Private Krankenversicherung kann nur noch 2020 steuerlich abgesetzt werden

Die private Krankenversicherung kann in Österreich als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden, sofern der Vertrag bis 31. Dezember 2015 abgeschlossen wurde. Es kommt hierbei jedoch zu maßgeblichen Änderungen ab 2021.

02.12.2020, 08:00 Uhr von
Private Krankenversicherung
Bildquelle: Canva / Private Krankenversicherung
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Über die letzten Jahre hinweg hat die private Krankenversicherung verstärkt an Bedeutung gewonnen. Mittlerweile sind in Österreich laut Versicherungsverband bereits über 3,5 Millionen Österreicher zusatzversichert. Rund 38% aller Österreicher haben im Bereich der Gesundheit bereits privat vorgesorgt.

Dabei ist der Kostenersatz für Aufenthalt im Krankenhaus (Sonderklassestation oder Privatspital) noch immer der größte Faktor bei der Absicherung. Durch dieses gesteigerte Interesse stellen sich auch immer mehr Menschen in Österreich die Frage, ob die private Krankenversicherung auch steuerlich absetzbar ist.

Und gerade in den Jahren 2020/2021 kommt es bei der steuerlichen Behandlung der privaten Krankenversicherung zu einer erheblichen Änderung. Die Frage der Absetzbarkeit und die Änderungen für die kommenden Jahre werden in diesem Beitrag erläutert.

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Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine steuerliche Beratung ist und Ihnen lediglich einen Überblick über die Absetzbarkeit geben soll. In jedem Fall sollten Sie bei Fragen Ihren Steuerberater konsultieren.

Ist die private Krankenversicherung steuerlich absetzbar?

Ja, die private Krankenversicherung ist als Sonderausgabe absetzbar. Die private Krankenversicherung ist eine sogenannte Personenversicherung und kann somit steuerlich abgesetzt werden. Wichtig dabei ist, dass der Vertrag bis zum 31.12.2015 abgeschlossen wurde.

Verträge, welche nach dem 01. Jänner 2016 abgeschlossen wurden, sind nicht mehr von der Steuer absetzbar. Es ist grundsätzlich die gesamte Prämie, unabhängig vom gewählten Tarif dabei absetzbar. Eine Unterscheidung zwischen Krankenhaustarif, Wahlarztversicherung & Zusatzpaketen wird nicht gemacht.

Wie kann ich mir meine private Krankenversicherung steuerlich absetzen lassen?

Die Versicherungsprämie zur privaten Krankenversicherung kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Das heißt Sie geben diese Versicherung in Ihrer Steuerklärung an.

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Grundsätzlich dienen die jährlich gezahlten Prämien der privaten Krankenversicherung als Basis für die Eintragung in der Steuererklärung. Die genaue Höhe entnehmen Sie der Finanzamtsbestätigung Ihrer Versicherung.

Es ist zu beachten, dass die Summe aller Sonderausgaben allerdings nur bis zu einem Höchstsatz von 2.920 € maximal absetzbar ist. Bei Alleinverdienern erhöht sich der Höchstsatz auf 5.840 €.

Übersteigt die Summe der jährlich gezahlten Versicherungsprämien den Höchstsatz so kann diese nur bis zum Höchstsatz rückerstattet werden. Bitte beachten Sie auch weitere Personenversicherungen, welche Sie eventuell bereits im Zusammenhang mit den Sonderausgaben berücksichtigt haben.

Für die Angabe der Sonderausgaben benötigen Sie eine Bestätigung seitens der Versicherung. Die sogenannte Finanzamtsbestätigung. Ein Anhängen an die Steuererklärung ist üblicherweise nicht notwendig.

Die Finanzamtsbestätigung der Krankenversicherung – wie bekomme ich diese?

Am Beginn jedes neuen Kalenderjahres erhalten Sie von Ihrer Versicherung via E-Mail, Post oder im Kundenportal Ihre Finanzamtsbestätigung zur privaten Krankenversicherung. Von Ihrer Seite her ist diese nicht extra zu beantragen, sondern diese wird Ihnen automatisch zu Verfügung gestellt.

Die Bestätigung enthält die für Sie relevanten bezahlten Prämienhöhen, welche Sie in der Steuererklärung berücksichtigen können. Bei Rückfragen vom Finanzamt, können Sie das erstellte PDF übermitteln. Dieses Dokument stellt also die Grundlage für die Absetzbarkeit Ihrer privaten Krankenversicherung.

Änderung 2020/2021: Bis wann kann ich die Absetzbarkeit geltend machen?

Abschließend der wohl wichtigste Punkt im Zusammenhang mit der steuerlichen Absetzbarkeit der privaten Krankenversicherung. Mit dem Steuerreformgesetz 2015/16 wurde ein Auslaufen der sogenannten Sonderausgaben beschlossen. Das letzte Steuerjahr, indem die private Krankenversicherung als Sonderausgabe abgesetzt werden kann, ist das Jahr 2020. Im Steuerjahr 2021 kann die Versicherungsprämie nicht mehr als Sonderausgabe absetzt werden. Da bereits Verträge, welche nach dem 31.12.2015 nicht mehr abgesetzt werden konnten, ist die Phase zwischen 2016 und Ende 2020 lediglich eine Übergangsphase.

Fazit für die Zukunft

Zusammengefasst kann die private Krankenversicherung steuerlich abgesetzt werden. Allerdings ist damit im Ende des Jahres 2020 Schluss. Auch Altverträge (bis zum 31.12.2015) können somit nicht mehr abgesetzt werden.

Bitte berücksichtigen, Sie diese Information bei Ihrer Steuerklärung für 2021. Für das Jahr 2020 können Sie die Kosten Ihrer privaten Krankenversicherung zum letzten Mal als Sonderausgabe bis zum Höchstbetrag steuerlich absetzen.

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Autor
Sebastian Arthofer, MSc BSc ist studierter Betriebswirt und Co-Gründer des unabhängigen Informations- und Vorsorgeportals krankenversichern.at.
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