Bis zu 183 Euro - Frist für Rückerstattung von Gebühren endet

Inflationsbedingt wurden in letzter Zeit mehrfach die Bankgebühren in Österreich teils deutlich erhöht - einige davon jedoch unrechtmäßig, wie das OLG Wien entschied. KundInnen können daher eine Rückerstattung erhalten. Die Frist dazu endet jedoch in wenigen Tagen. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

03.02.2024, 07:45 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at / Euro
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Nur noch wenige Tage läuft die Anmeldung zur Sammelklage für eine Rückerstattung unrechtmäßiger Bankgebühren. Bis zu 183 Euro an zu viel bezahlten Gebühren sind möglich.

In den vergangenen Monaten sind die Gebühren und Entgelte für Kundinnen und Kunden diverser Banken in Österreich um bis zu 12 Prozent gestiegen. Im Zuge einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Bank Austria wurde vom OLG Wien festgestellt, dass einige dieser Entgelte nicht rechtmäßig eingezogen wurden.

Eine außergerichtliche Einigung zwischen VKI und Bank Austria ermöglicht es nun, dass betroffene KundInnen nun Geld zurückbekommen. Finanz.at hat darüber bereits berichtet. Am 11. Februar 2024 endet eine wichtige Frist zur Anmeldung bei der Sammelaktion.

Eine Anmeldung ist kostenfrei im Portal des VKI möglich. Potenziell sollen laut Verein für Konsumenteninformation alle Kundinnen und Kunden der Bank betroffen sein, die ein Konto, Sparbuch oder einen Verbraucher Kredit besitzen und denen Spesen oder Gebühren berechnet wurden.

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Bis zu 183 Euro möglich

Unter anderem wurden die Entgelte für Sparbuchsperren, Mahnspesen im Kreditgeschäft, allgemeine Stundensätze im Kreditgeschäft und Zahlungsverkehr, sowie Entgelte und Gebühren für Kontoinformationen für Verbraucher, Belegkopien und Nacherstellung Originalauszug, Evidenzgebühr bei Verlassenschaften oder ZMR-Abfrage als unrechtmäßig befunden. Eine vollständige Liste findet man auf der Webseite des VKI.

Teilweise sollen diese bis zu 183 Euro betragen. Vor der Anmeldung zur Sammelaktion müssen KundInnen die VKI-Gebührenliste mit den eigenen Kontoauszügen oder dem Online-Banking abgleichen. Sind derartige Gebühren oder Spesen eingezogen worden, ist eine Anmeldung beim VKI notwendig, um das Geld zuerstattet zu bekommen. Bei einer Anmeldung ist eine Entbindung vom Bankgeheimnis notwendig, die mittels dieser Vorlage erfolgen werden kann.

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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