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Ab dem kommenden Jahr werden für viele Menschen in Österreich die Sozialversicherungsbeiträge ansteigen. Dadurch steigen die Abzüge vom Brutto-Einkommen. Besserverdiener sind aufgrund der steigenden Höchstbeitragsgrundlage betroffen.
Grundlage für die Erhöhung der SV-Beiträge ist die Aufwertungszahl von voraussichtlich 1,073 ab 2026. Damit werden die Höchstbeitragsgrundlagen zur Sozialversicherung erhöht, nicht aber die Geringfügigkeitsgrenze. Sie wird ab kommendem Jahr durch das Budgetbegleitgesetz 2025 nicht aufgewertet und bleibt daher bei 551,10 Euro pro Monat.
Höchstbeitragsgrundlage steigt ab 2026
Durch die Aufwertungszahl von 1,073 steigen die Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung ab 01. Januar 2026 an. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage erhöht sich demnach von 6.450 Euro (täglich 215 Euro) auf 6.930 Euro (täglich 231 Euro). Die jährliche Höchstbeitragsgrundlage erhöht sich von 90.300 Euro in 2025 auf 97.020 Euro. Für Sonderzahlungen liegt die jährliche Höchstbeitragsgrundlage künftig bei 13.860 Euro (bisher 12.900 Euro). Damit erhöht sich der maximal zu zahlende Sozialversicherungsbeitrag ab 2026.
Auch die Grenzbeträge zum Dienstnehmer- und Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag steigen um die Aufwertungszahl von 1,063. Diese liegen für Dienstnehmer künftig bei:
- bis 2.225 Euro: 0 Prozent
- über 2.225 Euro bis 2.427 Euro: 1 Prozent
- über 2.427 Euro bis 2.630 Euro: 2 Prozent
- über 2.630 Euro: 2,95 Prozent
Das neue Netto- Gehalt 2026 nach Erhöhung der Grenzwerte der Lohnsteuertabelle (Abschaffung der kalten Progression) und der SV-Beiträge aufgrund der Aufwertungszahl kann mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.at berechnet werden.
Grenzwerte für Lohn- und Einkommensteuer sinken
Aufgrund der teilweisen Abschaffung der kalten Progression und damit verbundenen Erhöhung der Grenzwerte der Lohnsteuertabelle, erhalten viele Beschäftigte ab 2026 höhere Netto-Gehälter. So sieht die neue Lohnsteuertabelle ab 2026 aus:
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |

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