Anmeldung für neue ORF-Gebühr notwendig - sonst droht Strafe

Ab 2024 ersetzt die neue ORF-Haushaltsabgabe die aktuelle GIS-Gebühr. Zahlen muss diese grundsätzlich jeder. Nun werden bereits erste Mahnungen per Post verschickt. Wer nicht reagiert, muss mit saftigen Strafen rechnen. Ein Zahlschein von bis zu 200 Euro folgt. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

13.11.2023, 07:00 Uhr von
Haushaltsabgabe
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Haushaltsabgabe
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Ab kommendem Jahr wird die neue ORF-Haushaltsabgabe eingeführt. Sie ersetzt die aktuelle GIS-Gebühr und ist grundsätzlich von allen Haushalten zu bezahlen. Ausnahmen bilden weiterhin Befreiungen unter bestimmten Voraussetzungen.

Für alle, die auch jetzt schon die GIS bezahlen, wird die Gebühr ab 2024 sogar günstiger, da etwa die Umsatzsteuer und in den meisten Bundesländern auch die Landesabgaben entfallen.

Seit Tagen erhalten Haushalte in Österreich bereits Mahnschreiben der GIS zur neuen ORF-Haushaltsabgabe. Darin wird aufgefordert, sich anzumelden, um ab kommendem Jahr die Gebühr zu entrichten. Die neue Haushaltsabgabe gilt auch, wenn kein Empfangsgerät - also etwa TV oder Radio - im Haushalt vorhanden sind.

Fast 200 Euro Strafe droht

Wer nicht auf das Schreiben reagiert und nicht zahlen will, muss mit saftigen Strafen rechnen. Zunächst wird ein Zahlschein in Höhe einer vollen Jahresgebühr - also mindestens 183,60 Euro zugestellt. Inklusive Landesabgaben kann dieser Betrag sogar noch höher ausfallen. Betroffen sind derzeit jene Haushalte, die bisher keine GIS-Gebühr bezahlt haben. Wer weiterhin die Zahlung verweigert, muss zudem mit Verwaltungsstrafen rechnen.

Eine Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich, wie Finanz.at berichtet hat. Bereits aufrechte GIS-Befreiungen bleiben weiterhin bestehen.

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So viel zahlt man je Bundesland

Die neue Haushaltsabgabe beträgt 15,30 Euro pro Monat (183,60 Euro jährlich). Je nach Bundesland können dazu noch monatliche Länderabgaben hinzukommen. Bezahlen müssen nur Hauptwohnsitze. Für Ferienwohnungen und Nebenwohnsitze ist keine Gebühr fällig.

Die Höhe des Betrages pro Monat inklusive Länderabgabe unterscheidet sich je Bundesland:

  • Burgenland: 5,00 Euro (gesamt: 20,30 Euro)
  • Steiermark: 4,79 Euro (gesamt: 20,09 Euro)
  • Kärnten: 4,18 Euro (gesamt: 19,48 Euro)
  • Tirol: 3,26 Euro (gesamt: 18,56 Euro)
  • Salzburg: 0,00 Euro (gesamt: 15,30 Euro) - gilt nur für 2024
  • Wien: 0,00 Euro (gesamt: 15,30 Euro)
  • Niederösterreich: 0,00 Euro (gesamt: 15,30 Euro)
  • Oberösterreich: 0,00 Euro (gesamt: 15,30 Euro)
  • Vorarlberg: 0,00 Euro (gesamt: 15,30 Euro)

Wer bereits jetzt bei der GIS angemeldet ist und diese entrichtet, muss sich nicht aktiv melden. Die derzeitigen Daten, wie Anschrift, Name oder Zahlungsinformationen bleiben aufrecht und werden für die neue Haushaltsabgabe übernommen.

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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