'Keine gesetzliche Grundlage': Datenschutzbehörde kritisiert neuen ORF-Beitrag

Der neue ORF-Beitrag wird im ORF-Gesetz ab 2024 geregelt. Nach einer Überprüfung äußert die Datenschutzbehörde jedoch Bedenken bei der Einsichtnahme und den Meldepflichten über die Einkommenshöhe der Haushaltsmitglieder. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

24.05.2023, 12:13 Uhr von
Haushaltsabgabe
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Haushaltsabgabe
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Der neue ORF-Beitrag von 15,30 Euro wird ab 2024 von allen Haushalten bezahlt werden müssen. Er gilt als Ersatz für die vom VfGH mit Jahresende aufgehobene GIS-Gebühr. Befreiungen sind weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen möglich - doch die Datenschutzbehörde äußert nun gravierende Bedenken.

In einer Stellungnahme zum neuen ORF-Gesetz äußert die österreichische Datenschutzbehörde massive Bedenken - insbesondere was den ORF-Beitrag für alle Haushalte als Ersatz für die auslaufende GIS-Gebühr. Konkret habe man Bedenken über die Zulässigkeit der Einsichtsrechte und Meldepflichten. Es geht hierbei vor allem um die namentliche Nennung der Haushaltsmitglieder und ihrer Einkommen.

Gesetzliche Grundlage fehlt

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Der ORF-Beitrags-Service GmbH soll es ermöglicht werden, die Einkommenshöhe und persönlichen Daten von Haushalten einsehen zu können, die vom ORF-Beitrag befreit sind. Damit sei die GmbH als staatliche Behörde einzustufen. Laut Datenschutzbehörde fehle es dazu jedoch an der gesetzlichen Grundlage: "Die lediglich in den Erläuterungen vorgesehenen Ausführungen können diesen Anforderungen keinesfalls genügen und stellen damit auch keine gesetzliche Grundlage für die vorgesehene Datenverarbeitung dar."

Zusätzlich sieht man die Übermittlung der Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) des Innenministeriums als nicht notwendig an.

Auch bei der geplanten namentlichen Nennung von Spitzengehältern und Nebeneinkünften der ORF-MitarbeiterInnen gibt es datenschutzrechtliche Bedenken. "Es wird daher angeregt, die angestrebten Veröffentlichungspflichten einer nochmaligen Überprüfung zu unterziehen", heißt es in ihrer Aussendung.

ORF-Beitrag von 15,30 Euro für alle

Die neue ORF-Haushaltsabgabe wird ab kommendem Jahr gelten und zur Finanzierung des ORF 15,30 Euro pro Monat zuzüglich der Landesabgabe pro Haushalt als Haushaltsabgabe ausmachen. Diese ist von allen Haushalten in Österreich zu entrichten und gilt unabhängig davon, ob man ein Empfangsgerät besitzt oder die Inhalte des ORF tatsächlich konsumiert.

Die neue Abgabe wird für die Haushalte von der Mehrwertsteuer und Bundesbeitrag befreit - diese übernimmt der Bund. Damit fällt die Höhe der Haushaltsabgabe niedriger aus als die bisherige GIS-Gebühr. Wer von der neuen ORF-Haushaltsabgabe befreit ist, findet man hier auf Finanz.at.

Mehr Informationen: Rundfunkgebühren (GIS)

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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