Parteienfinanzierung: Wie viel Geld erhalten die Parteien im Nationalrat?

Politische Parteien in Österreich werden schon seit langem nicht mehr nur aus Mitgliedsbeiträgen und Parteispenden finanziert. Die im Nationalrat vertretenen Parteien erhalten je nach Anzahl der Mandate eine staatliche Parteienfinanzierung durch Steuergelder, um die Abhängigkeit von Spendern und Geldgebern zu reduzieren. Doch wie funktioniert eigentlich die Parteienförderung in Österreich?

26.05.2019, 20:31 Uhr von
Bildquelle: pixabay.com / domeckopol /
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Wie funktioniert die Parteienfinanzierung in Österreich?

Politische Parteien und ihre Organisationen und Akademien erhalten in Österreich seit 1975 eine sogenannte Parteienfinanzierung aus öffentlicher Hand durch Steuergeld. Grund dafür ist, dass ein finanzielles Überleben der Parteien durch Mitgliedsbeiträge und Parteispenden andernfalls nicht mehr möglich wäre.

Je nach Stärke der Partei beziehungsweise der Anzahl der Mandate im Parlament wird die Höhe der Parteien Förderung aus dem Bundesbudget festgesetzt.

Parteien-Förderungsgesetz 2012 (PartFörG)

Gemäß dem Parteien-Förderungsgesetz von 2012 gibt es drei verschiedene Varianten der Parteienfinanzierung und Parteienförderung.

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Demnach haben Parteien unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf die Parteienförderung:

  1. Die Partei erhält eine jährliche Förderung, sofern sie im Nationalrat vertreten ist. Diese Parteienförderung soll dazu dienen, die Parteien bei der Tätigkeit ihrer Mitwirkung an politischer Willensbildung auf Bundesebene zu unterstützen.
  2. Parteien, die nicht im Nationalrat vertreten sind, können eine einmalige Förderung für das Wahljahr erhalten, wenn sie mindestens ein Hundertstel der Stimmen erhalten haben.
  3. Parteien, die zur Wahl zum Europäischen Parlament antreten, können für das Wahljahr eine Einmalförderung für die Wahlkampfkosten erhalten. Diese Kosten werden anschließend vom Staat rückerstattet. Die Parteien müssen nach der Wahl im EU-Parlament vertreten sein.

Der Anspruch auf Parteienförderung muss entsprechend der Voraussetzungen und Fristen beim Bundeskanzleramt geltend gemacht und beantragt werden.

Höhe der Parteienfinanzierung

Die im Nationalrat vertretenen Parteien erhielten im Jahr 2017 insgesamt 29,4 Millionen Euro an Parteienförderung:

  • SPÖ: 8,2 Millionen Euro
  • ÖVP: 7,3 Millionen Euro
  • FPÖ: 6,3 Millionen Euro
  • Grüne: 3,9 Millionen Euro
  • Team Stronach: 1,9 Millionen Euro
  • NEOS: 1,7 Millionen Euro

In Summe sind es für alle Parteien inklusive deren Akademien, Landesorganisationen und anderen Institutionen sogar rund 209 Millionen Euro, wie derstandard.at berichtet.

Die Bundesregierung aus ÖVP und FPÖ wollte diese Parteienfinanzierung jährlich um rund 2% erhöhen. Diese Gesetzesänderung liegt jedoch derzeit auf Eis, da im September neu gewählt wird und die FPÖ die Bundesregierung verlassen hat.

Zeittafel: Wann wurde die Finanzierung beschlossen?

  • 1963: Die Finanzierung parlamentarischer Klubs wird beschlossen.
  • 1973: Die Parteiakademien der im Nationalrat vertretenen Parteien werden durch Steuern unterstützt.
  • 1975: Die Parteienfinanzierung für alle Nationalratsparteien in Österreich wird eingeführt.
  • 1990: Die Rückerstattung der Wahlkampfkosten durch das Staatsbudget wird beschlossen.
  • 1992: Auch die Landesparteien und -Organisationen erhalten eine staatliche Finanzierung.

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aktualisiert: 26.05.2019, 20:36 Uhr
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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