Neue Zuverdienstgrenze: So viel darf man 2025 dazuverdienen

Ab 2025 gelten in Österreich neue Zuverdienstgrenzen. Da liegt u.a. an der höheren Geringfügigkeitsgrenze. Damit steigen auch die Zuverdienstgrenzen für Arbeitslose, PensionistInnen, BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld und mehr. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

22.09.2024, 07:00 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at / Betrag berechnen

Ab 2025 werden in Österreich neue Zuverdienstgrenzen gelten. Wer neben der Pension, der Arbeitslosigkeit oder der Karenz dazuverdient, unterliegt dabei bestimmten Steuerfreigrenzen bzw. Maximalbeträge für das Nebeneinkommen. Andernfalls drohen Kürzungen oder die Nachversteuerung des Zuverdienstes. Neuerungen gibt es rückwirkend beim Zuverdienst zur Familienbeihilfe und Studienbeihilfe.

Für Pensionen gibt es heuer und im kommenden Jahr eine Sonderregel, die auf zwei Jahre befristet wird. Eine Übersicht der neuen Zuverdienstgrenzen findet man hier auf Finanz.at. Ab 2025 wird die Zuverdienstgrenze um die Aufwertungszahl von 1,063 erhöht. Damit liegt die neue Grenze bei 551,10 Euro (518,44 Euro in 2024). Finanz.at hat berichtet.

Pensionen

Grundsätzlich darf man während des Bezugs der regulären Alterspension unbeschränkt dazuverdienen. Das zusätzliche Einkommen muss jedoch versteuert werden. Abweichende Regelungen und Zuverdienstgrenzen gibt es etwa bei der Korridorpension, Frühpension oder bei der Witwenpension.

Für die Witwen- oder Witwerpension gilt eine Einkommensgrenze von 13.981 Euro pro Jahr, ab der eine Nachversteuerung entfällt. Für die Frühpension, Korridorpension und die Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Invaliditäspension gilt grundsätzlich die neue Geringfügigkeitsgrenze als maximaler Zuverdienst:

Geringfügigkeitsgrenzen

Jahr Einkommen pro Arbeitstag Einkommen pro Monat
2025 - 551,10 Euro
2024 - 518,44 Euro
2023 - 500,91 Euro
2022 - 485,85 Euro
2021 - 475,86 Euro
2020 - 460,66 Euro
2019 - 446,81 Euro
2018 - 438,05 Euro
2017 - 425,70 Euro
2016 31,92 Euro 415,72 Euro
2015 31,17 Euro 405,98 Euro
2014 30,35 Euro 395,31 Euro
2013 29,70 Euro 386,80 Euro
2012 28,89 Euro 376,26 Euro
2011 28,72 Euro 374,02 Euro
2010 28,13 Euro 366,33 Euro
2009 27,47 Euro 357,74 Euro

Seit Anfang 2017 gibt es keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze mehr.

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Zusätzlich gilt nicht nur heuer, sondern auch noch im kommenden Jahr 2025, dass die Beitragspflicht für die Pensionsbeiträge entfällt, wenn man bei einer Erwerbstätigkeit während der Alterspension die doppelte Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 1.036,88 Euro) nicht überschreitet. Ab 2025 liegt diese Grenze bei 1.102,20 Euro.

Alle Details zum Zuverdienst während der Pension findet man hier auf Finanz.at.

Information
Ab 01. Januar 2025 steigen die Pensionen um 4,6 Prozent an. Wie hoch die neue Brutto- und Netto-Pension ausfallen wird, kann mit dem neuen Pensionsrechner auf Finanz.at berechnet werden.

Kinderbetreuungsgeld

Wird beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld die jährliche Zuverdienstgrenze von 8.100 Euro ab 2024 überschritten, muss nur der Betrag über dieser Grenze vom Kinderbetreuungsgeld bzw. Karenzgeld zurückbezahlt werden. Die Höhe der Zuverdienstgrenze ab 2025 ist derzeit noch nicht bekannt.

Alle Details zum Zuverdienst bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld findet man hier auf Finanz.at.

Arbeitslose und Notstandshilfe

Während des Bezuges von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe darf bis zum maximalen Betrag der Geringfügigkeitsgrenze dazuverdient werden, ohne dass der Bezug gekürzt wird oder entfällt. Diese liegt ab 01. Januar 2025 bei 551,10 Euro pro Monat (518,44 Euro in 2024).

Alle Details zum Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit findet man hier auf Finanz.at.

Zuverdient für Studienbeihilfe und Familienbeihilfe

Die aktuelle Zuverdienstgrenze für den Bezug der Familienbeihilfe und Studienbeihilfe liegt bei 16.455 Euro brutto pro Jahr. Sie wird ab 2025 valorisiert werden. Die Höhe steht noch nicht fest. Sie soll aber bei rund 17.200 Euro liegen. Damit würde die Grenze um die rollierende Inflation angepasst werden. Zuvor lag die Grenze bei 15.000 Euro pro Jahr.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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