Wie kann man eine Versicherung kündigen?

Viele Versicherungsnehmer haben Fragen zur Kündigung von Versicherungen. Es gibt einiges im Zuge einer Versicherungsvetragskündigung zu beachten. Es gibt einerseits das gesetzliche, andererseits das vertragliche Kündigungsrecht, das es zu berücksichtigen gilt. Von einer Kündigung ist ein Rücktritt zu unterscheiden. Eine Kündigung stellt eine einseitige Willenserklärung dar, wohingegen ein Rücktritt eine Möglichkeit ist, einen Vertragsabschluss zu widerrufen.

Es ist sehr oft der Fall, dass die Kündigung eines Versicherungsvertrages schief geht. Dies kann mit der Nichteinhaltung von Fristen zu tun haben, aber es werden auch oft Kündigungen seitens des Versicherungsunternehmens wegen anderer Gründe abgewiesen.

Vertragskündigung

Im Folgenden werden ein paar Tipps, die im Zuge einer Vertragskündigung bei einer Versicherung nützlich sein können, angeführt.

  • Aussagen von Versicherungsmitarbeitern sollten auf alle Fälle kritisch hinterfragt und untersucht werden. Vor allem sollte man hellhörig werden, wenn einem vermittelt werden sollte, dass eine Kündigung keinerlei Verluste mit sich bringt.
  • Bei Verträgen, die eine längere Laufzeit als drei Jahre haben, gibt es oft einen Dauerrabatt. Diesen bekommt man für eine freiwillige Bindung. Will man in weiterer Folge seinen Vertrag doch kündigen, so kann es sein, dass man aufgrund einer Vertragsklausel diesen Rabatt zurückzahlen muss. Ferner zu erwähnen ist jedoch, dass es viele Vertragsklauseln in Versicherungsverträgen gibt, die nicht rechtskonform sind. Daher empfiehlt sich die eingehende Prüfung des Vertrages vor Abschluss ungemein.
  • Wenn man einen Vertrag mit der Versicherung abschließt, so sollte man die Laufzeit mit Blick auf die Zukunft wählen. Schließt man nämlich eine Versicherung auf sehr lange Zeit ab, kann es sein, dass man unter anderem auf Grund von einer Änderung der Lebensumstände dazu gezwungen ist, die Versicherung zu kündigen, was wiederum mit Verlusten einhergehen kann.
  • Eine Kündigung sollte in jedem Falle schriftlich vonstattengehen. Zu beachten ist außerdem, dass nicht das Datum am Poststempel, sondern das Einlangen der Kündigung beim Versicherungsunternehmen ausschlaggebend ist. Es reicht also nicht, wenn man die Kündigung am Tag der Kündigungsfrist zur Post bringt.
  • Die Kündigungsrechte müssen im Versicherungsvertrag angeführt sein. Diese sollte man auch beachten. In der Regel betragen die üblichen Kündigungsfristen ein oder drei Monate.

Was sollte man vor und bei der Kündigung beachten?

Des Weiteren gibt es auch viele Fallen, die seitens des Versicherungsunternehmens gestellt werden können. Auch diese werden nachfolgend – auch anhand von frei erfundenen Beispielen zum besseren Verständnis – dargestellt.

Im ersten Fall geht es um einen Versicherungsnehmer, der eine Haushaltsversicherung abgeschlossen hat, die eine Laufzeit von neun Jahren hat. Sie bezahlt vier Jahre lang die Versicherungsprämien, beschließt aber schlussendlich, zu einem günstigeren Versicherungsunternehmen zu wechseln. Als sie sich bei der Versicherung erkundigt, wird erklärt, dass der Vertrag eine Laufzeitbindung von neun Jahren hatte. Was ihr seitens des Versicherungsunternehmens jedoch nicht gesagt wurde, ist, dass der Versicherungsvertrag eine Grundlaufzeit von drei Jahren hat und danach nur eine jährliche Kündigung möglich ist. Diese nicht ganz der Wahrheit entsprechenden Informationen seitens des Versicherers sollen Versicherungsnehmer daran hindern, aus einem Vertrag auszusteigen.

Im nächsten Beispiel geht es ebenfalls um eine Haushaltsversicherung. Diese soll gekündigt werden, weil der Versicherungsnehmer umgezogen ist. Die Versicherung weist die Kündigung jedoch mit der Begründung ab, dass die Kündigung zu spät eingelangt ist. Die fristgerechte Kündigung ist in so einem Fall in der Tat besonders wichtig. Gerade bei einem Umzug oder dem Wechsel einer Wohnung sollte man berücksichtigen, dass die Kündigung rechtzeitig vor Beginn des Umzugs bei der Versicherung einlangen muss. Ist dies nicht der Fall, so gilt die Versicherung für den neuen Wohnort. In diesem Fall hatte der Versicherungsnehmer nur zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.

Eine Person hat eine Lebensversicherung abgeschlossen. Diese soll zum Zwecke der Altersvorsorge dienen. Die Vertragslaufzeit beträgt 20 Jahre, der Versicherungsnehmer will aber nach etwa sieben Jahren den Vertrag auflösen, da er dringend Geld benötigt. Daraufhin bekommt er die Information seitens des Versicherungsunternehmens, dass er einen Rückkaufswert ausgezahlt bekommt. Dieser ist jedoch niedriger, als die bereits eingezahlten Versicherungsprämien. Oft ist der Fall, dass Versicherungsberater mit Aussagen, wie „Bei Kündigung gibt es nur eine geringe Verzinsung“, falsche Informationen vermitteln. Der Mitarbeiter hätte korrekterweise den Kunden darüber informieren müssen, das eine Verlustmöglichkeit besteht, wenn man den Versicherungsvertrag vorzeitig kündigt.

Im letzten Beispiel gehen wir von einem Versicherungsnehmer aus, der eine Kfz Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Diesem wird der Vertrag seitens des Versicherers nach einem Schadensfall gekündigt. Der Grund hierfür ist, dass die Schadensquote dem Versicherungsunternehmen zu hoch geworden ist. In der Tat hatte der Versicherungsnehmer in den letzten Jahren vier Unfälle beziehungsweise Schäden, die in Summe rund 7000 € ausgemacht hatten. Insgesamt hat er jedoch im bisherigen Verlauf etwa 14.000 € an Versicherungsprämien an die Versicherung bezahlt. Es ist der Fall, dass es keine genauen vertraglichen Regelungen gibt, wann eine Schadensquote zu hoch ist. Daher kann die Versicherung von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. In so einem Fall empfiehlt es sich, ein erneutes Gespräch mit der Versicherung zu suchen, um das Bestehenbleiben des Vertrages bei gleichbleibender Prämie zu verhandeln.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 07.05.2021, 11:46 Uhr