilfe und Entlastungen, die anfallende Kosten für den Arbeitsweg abfedern sollen. Ab jetzt können bis zu 1.200 Euro beantragt und ausgezahlt werden. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

Neuer Bonus und Absetzbetrag sollen Pendlerpauschale ersetzen

Die Erhöhung der Pendlerpauschale wurde bereits mit Juni beendet. Zuletzt wurde eine Abschaffung der steuerlichen Entlastung diskutiert. Eine Neuregelung und soziale Staffelung werden stattdessen ebenso gefordert, wie ein 200-Euro-Ökobonus. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Nur noch bis Ende Oktober: 300 Euro Zuschuss für Arbeitnehmer möglich

Nur noch bis Ende Oktober 2023 können ArbeitnehmerInnen in Österreich einen Fahrtkostenzuschuss von 300 Euro im Rahmen der Arbeitnehmerförderung beantragen. AlleinverdienerInnen können sogar einen erhöhten Zuschuss erhalten. Auch pendelnde Lehrlinge profitieren davon. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Weniger Geld ab Juli - Entlastung für Autofahrer endet, Ökobonus gefordert

Ab Juli verlieren AutofahrerInnen in Österreich viel Geld als Entlastung gegen die Teuerung. Konkret wird die erhöhte Pendlerpauschale abgeschafft und auf die ursprüngliche Höhe reduziert. Eine Neuregelung und soziale Staffelung steht ebenso im Raum, wie ein 200-Euro-Ökobonus. Alle Details zur neuen Höhe findet man hier auf Finanz.at.

Soziale Staffelung: Pendlerpauschale soll neu geregelt werden

Die Pendlerpauschale und der Pendlereuro werden nur noch bis Ende Juni erhöht. Das bedeutet, dass ArbeitnehmerInnen ab Juli wieder weniger von der Steuer absetzen können. Diese soll nun - so Klimaministerin Gewessler - neu geregelt und so ökologischer und sozial-gestaffelt ausgestaltet werden. Alle Details auf Finanz.at.

200-Euro-Ökobonus und neue Pendlerpauschale gefordert

Die Pendlerpauschale soll reformiert und so für ArbeitnehmerInnen gerechter und öklogischer ausgestaltet werden. Zudem soll ein 200-Euro-Ökobonus pro Jahr eingeführt und so die Nutzung ökologischer Alternativen für den Arbeitsweg honoriert werden. Das fordern jedenfalls die Arbeiterkammer und der ÖGB. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

Auch 2023 absetzbar - Mehr als 1.100 Euro extra für Pendler

Aufgrund der durch die Teuerung und Energiekrise stark gestiegenen Diesel- und Benzinpreise, wurde bereits im vergangenen Jahr eine Erhöhung der Beträge für PendlerInnen eingeführt. Diese gilt noch bis Juni 2023 und bringt ArbeitnehmerInnen in der höchsten Pendlerstufe mindestens 1.100 Euro pro Jahr zusätzlich.

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 20.10.2023, 12:08 Uhr