Neue Grenzwerte ab 2024: Geringfügigkeit und SV-Beiträge steigen an

Die Aufwertungszahl für 2024 lässt diverse Beträge gegenüber dem Vorjahr ansteigen. Sie beträgt für das kommende Jahr 1,035. Daraus ergeben sich etwa eine höhere Geringfügigkeitsgrenze, sowie u.a. neue Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung und Grenzbeträge zur Arbeitslosenversicherung. Die neuen Beträge findet man hier in einer Übersicht auf Finanz.at.

25.11.2023, 08:15 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at / Euro-Scheine
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Die jährliche Aufwertungszahl wird zu Berechnung neuer Grenzwerte und Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung herangezogen. Durch sie steigt auch die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte in Österreich jedes Jahr an.

Die Aufwertungszahl für das Jahr 2024 beträgt laut ÖGK 1,035. Aufgrund dieser Zahl steigt die Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro (2023) auf 518,44 Euro (2024). Als geringfügig Beschäftigter gilt man also ab 01. Januar 2024, wenn man bei regelmäßiger Beschäftigung - also einem Arbeitsverhältnis für mindestens einen Monat - nicht mehr als 518,44 Euro monatlich verdient.

Bei einer geringfügigen Arbeit gilt grundsätzlich: brutto ist gleich netto. Das bedeutet, dass der Dienstnehmer keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung entrichten muss. Ab 2023 steigt damit auch der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG) auf insgesamt 777,66 Euro.

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Tabelle bis 2023

Die Geringfügigkeitsgrenze ist in den letzten zehn Jahren um 112 Euro gestiegen:

Jahr Einkommen pro Arbeitstag Einkommen pro Monat
2024 - 518,44 Euro
2023 - 500,91 Euro
2022 - 485,85 Euro
2021 - 475,86 Euro
2020 - 460,66 Euro
2019 - 446,81 Euro
2018 - 438,05 Euro
2017 - * 425,70 Euro
2016 31,92 Euro 415,72 Euro
2015 31,17 Euro 405,98 Euro

* Seit 2017 gibt es keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze mehr.

Höchstbeitragsgrundlage steigt ebenfalls an

Durch die Aufwertungszahl steigen die Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung ebenfalls an. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage erhöht sich demnach von 5.850 Euro (täglich 195 Euro) auf 6.060 Euro (täglich 202 Euro). Die jährliche Hochbeitragsgrundlage erhöht sich von 81.900 Euro in 2023 auf 84.840 Euro. Für Sonderzahlungen liegt die jährliche Hochbeitragsgrundlage künftig bei 12.120 Euro (bisher 11.700 Euro).

Damit erhöht sich der maximal zu zahlende Sozialversicherungsbeitrag ab 2024.

Auch die Grenzbeträge zum Dienstnehmer- und Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag steigen um die Aufwertungszahl von 1,031. Diese liegen für Dienstnehmer künftig bei:

  • bis 1.951 Euro: 0 Prozent
  • über 1.951 Euro bis 2.128 Euro: 1 Prozent
  • über 2.128 Euro bis 2.306 Euro: 2 Prozent
  • über 2.306 Euro: 3 Prozent

Lohn- und Einkommensteuer werden ebenfalls gesenkt

Auch für Beschäftigte über der Geringfügigkeit steigen ab 2024 die Netto-Gehälter an. Die Gründe dafür liegen in der Anpassung der Grenzwerte der Steuertarife an die Inflation und die Senkung der dritten Steuerstufe von 41 auf 40 Prozent. Das bedeutet mehr Netto vom Brutto für alle Erwerbstätigen.

Die Höhe des Einkommens ab 2024 kann mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.at berechnet werden.

So sieht die neue Lohnsteuertabelle ab 2024 aus:

Einkommen (2023) Einkommen (2024) Steuersatz (2023) Steuersatz (2024)
bis 11.693 Euro bis 12.816 Euro 0 % 0 %
bis 19.134 Euro bis 20.818 Euro 20 % 20 %
bis 32.075 Euro bis 34.513 Euro 30 % 30 %
bis 62.080 Euro bis 66.612 Euro 41 % 40 %
bis 93.120 Euro bis 99.266 Euro 48 % 48 %
bis 1.000.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
ab 1.000.000 Euro ab 1.000.000 Euro 55 % 55 %
Grundlage: 9,90 % Inflation von Juli 2022 bis Juni 2023;
Automatische Erhöhung (Ausnahme Spitzensteuersatz): 6,60 %;
Drittes Drittel für unterste vier Tarifstufen;

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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