Magnus Brunner abermals betont, soll der Erwerb des ersten Eigenheims nun deutlich erleichtert werden. Die Abschaffung der Grunderwerbsteuer und eine Gebührenbefreiung für die Eintragung ins Grundbuch sollen den Kauf einer Immobilie wieder erleichtert. Zudem werden die neuen Kreditvergabe-Richtlinien bereits nach wenigen Monaten evaluiert. Auch die Steuern auf Erträge aus dem Wertpapierhandel könnten bald Geschichte sein.
Grunderwerbsteuer für erstes Eigenheim abschaffen
Für den Kauf des ersten Eigenheims soll die Grunderwerbsteuer von derzeit 3,5 Prozent abgeschafft oder wenigstens reduziert werden. Das fordert Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und appeliert damit an den Koalitionspartner (Grüne). Diese würden bei der Umsetzung der geplanten Steuersenkungen bzw. -Abschaffungen noch zögern.
Mit dieser Maßnahme soll der Kauf einer Immobilie speziell für jüngere Menschen wieder leistbarer werden. Die Nebenkosten werden in der Regel nicht von Banken finanziert und belaufen sich durchschnittlich auf bis zu 10 Prozent des Kaufpreises. Trotz leicht sinkender Immobilienpreise, sind die Kosten für ein Haus oder eine Wohnung in Österreich weiterhin kaum bezahlbar, wodurch auch die Kaufnebenkosten entsprechend hoch ausfallen.
Alle Neuerungen beim Steuerausgleich ab 2023 findet man hier in einer Übersicht.
Gebühren zur Grundbucheintragung
Auch die Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch beim Kauf einer Immobilie sollen entfallen. Diese beträgt aktuell 1,1 Prozet des Kaufpreises. Junge Menschen sollen, so die Vorstellung Brunners, auch von dieser Gebühr beim Kauf ihres ersten Eigentums befreit werden. Dadurch soll es finanziell erleichtert werden, sich Immobilien zu kaufen.
Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro belaufen sich die Kosten für die Grunderwerbsteuer auf 17.500 Euro und für die Eintragung in das Grundbuch 5.500 Euro - in Summe also 23.000 Euro an Kaufnebenkosten, die zusätzlich zu entrichten sind.
Die neuen Kreditvergabe-Richtlinien, die seit Sommer 2022 in Kraft getreten sind, werden ebenfalls von der FMA evaluiert. Sie seien möglicherweise "nicht mehr zeitgemäß", wie es heißt. Darin wird unter anderem geregelt, dass für die Kreditvergabe ein Eigenkapital von mindestens 20 Prozent der Kreditsumme erforderlich ist und die monatliche Rate nicht höher als 40 Prozent des Haushaltseinkommens liegt. Besonders für jüngere Menschen war es - auch aufgrund der seither steigenden Zinsen durch die Erhöhung des Leitzins seitens der EZB - nur mehr schwer möglich, einen Kredit aufzunehmen und somit eine Immobilie zu finanzieren.
Kapitalertragssteuer für Wertpapiere senken
Ebenfalls lange angekündigt, aber noch nicht umgesetzt ist die Senkung bzw. Abschaffung der Kapitalertragssteuer (KESt.). Laut Finanzminister Brunner soll "über die Behaltefrist, über Höchstgrenzen oder die Bevorzugung grüner Investments" gesprochen werden. Auch hier würden die Grünen derzeit noch nicht mitziehen - obwohl die Maßnahme laut Brunner sogar im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
Erst mit der Steuerreform 2015/16 wurde die Höhe der KESt. seit 01. Januar 2016 von zuvor 25 auf 27,5 Prozent erhöht. Mit einer Reduktion oder Befreiung der KESt. für eine breite Mehrheit der Kapitalerträge aus Wertpapieren soll die Wirtschaft angekurbelt und das Eigenkapital der ÖsterreicherInnen angehoben werden. Auch die WKÖ befürwortet diesen Schritt. Er würde "zu einem positiven Impuls am Kapitalmarkt führen", so WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.
Wann diese Steuersenkungen oder -Abschaffungen letztlich umgesetzt und in Kraft treten werden, ist noch unklar. Zuvor müssen sich die beiden Koalitionspartner über die genaue Ausgestaltung der Maßnahmen einig werden.
Mehr Informationen: Grunderwerbsteuer
