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Die Arbeiterkammer (AK) hat in einem Verbandsprozess gegen die Immobiliengesellschaft Amisola eine Rückzahlung von insgesamt 1,28 Millionen Euro für Mieterinnen und Mieter erwirkt. Hintergrund sind rechtswidrig verrechnete Betriebskosten, die das Unternehmen nun rückerstatten muss.
Laut AK betrifft die Einigung 798 Haushalte in fünf Wiener Wohnhausanlagen sowie eine in Graz. Zudem sind nach 2001 errichtete Dachgeschosswohnungen in Altbauten betroffen. Im Durchschnitt erhalten die Mieterinnen und Mieter rund 2.500 Euro pro Wohnung zurück. Amisola habe sich in einem Unterlassungsvergleich verpflichtet, künftig keine unzulässigen Betriebskosten mehr zu verrechnen.
Auslöser des Verfahrens war eine ungewöhnlich hohe Nachzahlung eines Mieters, die die AK auf den Plan rief. Im Zuge des Verbandsprozesses wurden mehrere Klauseln in den Mietverträgen als rechtswidrig eingestuft. Sowohl das Oberlandesgericht Wien als auch der Oberste Gerichtshof (OGH) gaben der Arbeiterkammer in zwei Parallelverfahren Recht.
Amisola reagierte laut AK „schnell und unkompliziert“ auf das Urteil und werde alle Betroffenen in den kommenden Wochen schriftlich über die jeweilige Rückzahlung informieren.
Vertragsklauseln sollen geprüft werden
Die Arbeiterkammer fordert nun auch andere Vermieter, die ähnliche Vertragsklauseln verwenden, auf, ihre Verträge zu überprüfen und zu viel verrechnete Betriebskosten zu refundieren. Die betroffenen Objekte seien frei finanzierte Wohnungen, die nicht dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegen, betonte die AK.
Bereits in der Vergangenheit waren diverse Vertragsklauseln, wie etwa die Wertsicherungsklauseln oder die Baukostenindex-Klausel, ein viel diskutiertes Thema. Erst im Herbst 2024 konnte die AK ebenfalls hohe Rückzahlungen für viele Mieterinnen und Mieter in Salzburg, Graz und Wien gerichtlich erkämpfen. Die Grundlage haben damals neue OGH-Urteile zu Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen geschaffen. Finanz.at hat berichtet.
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