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Haushaltsversicherung in Österreich

Ob Brand- oder Wasserschäden, Kratzspuren an Türen durch Haustiere und Ähnliches, kleine Unachtsamkeiten können manchmal zu einem größeren Schaden führen. In diesem Fall greift die Haushaltsversicherung. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten die vereinbarten Bedingungen vor Vertragsabschluss genauestens geprüft werden. Eine klassische Haushaltsversicherung unterteilt sich meist in zwei Bereiche, der sogenannten Sachversicherung für den Hausrat wie auch eine private Haftpflichtversicherung. Dabei beinhaltet die Sachversicherung die Absicherung gegen Sturmschäden, eine Feuerversicherung, eine Glasschutzversicherung, eine Versicherung gegen Diebstahl oder Einbruch wie auch gegen Wasserschäden. Zudem bietet sie einen zusätzlichen Schutz nach einem Unfall oder anderen persönlichen Schäden in der eigenen Wohnung oder im Haus.

Die Höhe der Versicherung sollte stets so ausfallen, dass im Schadensfall alles finanziell abgedeckt ist. Die meisten Haushaltsversicherungen lassen sich noch erweitern, wie zum Beispiel eine Versicherung die auch bei einem Einbruch in den PKW greift.

Grundsätzliche Absicherungen bei einer Haushaltversicherung

Die meisten Hausratversicherungen greifen bei Brandschäden, Wasserschäden, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Absturz/Aufprall eines Luftfahrzeuges, Sturm- und Hagelschäden. Dabei sind Elementarschäden wie Erdbeben, Erdrutsch oder Hochwasser nicht mit eingeschlossen, im Unterschied zu einer Wohngebäudeversicherung. Jedoch können diese als Zusätze kostengünstig in die Police berücksichtigt werden.

Viele Versicherungen bieten diese zusätzlichen Absicherungen durch einen unbeträchtlichen Zuschlag von vornherein an. Werden diese Absicherungen nicht benötigt, werden sie gesondert ausgeschlossen, was aber wenig Sinn macht, da sich dieser Aufpreis im einstelligen Eurobereich befindet. Ähnliche zusätzliche Versicherungen beinhalten beispielsweise den Diebstahlschutz für das Fahrrad, Antiquitäten und Schmuck.

Welche Gegenstände sollten versichert werden?

Generell beinhaltet eine Haushaltsversicherung sämtliche Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Haushaltsgeräte, Bilder, Teppiche Lampen, Geschirr, Kleidung und andere Gebrauchsgegenstände. Auch Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld (300,-) und Wertpapiere wie auch Heimelektronik, Computer und Haustiere.

Gewerblich genutzte Gegenstände wie beispielsweise ein Computer, welcher für Heimarbeit genutzt wird, sind nicht zwangsläufig in der Haushaltversicherung mit drin. Von daher sollte dies vor Vertragsabschluss unbedingt geklärt werden. Auch Fahrräder in den meisten Haushaltsversicherungen nicht gegen Diebstahl geschützt, werden aber auf Wunsch in die Versicherung mit eingeschlossen.

Dieser Versicherungsschutz wird prozentual in der Gesamtversicherungssumme angegeben. Beläuft sich diese beispielsweise auf einhunderttausend Euro und die Versicherungssumme für das Fahrrad mit zwei Prozent angegeben wird, wäre das Fahrrad bei einem Diebstahl mit zweitausend Euro abgesichert. Besteht eine Unterversicherung, zahlt die Versicherung nur anteilig. Dieses trifft auch bei einer Unterversicherung des gesamten Hausrats zu, wobei Versicherungen von Antiquitäten, hochwertige Heimelektronik und Schmuck besonders zu beachten sind. Bei diesen Besitztümern befindet man sich ganz schnell im fünfstelligen Bereich. Von daher sollte eine Haushaltsversicherung stets dem entsprechenden Wert angepasst.

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Beispielrechnung

Befindet sich Schmuck im Wert von dreißigtausend Euro in der Wohnung und die Hausratsversicherung beläuft sich auf einhunderttausend, der Gesamtwert beträgt allerdings einhundertfünfzigtausend, wird der entwendete Schmuck etwa zu zwei Dritteln, also ich einer Höhe von zwanzigtausend Euro von der Versicherung ersetzt. Jedoch sollte dabei beachtet werden, dass für Antiquitäten, hochwertigen Schmuck, Elektronik wie auch teure Musikinstrumente Expertisen und Rechnungen vorhanden sein sollten. Hierbei ist es überlegenswert für bestimmte Wertgegenstände eine extra Versicherung abzuschließen.

Hausratversicherung: Was ist im Haushalt versichert?

Im Laufe der Zeit sammeln sich in einem Haus oder in einer Wohnung viele Gegenstände an, die einen beachtlichen Wert darstellen. Seien es alte, vielleicht geerbte Möbelstücke oder ein kostbarer Teppich etc. Um diese Dinge vor Beschädigung oder Verlust zu schützen, bietet sich eine Haushaltsversicherung an. Leider gibt es bei den verschiedenen Versicherungsanbietern große Unterschiede, was jetzt versichert ist und was nicht. Es empfiehlt sich daher ein umfassender Vergleich, der heutzutage ohne viel Aufwand im Internet gemacht werden kann. Es gibt Anbieter die Wertgegenstände oder teure elektronische Geräte aus der Versicherung herausnehmen. Dinge die nicht zum Hausrat sondern zu Gebäude gehören werden in der Regel durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt. Die wichtigsten versicherten Risiken sind:

Feuer: Dazu gehören Schäden, die durch Brand, direkten Blitzschlag oder Explosion verursacht wurden. Daraus entstandene Folgeschäden, wie z. B. Schaden durch Löschwasser oder Rauch, sind ebenfalls versichert. Nicht versichert sind die sog. Sengschäden. Das sind Schäden die nicht durch direktes Feuer, z. B. Zigarettenglut entstanden sind.

Sturm: Unter Sturm wird versicherungstechnisch eine Luftbewegung von mehr als 60 km pro Stunde verstanden, die wetterbedingt ist. Schäden durch Hagel, Erdrutsch und Steinschlag sind ebenfalls versichert.

Einbruchdiebstahl: Einbruchdiebstahl, Einbruch und Raub sind in der Regel durch die Haushaltsversicherung abgedeckt. Dabei gilt es zu beachten, dass normalerweise einfacher Diebstahl, darunter versteht man einen Diebstahl der nicht durch einen Einbruch verursacht wurde, nicht versichert ist. Es gibt aber auch hier Unterschiede zwischen den Anbietern.

Leitungswasser: Darunter fallen Schäden die durch austretendes Leitungswasser verursacht wurden. Aber auch Frost- und Bruchschäden an wasserführenden Anlagen sind versichert. Falls nichts anderes vereinbart wird, sind Hochwasser- und Grundwasserschäden ausgenommen.

Glasbruch: Besteht ein versicherter Gegenstand aus Glas und geht zu Bruch, ist dieser Schaden abgedeckt. Kratzer oder Absplitterung sind nicht im Versicherungsschutz enthalten. Ist die Glasfläche größer als 5 Quadratmeter sollte man eine Zusatzvereinbarung oder eine eigene Glasversicherung abschließen.

Privathaftpflicht: Die meisten Haushaltsversicherungen beinhalten eine Privathaftpflicht. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer ist gegen Schadenersatzansprüche Dritter geschützt. Z. B. sie verschütten ein Glas Rotwein auf einem teuren Teppich ihres Nachbarn.

Wer ist durch die Haushaltsversicherung versichert?

Der Versicherungsnehmer, der Ehegatte oder Lebensgefährte, die Kinder und Verwandten, wenn sie im gleichen Haushalt leben sind versichert. Gäste sind nur dann versichert, wenn sie für den Aufenthalt nicht bezahlt haben.

Versicherungswert und Wertanpassung

Alle Gegenstände eines Hauses oder Wohnung sind grundsätzlich zu Neuwert versichert, da sie bei Beschädigung oder Verlust neu angeschafft werden müssen. Damit es zu keiner Unterversicherung kommt und der Versicherungsnehmer im Bedarfsfall keinen finanziellen Schaden hat, sollte die Versicherungssumme entsprechend hoch festgelegt werden. Die Wertanpassungsklausel, die sich in fast allen Verträgen findet, legt fest, dass sowohl die Versicherungssumme als auch die Prämie jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst werden. In jeder Wohnung und in jedem Haus gibt es Gegenstände wie z. B. Bodenbeläge oder Tapeten die durch den täglichen Gebrauch an Wert verlieren. Diese Gegenstände sind nur zum Zeitwert versicherbar.

Geltungsbereich der Haushaltsversicherung

Es sind jene Gegenstände versichert, die sich in der Wohnung oder in dem Haus befinden, die in der Versicherungspolizze genannt wird. Es zählen aber auch Abstellräume, Keller und Dachboden dazu. Ebenfalls versichert sind Gegenstände die sich auf dem Grundstück befinden. Findet ein Umzug innerhalb der Landesgrenzen statt, gilt ebenfalls der Versicherungsschutz. Haushaltsversicherungen sind leicht auf eine andere Anschrift übertragbar, der Versicherer muss aber darüber schriftlich informiert werden.

Die Unterschiede zwischen den Versicherungsanbietern sind oft beträchtlich. Ein Vergleich kann helfen Geld zu sparen und ist noch dazu auf den kostenlosen online Rechnern einfach möglich.

Was bei einer Hausratsversicherung zu beachten ist

Vertraglich festgehalten werden wird Haushalt, auch wenn es um die Versicherung einer Gartenlaube geht, und zwar jeweils zu einem entsprechenden Wert. Zu den weiteren Besonderheiten gehört die Flächen-versus Wertversicherung. Eine Haushaltsversicherung lässt sich auch pauschal meist mit sechshundert bis sechshundertfünfzig Euro pro Quadratmeter Wohnfläche abschließen. Das lohnt sich nicht bei WGs oder unbeträchtlichen Werten.

Glasschäden sind generell in der Versicherung enthalten, es sei denn, man benötigt eine gesonderte Glasbruchversicherung beispielsweise bei einem Aquarium oder bei Gefährdung der Fensterscheiben (Sportplatz vor der Tür) oder aber zur Versicherung teurer Cerankochfelder. Hier lohnt sich ein Versicherungsvergleich im Internet, durch welchen sich nicht selten bis zu fünfzig Prozent Ersparnis bei der Police bringen. Jedoch sollten stets identische Bedingungen miteinander verglichen werden. Besonders wichtig ist, dass der Versicherte die Unterschiede zwischen einer Haushaltsversicherung und Haftpflichtversicherung kennt.

Der Unterschied zwischen einer Haushalts- und Haftpflichtversicherung besteht darin, dass eine Haushaltsversicherung ausschließlich bei Schäden greift, welche der Versicherungsnehmer ohne eigenes Verschulden erfährt wie zum Beispiel bei einer defekten Spülmaschine, durch die ein Wasserschaden entstanden ist. Hier übernimmt die Haushaltsversicherung die entstandenen Kosten. Eine Haftpflichtversicherung dagegen kommt stets nur für Schäden auf, die der Versicherte einer anderen Person (Drittschäden) unabsichtlich zugefügt hat, beispielsweise die Kosten, welche den anderen Mietern durch einen Wasserschaden entstanden sind.

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Zusätzlich zur Haushaltsversicherung empfiehlt es sich ein Angebot einer Rechtsschutzversicherung einzuholen. Ein passender Rechtsschutz bzw. (Schutz im Falle eines Rechtsstreits) ist auch bei Unfällen im Haushalt nicht zu vernachlässigen!

Kündigung einer Haushaltsversicherung

Ein befristeter Versicherungsvertrag endet immer automatisch zum vereinbarten Datum. Hier sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Kündigung drei Monate vor Vertragsende eingereicht wurde, da sich der Vertrag ansonsten automatisch verlängert. Zudem kann der Vertrag bei einem Wohnungswechsel gekündigt werden. Auch im Fall eines Schadens kann sowohl der Versicherte als auch die Versicherung selbst den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen. Diese Voraussetzungen sind in den Versicherungsbedingungen aufgeführt.

Versicherung von Kunst- und Designermöbeln

Besonders sehr hochpreisige Gegenstände wie teure Designermöbel oder Kunstgegenstände sollten unbedingt extra versichert werden, denn obwohl diese zum „Hausrat“ gehören, ersetzt die Versicherung deren Wert nur bis zu einer entsprechenden Entschädigungsgrenze. Hierzu gehören beispielsweise auch Skulpturen oder Bilder, welche die Obergrenze einer Haushaltsversicherung nicht selten übersteigen. Gegenstände, welche nicht automatisch in eine Hausratversicherung mit einbezogen werden, lassen sich durch zusätzliche Zahlungen inkludieren. Die Grundlade dafür bilden allgemeine Versicherungsbedingungen, welche der VVG (Verband der Versicherungsgesellschaften) erlässt und an diese sich die Versicherungen weitestgehend zu halten haben. Grundsätzlich jedoch besteht Vertragsfreiheit.

Generell sollte jeder Haushalt über eine Hausratsversicherung verfügen. Mit steigendem Einrichtungswert wird dieser Schutz um so wichtiger denn je und sollte von daher stets präzise kalkuliert werden.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 04.09.2021, 14:41 Uhr