Ab Januar 2024 wird erstmals der neue Angehörigenbonus von 1.500 Euro jährlich ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt in zwölf Monatsraten. Bereits heuer erhielten Anspruchsberechtigte ab Juli den halben Bonus von 750 Euro.
Der Angehörigenbonus steht allen Personen zu, die Angehörige mit mindestens Pflegestufe 4 betreuen, sofern sie die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen: Darunter fallen etwa ein maximale Monatseinkommen der pflegenden Angehörigen von 1.500 Euro, sowie die Dauer der Pflege. Weitere Details zum Angehörigenbonus ("Pflegebonus") findet man hier auf Finanz.at.
Können Angehörigen aufgrund des Pflegebedarf nicht mehr arbeiten oder sind diese als pflegende Angehörige versicht, entfällt die Einkommensvoraussetzung ohnehin.

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Nun wurden weitere Details beschlossen bzw. neue gesetzliche Regelungen und Nachbesserungen geschaffen: So sollen Sozialgerichte bei Rückforderungsansprüchen oder bei zu Unrecht nicht ausgezahltem Angehörigenbonus die Sachlage verhandeln können. Zusätzlich gibt es auch Verbesserungen beim Einkommensnachweis von pflegenden Angehörigen und den notwendigen Meldepflichten.
1.000 Euro zusätzlich pro Jahr als Pflegescheck
Seit Oktober kann zusätzlich zum Angehörigenbonus auch der neue "NÖ Pflege- und Betreuungsscheck" in Höhe von 1.000 Euro beantragt werden. Bisher sollen bereits mehr als 18.000 Personen der rund 47.000 Betroffenen einen Antrag gestellt haben. Für das Jahr 2023 kann dieser noch bis 31. Dezember hier oder telefonsich unter 02742 / 9005 - 9095 beantragt werden. Für NiederösterreicherInnen bedeutet das gemeinsam mit dem Pflegebonus bis zu 2.500 Euro pro Jahr ab 2024.
Alle Details zu den Voraussetzungen dafür findet man hier im Artikel über den "NÖ Pflege- und Betreuungsscheck" auf Finanz.at.
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Mehr Informationen: Angehörigenbonus
