Die Direktzahlung des Pensionsbonus von bis zu 500 Euro - abhängig je Brutto-Monats Pension - wird seit wenigen Tagen an alle Anspruchsberechtigten überwiesen. Beschlossen wurde dieser Geld-Bonus gemeinsam mit der gesetzlichen Pensionserhöhung von 5,8 Prozent für das Jahr 2023.
Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) gesteht nun einen Fehler ein, der korrigiert werden soll. Konkret erhalten Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage einen zu geringen Bonus. Sie sollen im März eine Direktzahlung in Höhe von 30 Prozent einer monatlichen Bruttopension erhalten - diese wird jedoch am Bezug vor der Erhöhung der Ausgleichszulage auf 1.110 Euro errechnet.
MindestpensionistInnen müssten demnach einen Bonus von 333 Euro ausbezahlt bekommen. In der Realität sieht das jedoch anders aus, wie der Präsident des SPÖ-Pensionistenverbandes, Peter Kostelk, am Freitag aufgedeckt hat. Durch eine Nachzahlung an alle Ausgleichszulagen-BezieherInnen soll dieser Fehler nun behoben werden.
So wird der Pensionsbonus gestaffelt
Der Pensionsbonus beträgt bis zu 500 Euro - je nach Höhe der Bruttopension pro Monat. Der Betrag ist dabei von der Lohnsteuer befreit, unterliegt nicht der Krankenversicherungspflicht und ist ebenfalls nicht pfändbar. Damit gilt der Pensionsbonus als "brutto für netto".
Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Der Betrag wird ab 01. März gemeinsam mit der Monatspension für Februar auf das Konto der Anspruchsberechtigten überwiesen. Die Bezeichnung der Auszahlung auf dem Konto wird mit "DIREKTXXX,XX" gekennzeichnet.
Bis zu einer Brutto-Pension von 1.666,66 Euro beträgt der Bonus einmalig 30 Prozent der Pensionshöhe. Von 1.666,67 bis 2.000 Euro brutto monatlich bekommt man die vollen 500 Euro ausbezahlt. Ab 2.000 Euro sinkt der Betrag linear bis zur Grenze von 2.500 Euro ab. Pensionistinnen und Pensionisten mit einer Monatspension von mehr als 2.500 Euro brutto erhalten keinen Bonus mehr überwiesen.
Zur Berechnung der Beträge für die Höhe des Bonus werden etwaige Kinderzuschüsse, Ausgleichszulagen oder Hinterbliebenenpensionen nicht berücksichtigt.
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