Kürzungen, Zuverdienst & Bonus: Das ändert sich jetzt für Arbeitslose

Auch Arbeitslose bzw. BezieherInnen von Notstandshilfe sind vom Sparpaket betroffen. Für sie gibt es diverse AMS-Änderungen, die etwa Boni, Kürzungen oder den Zuverdienst betreffen. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

23.05.2025, 07:00 Uhr von
Arbeitsmarktservice
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Arbeitsmarktservice
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Das Sparpaket zur Budgetkonsolidierung und die darin enthaltenen Maßnahmen treffen auch Arbeitslose in Österreich. Für sie wird sich einiges ändern, das sich auch auf die Bezüge bzw. das Arbeitslosengeld und den Zuverdienst auswirken wird.

Was sich für Arbeitslose in Zukunft ändern soll, findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht.

Bonus von bis zu 3.600 Euro wird gestrichen

Im Rahmen des aktuellen Sparpakets wird der Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher gestrichen. Dieser war erst 2024 eingeführt worden und richtete sich an Personen, die an längeren Schulungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice (AMS) teilnahmen. Neben der regulären AMS-Beihilfe von rund 2,60 Euro pro Tag konnten Teilnehmende einen monatlichen Zuschlag von 150 bzw. 300 Euro erhalten – bei längerer Teilnahme summierte sich das auf bis zu 3.600 Euro jährlich.

Mit der nun beschlossenen Gesetzesänderung wird der entsprechende Passus aus dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz wieder entfernt. Die Regierung begründet die Abschaffung mit organisatorischen Schwierigkeiten und Doppelstrukturen an der Schnittstelle zwischen Sozialhilfe und AMS. Auch die bisher geltende Regelung, wonach der AMS-Schulungszuschlag nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wurde, entfällt.

Änderungen beim Zuverdienst kommen

Zusätzlich werden die Möglichkeiten zum Zuverdienst während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe eingeschränkt. Künftig soll eine geringfügige Beschäftigung nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sein. Eine solche Ausnahme gilt für Personen, die entweder seit mehr als einem Jahr arbeitslos sind oder über 52 Wochen Krankengeld bezogen haben – sie dürfen für bis zu 26 Wochen geringfügig dazuverdienen. Finanz.at hat berichtet.

Unbefristete Ausnahmen sieht die Regelung für bestimmte Gruppen vor: Dazu zählen über 50-jährige Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behindertenstatus sowie Personen, die bereits vor Beginn ihrer Arbeitslosigkeit seit mindestens sechs Monaten durchgehend einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen sind. Letztere müssen diese Tätigkeit ohne Unterbrechung ausgeübt haben, um weiter dazuverdienen zu dürfen.

Bisher konnten Arbeitslose in Österreich bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen - diese liegt heuer bei 551,10 Euro pro Monat. Bereits 2022 hat die Arbeiterkammer ein Factsheet zu diesem Thema veröffentlicht, das zeigt, dass nur rund 13 Prozent der Arbeitslosen und Notstandshilfebezieher neben dem Leistungsbezug geringfügig arbeiten und dazuverdienen.

Höheres Arbeitslosengeld gefordert

Zuletzt hatte etwa das Momentum Institut gefordert, das Arbeitslosengeld zu erhöhen. Die Nettoersatzrate von derzeit durchschnittlich 55 Prozent solle auf 70 Prozent ansteigen. In anderen Ländern liegt sie deutlich höher. Derartige Forderungen waren bereits im Zuge der abgesagten AMS-Reform vor drei Jahren Thema. Eine Umsetzung gilt als gänzlich unwahrscheinlich.

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aktualisiert: 23.05.2025, 07:00 Uhr
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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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