Die Inflation kletterte in Österreich im September 2022 auf ein 70-Jahres-Hoch von 10,5 Prozent. Zuletzt wurde eine derartige Inflationshöhe im Juli 1952 gemessen. Die damit verbundenen Preissteigerungen halten die Bevölkerung im Alltag weiter im Griff. Für ArbeitgeberInnen gibt es daher als Entlastungmaßnahme die Möglichkeit, MitarbeiterInnen eine Prämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszubezahlen.
Prämie für 2022 nur noch bis Jahresende
Für die Kalenderjahre 2022 und 2023 kann jeweils eine Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt werden. Dabei unterliegen 2.000 Euro nur geringen und die restlichen 1.000 Euro strikteren Voraussetzungen. Für letztere gilt die "lohngestaltenden Vorschrift" gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 Einkommensteuergesetz 1988 EStG 1988.
Die Auszahlung muss über die Personalverrechnung geschehen und sich von sonstigen Sonderzahlungen deutlich unterscheiden. Zudem dürfen sie nicht als Ersatz für bisherige leistungsabhängige Bonuszahlungen aufgrund von Erfolgen oder Gewinnbeteiligungen für ArbeitnehmerInnen gelten. Die Prämie kann auch an MitarbeiterInnen in geringfügiger Beschäftigung und Teilzeit überwiesen werden.

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Die Beträge sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen befreit und gelten daher als Netto-Prämie. Übersteigt der Gesamtbetrag der Teuerungsprämie die Höhe von 3.000 Euro, muss der darüberliegende Betrag versteuert werden.
Bis zu 6.000 Euro bis Ende 2023
Für das Jahr 2022 kann der abgabenfreie Betrag also nur grundsätzlich noch bis 31. Dezember ausgezahlt werden. Ab Januar gilt eine weitere Periode in der für das Kalenderjahr 2023 abermals bis zu 3.000 Euro an ArbeitnehmerInnen ausbezahlt werden können. Insgesamt sind so bis Ende nächsten Jahres also bis zu 6.000 Euro als Entlastung seitens der ArbeitgeberInnen an ihre MitarbeiterInnen steuer- und abgabenfrei möglich.

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Alle Details und Informationen zur Teuerungsprämie findet man auf Finanz.at.
Entlastungen und Lohnerhöhungen ab 2023
Neben der Teuerungsprämie gelten für Erwerbstätige in Österreich zusätzliche Anti-Teuerungsmaßnahmen, die eine finanzielle Entlastung bringen sollen. So werden unter anderem ab Januar 2023 weitere Tarifstufen der Lohn- und Einkommensteuer gesenkt und die kalte Progression abgeschafft. Das bedeutet, dass die Grenzwerte der Steuertabelle an die Inflation angepasst werden.
Arbeitgebervertreter und die Bundesregierung appellieren an die Gewerkschaften, bei den derzeit noch andauernden Lohn- bzw. Kollektivvertragsverhandlungen eben diese Entlastungsschritte einzukalkulieren. Die Sozialpartner hingegen fordern in den meisten Branchen eine deutliche Lohnerhöhung von über 10 Prozent.
Die neue Lohnsteuertabelle ab 2023, sowie einen Entlastungs- und Gehaltsrechner findet man hier auf Finanz.at.
Mehr Informationen: Teuerungsprämie
