Kraftfahrzeugsteuer

Die KFZ-Steuer (auch motorbezogene Versicherungssteuer genannt) wird in Österreich im Zuge der Haftpflichtversicherung entrichtet. Zur Einbringung der Kraftfahrzeugsteuererklärung für Unternehmen und Privatpersonen wird das Formular Kr1 und Beilagen verwendet.

Ausfüllhilfe Kr1 und Kr2

Die Ausfüllhilfe dient als Unterstützung bei der Angabe der relevanten Informationen im Bescheid Kr1 und Kr2. Folgende Angaben müssen gemacht werden:

  • Finanzamt : Das Formular wird direkt an das zuständige Finanzamt adressiert.
  • Abgabenkontonummer: Geben Sie die Finanzamtsnummer bzw. Steuernummer in dieses Feld ein.
  • Name: Der Familienname und Vorname bzw. die Bezeichnung des Unternehmens werden in dieses Feld eingetragen.
  • Anschrift: Geben Sie die Postleitzahl, den Ort, die Straße und die Hausnummer ein.
  • Telefonnummer: Geben Sie die Telefonnummer Ihrer Person oder des Unternehmens an.

Angaben zum KFZ

In die folgende Tabelle werden alle Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen eingetragen. Die Bemessungsgrundlage für die KFZ-Steuer ist das höchste zulässige Gesamtgewicht des KFZ.

Die geforderten Informationen je KFZ sind:

  • Behördliches Kennzeichnen: Das KFZ-Kennzeichen des Fahrzeugs.
  • Datum (Zulassung): Das Datum der KFZ-Zulassung.
  • Datum (Abmeldung): Das Datum der Abmeldung des Fahrzeugs.
  • Monatssteuer: Das höchst-zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs multipliziert mit dem Steuersatz (höchstes zulässiges Gesamtgewicht x Steuersatz).
  • Anzahl der Monate: Die Anzahl der Monate ist die Anzahl der Tage dividiert durch 30.
  • Kraftfahrzeugsteuer: Die resultierende KFZ-Steuer auf Basis der Bemessung bzw. Bemessungsgrundlage.

Weitere auszufüllende Tabellen in Formular Kr1 sind die Tabellen für:

  • Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen
  • Personen- und Kombinationskraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen
  • Krafträder (Motorräder, Motorräder mit Beiwagen und Motordreiräder)

Weitere Angaben, die in der Kraftfahrzeugsteuererklärung getätigt werden müssen, sind unter anderem:

  • Die Ermäßigung für die Beförderung im Inland mit Eisenbahn im Huckepackverkehr. Diese müssen in einer Beilage näher erläutert werden. (Angabe gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 KfzStG 1992)
  • Die Anrechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf die Kraftfahrzeugsteuer.

Das Formular Kr1 findet sich online als PDF (Link) oder direkt zum Ausfüllen in FinanzOnline.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 25.11.2022, 13:03 Uhr