Neue Steuerausgleich-App
Mit der neuen App reicht man in wenigen Minuten den Steuerausgleich ein und holt heuer durchschnittlich bis zu 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
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Im Rahmen des Anti-Teuerungspakets gegen die Rekord- Inflation und Preissteigerungen wurde auch eine neue Teuerungsprämie für ArbeitnehmerInnen eingeführt. Diese ermöglicht es ArbeitgeberInnen eine „Prämie“ von bis zu 3.000 Euro je Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer auszubezahlen. Dieser Betrag gilt als steuerfrei und es müssen auch keine Sozialversicherungsbeiträge dafür entrichtet werden. Dabei kann die Zahlung auch an geringfügig Beschäftigte und Teilzeit-MitarbeiterInnen ausgezahlt werden.

Information

Verlängerung 2024

Für 2024 gilt die Teuerungsprämie für MitarbeiterInnen weiterhin steuer- und abgabenfrei in Höhe von maximal 3.000 Euro, jedoch kann sie nicht mehr freiwillig durch den Arbeitgeber ausgezahlt werden. Sie muss an lohngestaltende Maßnahmen gebunden werden. Das bedeutet, dass sie im Rahmen des Kollektivvertrags geregelt bzw. darin festgeschrieben sein muss.

Hintergrund ist, dass sie somit Teil der Kollektivvertragsverhandlungen für 2024 und per Einmalzahlung als Ausgleich für geringere Lohnabschlüsse - also unter der Inflationsrate - dienen kann. Die Freiwilligkeit zur Auszahlung gilt damit nur in den Jahren 2022 und 2023.

Voraussetzungen 2023

Dabei muss es sich um Zahlungen handeln, die bisher vom Dienstgeber üblicherweise nicht geleistet wurden. Diese Voraussetzungen dafür finden sich im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (§ 49 Abs. 3 Z 30 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und § 124b Z 408 lit. a EStG 1988). Belohnungen oder Prämien aufgrund von Leistungsvereinbarungen, die auch bisher entrichtet wurden, sind demnach nicht steuer- und sv-beitragsfrei.

Sofern es in den Jahren 2022 oder 2023 zu einer Gewinnbeteiligung (gemäß § 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988) der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers kommt, darf dieser Betrag bei zeitgleicher Gewährung einer Teuerungsprämie die Höhe von 3.000 Euro nicht übersteigen, um als steuerfrei und beitragsfrei zu gelten. Sollte der Gesamtbetrag höher ausfallen, gilt dieser Betrag nicht als steuer- und beitragsfrei und muss je nach Höhe der Tarifstufe der Einkommensteuer versteuert werden.

Die Prämie muss über die Lohnverrechnung ausbezahlt werden, da diese auch auf dem Lohnkonto und L 16 aufscheinen muss.

Höhe der Teuerungsprämie

Die Höhe der Teuerungsprämie für MitarbeiterInnen liegt bei maximal 3.000 Euro pro Jahr. Der Betrag kann im Kalenderjahr 2022 und 2023 als freiwillige Maßnahme gegen die Teuerung ausgezahlt werden und soll ArbeitnehmerInnen finanziell entlasten.

Dabei gliedert sich die Höhe der Prämie in folgende Beträge:

  • Teuerungsprämie bis zu 2.000,00 Euro pro Jahr
  • zusätzlich bis zu 1.000,00 Euro pro Jahr, sofern die Auszahlung auf Basis einer „lohngestaltenden Vorschrift“ gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) erfolgt.

In Summe ergibt das einen maximalen Betrag von 3.000 Euro.

Information

Um seitens Personalverrechnung nicht in Konflikt mit anderen Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) zu kommen, wird geraten, die Teuerungsprämie – sofern möglich - in einem anderen Monat zu überweisen.

Steuerausgleich in wenigen Minuten erstellen!
Mit der neuen Steuer-App holen sich ArbeitnehmerInnen in nur wenigen Minuten ihr Geld vom Finanzamt zurück.
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Häufige Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Teuerungsprämie?

Die Teuerungsprämie beträgt maximal 3.000 Euro pro Jahr. Dabei unterliegen die ersten 2.000 Euro in den Jahren 2022 und 2023 keinen und die letzten 1.000 Euro einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß Einkommensteuergesetz.

Wie wird die Teuerungsprämie 2023 ausbezahlt?

In den Jahren 2022 und 2023 gilt die Teuerungsprämie als freiwillige Einmalzahlung durch den Arbeitgeber. Sie kann vom Arbeitnehmer also nicht eingefordert werden und es besteht kein Rechtsanspruch.

Wie wird die Teuerungsprämie 2024 ausbezahlt?

Die Teuerungsprämie kann auch 2024 in Höhe von bis zu 3.000 Euro beitrags- und steuerfrei an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt werden. Dabei entfällt jedoch die Freiwilligkeit. Sie muss im Kollektivvertrag verankert sein und zur Gänze an lohngestaltende Maßnahmen werden.

Aktuelle Nachrichten:

Schlagzeilen und News:

Tausende Euro extra: Diese steuerfreien Zuschüsse gibt es 2024

Auch im heurigen Jahr gibt es wieder die Möglichkeit einer Auszahlung von Prämien bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei. Die Voraussetzungen haben sich jedoch geändert. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at erklärt.

1.500 Euro - Diese Arbeitnehmer erhalten Teuerungsprämie auch 2024

Die freiwillige Teuerungsprämie ist mit Ende des vergangenen Jahres ausgelaufen. Sie gilt als steuer- und abgabenfrei. Die neue Regelung für das heurige Jahr sieht vor, dass ihre Auszahlung nur noch möglich ist, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Rund 13.000 Angestellte können daher auch 2024 mit mindestens 1.500 Euro extra rechnen. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Neuer Plan: Diese Bonuszahlung soll Gehaltserhöhung ersetzen

Die Verhandlungen um die Kollektivverträge und Gehaltserhöhungen ab 2024 laufen bereits auf Hochtouren. Eine Abgeltung der vollen Inflation fordern die Gewerkschaften, Einmalzahlungen die Arbeitgeber. Nun soll eine steuerfreie Bonuszahlung von 3.000 Euro aushelfen. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Bis 3.000 Euro steuerfrei: Prämie endet, Familienzuschuss wird erhöht

Noch bis Jahresende können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern als finanzielle Entlastung steuerfreie Prämien auszahlen. Insgesamt sind noch bis zu 3.000 Euro möglich. Zudem werden andere Zuschüsse ab kommendem Jahr deutlich erhöht. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

Nur noch heuer: 3.000 Euro steuerfrei für Arbeitnehmer

Nur noch bis Jahresende können Arbeitnehmer in Österreich vom größten Geld-Bonus gegen die Teuerung profitieren. Dieser beträgt bis zu 3.000 Euro und gilt als steuer- und abgabenfrei. Alle Details zu den Voraussetzungen und der Auszahlung findet man hier auf Finanz.at.

Diese Geld-Boni kannst du dir jetzt noch holen

Österreich wird immer mehr zum Land der Einmalzahlungen. Auch wenn die meisten Geld-Boni ab 2024 ein Ende finden werden, ist die Liste der möglichen Zahlungen, die man sich in Österreich holen kann, noch lang. Alle Details zu diesen Bonuszahlungen und Zuschüssen findet man hier auf Finanz.at.

3.000 Euro extra - So kommt man zum größten Geld-Bonus

Viele Einmalzahlungen wurden bereits überwiesen, der größte Geld-Bonus steht für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch noch aus. Sie können auch im Jahr 2023 eine Auszahlung von bis zu 3.000 Euro steuerfrei erhalten. Dieser Betrag soll gegen die weiterhin anhaltende Teuerung entlasten.

Entlastung - Steuerfreie Prämie für 2022 noch bis Jahresende möglich

Noch bis Jahresende ist es möglich, die abgabenfreie Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu überweisen. Für 2023 können abermals 3.000 Euro steuerfrei ausgezahlt werden, die Frist für 2022 endet jedoch am 31. Dezember.

3.000 Euro für Arbeitnehmer - Das muss man bei der Teuerungsprämie beachten

Für die Jahre 2022 und 2023 können ArbeitnehmerInnen von einer Teuerungsprämie von jeweils bis zu 3.000 Euro als steuer- und beitragsfreie Entlastung profitieren. Diese Zahlung unterliegt bestimmten Voraussetzungen und kann auch an Teilzeit-Mitarbeiter und geringfügig Beschäftigte erfolgen.

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 15.12.2023, 12:19 Uhr