Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Formulare zur Einreichung bei Ihrem Finanzamt in Österreich:

Einkommenssteuererklärung (E1)

Die Einkommensteuererklärung ist von selbständig-tätigen Personen in Österreich auszufüllen. Hier sind alle Einkunftsarten zu berücksichtigen, also auch jene aus unselbständiger Arbeit, eventuelle Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalertragssteuer, etc.

Das Formular E1 finden Sie hier online: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/wai/2017/E1.htm

Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung (L1)

Dieses Formular ist dann auszufüllen, wenn jemand nur unselbständig, also im Angestelltenverhältnis, tätig ist oder Pension bezieht. Dabei können etwaige Sonderbelastungen, Freibeträge oder Absetzbeträge eingetragen werden.

Wenn sich an den Daten, die dem Finanzamt ohnehin vorliegen (Anzahl der Kinder, Alleinverdienerabsetzbetrag, Familienbeihilfe, etc.) nichts geändert hat, ist kein Ausfüllen dieses Formulars notwendig. Das Finanzamt erledigt das dann automatisch im Zuge der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung.

Das Formular L1 finden Sie hier online zum Ausfüllen oder Herunterladen.

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Absetzbeträge

Die Erklärung zur Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB), Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB), Familienbonus Plus, behinderungsbedingter Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen, etc. wird über das Formular zu Arbeitnehmerveranlagung oder direkt über die Zusatzformulare als Beilage geltend gemacht.

Das Formular E30 finden Sie hier online.

Bei folgenden Gründen muss ein weiteres Formular E31 eingereicht werden:

  • Wegfall von Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, erhöhter Pensionsabsetzbetrag bzw. Wohnsitzstaat-Änderungen bei Kindern
  • Wegfall bzw. Änderungen des Familienstands, etc.

Sobald sich Änderungen hinsichtlich des Familienstands, beim Wohnsitz und dergleichen ergeben, sollte dieses Formular beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Pendlerpauschale (L34a)

Die Pendlerpauschale und der Pendlereuro werden entweder direkt im Rahmen der Einkommensteuererklärung (E1) bzw. der Arbeitnehmerveranlagung (L1) geltend gemacht oder mittels Formular L34a (Berechnungshilfe) zur Penderlpauschale.

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Familienbeihilfe (Beih100)

Dieses Formular wird für die Zuerkennung, eine Änderung oder den Wegfall der Familienbeihilfe benötigt. Hat sich nur der Familienstand geändert, ist dafür dieses Formular vorgesehen.

Das Formular Beih100 zur Familienbeihilfe finden Sie hier online: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/Beih100.pdf

Antrag auf Gewährung von Schulfahrtbeihilfe für das Schuljahr

Unter gewissen Voraussetzungen gewährt der Staat auch Beihilfen zur täglichen Schulfahrt von Kindern oder Jugendlichen.

Antrag auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung

Bei erheblicher Behinderung eines Kindes zahlt der Staat eine erhöhte Familienbeihilfe für den, damit verbundenen, erhöhten Aufwand.

Umsatzsteuervoranmeldung (U30)

Dieses Formular müssen Gewerbetreibende bei einem Jahresumsatz von 30.000 bis 100.000 Euro vierteljährlich abgeben, bei darüber hinaus gehendem Umsatz, monatlich. Die Voranmeldung ist bis spätestens sechs Wochen nach Monats- oder Quartalsende beim Finanzamt einzureichen und zu bezahlen. Gewerbetreibende bis zu einem jährlichen Umsatz bis zu 30.000 Euro, sind davon befreit.

Das Formular U30 zur Umsatzsteuervoranmeldung finden Sie hier online.

Umsatzsteuererklärung (U1)

Diese ist am Ende des Geschäftsjahres, zusammen mit der Einkommenssteuererklärung und den erforderlichen Beilagen, beim Finanzamt einzureichen. Kommt es dabei zu Abweichungen mit den Voranmeldungen, gibt es entweder eine Gutschrift der Steuerbehörde oder der Differenzbetrag ist zu bezahlen.

Das Formular U1 zur Umsatzsteuer finden Sie hier online: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/wai/2017/U1.htm

Erklärung über die Normverbrauchsabgabe (NOVA2)

Wann immer ein Fahrzeug, egal ob Motorrad der PKW, nach Österreich importiert und hier angemeldet wird, ist die NOVA zu bezahlen. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Autohändler. Diese Abgabe ist auch dann zu entrichten, wenn das Fahrzeug ursprünglich aus einem EU-Mitgliedsstaat stammt. Lastkraftwagen und Oldtimer sind von der Abgabe befreit. Die NOVA ersetzt dabei den Zoll, der vor dem EU-Beitritt dafür zu entrichten war.

Das Formular NOVA2 zur Normverbrauchsabgabe finden Sie hier online: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfd/9999/NOVA2.pdf

Kraftfahrzeugsteuer (Kr1 und Kr2)

Die Kraftfahrzeugsteuererklärung wird mittels Formular Kr1 und Kr2 an das Finanzamt übermittelt.

Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer

Dieses Formular muss (leider) nur eine ganz kleine Gruppe von Personen oder Organisationen ausfüllen, nämlich dann, wenn diese Mitglieder einer ausländischen konsularischen Vertretung sind, oder Mitglieder der EU, UNO, NATO oder anderer internationaler Organisationen.

Anzeige eines Versandhandels, Antrag auf allgemeine Zulassung als Versandhändler

Wenn Sie planen einen Online-Versandhandel zu gründen, sollten Sie dies dem Finanzamt melden.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 01.12.2022, 11:01 Uhr