Der Heizkostenzuschuss soll - je nach Bundesland anhand unterschiedlicher Kriterien - einkommensschwachen Haushalten eine finanzielle Entlastung gegen die steigenden Wohn- und Heizkosten bieten. Doch vielerorts gibt es - trotz Ausweitung der Voraussetzungen - kaum neue Anträge.
Bereits vor der Teuerung seien im Bundesland Salzburg rund 60.000 Menschen - davon etwa 10.000 MindestpensionistInnen - armutsgefährdet gewesen. Seit der Anhebung des Zuschuss um weitere 300 Euro auf insgesamt 600 Euro seien nur 1.000 zusätzliche Anträge genehmigt worden. Rund 8.000 Anträge wurden gestellt, wie die Krone am Freitag berichtet.
Trotz Anhebung der Einkommensgrenzen als Voraussetzung für den Zuschuss, werden also nur wenige neue Anträge eingebracht.
600 Euro als Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen
Jene Haushalte, die für den vergangenen Winter bereits einen Heizkostenzuschuss von insgesamt 300 Euro erhalten haben, bekommen zusätzlich den erhöhten Zuschuss von 300 Euro automatisch ausbezahlt. Die Antragsfrist gilt seit 01. April bis inklusive 31. Juli 2023.
Die Voraussetzungen bzw. Einkommensgrenzen für den Zuschuss sind:
- Ein-Personen-Haushalte oder alleinerziehende Personen: 1.300 Euro netto / Monat
- Mehr-Personen-Haushalte (Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften): 1.700 Euro netto / Monat
Die Netto-Einkommensgrenze erhöht sich für:
- jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfe : plus 360 Euro netto / Monat
- jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfe: plus 580 Euro netto / Monat
- jede weitere erwachsene Person im Haushalt: plus 580 Euro netto / Monat
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Schriftliches Informationsschreiben gefordert
KPÖ-Gemeinderat und NEO-Landtagsabgeordneter Kay-Michael Dankl fordert daher gegenüber der Salzburger Krone am Freitag, das Land solle - ähnlich dem Vorbild Wien beim Energiebonus - die Bürgerinnen und Bürger schriftlich genauer informieren.
Alle Details zum Antrag auf den Heizkostenzuschuss in Salzburg findet man unter salzburg.gv.at.
Mehr Informationen: Heizkostenzuschuss