Auch heuer werden wieder diverse Zuschüsse an Familien ausgezahlt. Dabei unterscheiden sich die Leistungen je Bundesland teilweise deutlich. Zwischen 150 und 960 Euro sind dabei möglich.
Für den Antrag gibt es aber bestimmte Fristen einzuhalten. Alle Details zu den Kinderbetreuungsboni findet man hier auf Finanz.at.
Der Kinderbetreuungsbonus in Oberösterreich wurde bereits seit Anfang 2024 auf 80 Euro monatlich erhöht. Das bringt Anspruchsberechtigten heuer insgesamt 960 Euro zusätzlich als Familienförderung.
Als Voraussetzung gilt unter anderem, dass kein kostenloses Angebot zur Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird (beitragsfreier Kindergarten bis 13:00 Uhr), das Kind mindestens 37 Monate als ist und es in einem gemeinsamen Haushalt mit einem Elterteil in Oberösterreich lebt. Zudem müssen Elternteil und Kind österreichische oder EU-Staatsbürger sein. Ein Antrag kann das gesamte Kalenderjahr 2024 online oder direkt beim Land Oberösterreich gestellt werden. Beilagen zum Antrag sind dabei nicht notwendig.
Gleichzeitig unterstützt auch die Arbeiterkammer Niederösterreich Familien noch bis Ende Mai 2024 mit einem 150-Euro-Kinderbetreuungsbonus. Ein Antrag kann ebenfalls online eingebracht werden.
Auch Alleinerziehende können noch von bis zu 1.500 Euro zusätzlich profitieren. Das ist heuer wieder durch den Alleinerzieher-Bonus und den monatlichen Kinderzuschuss möglich.
Der Familienzuschuss in Kärnten beträgt heuer zwischen 58 und 261 Euro. Dieser steht einkommensschwachen Familien in Kärnten zu und berechnet sich anhand des Netto-Familieneinkommens und der Anzahl der Familienmitglieder. Der Zuschuss kann maximal 48 Monate beansprucht werden und muss alle sechs Monate erneut beantragt werden.
Nach Ende der Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes ist ein erstmaliger Antrag auf den Familienzuschuss möglich. Die tatsächliche Höhe anhand des Einkommens und der Anzahl der Kinder kann mit dem Online-Rechner des Landes Kärnten berechnet werden. Ein Antrag ist hier online möglich.
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Mehr Informationen: Familienbeihilfe