Seit der Finanzkrise sind sich die Anlleger einig: Geld ist bei Banken nur bedingt sicher. Eben dies hat die Bankenkrise schmerzhaft aufgezeigt. Viele Anleger stellen sich nun die Frage, wie ihr Geld auch in Zukunft und im Falle von Liquiditätsproblemen der Banken so gut wie nur eben möglich abgesichert ist. Problematisch bis zur Finanzkrise war stets, dass die Banken hohe Gewinne bei niedrigem Risiko machen und im Endeffekt der Steuerzahler für die Verfehlungen und die Misswirtschaft der Banker aufkommen müssen.

Durch die Einlagensicherung ändert sich die geteilte Haftungspflicht der Banken und dem Staat, sodass nun alleine die Banken für die Haftung aufkommen müssen. Durch die im April 2014 verabschiedete EU Richtlinie zur Vereinheitlichung der Einlagensicherhheit sind die Banken verpflichtet für entsprechende Einrichtungen für die Sicherheit des angelegten Geldes ihrer Anleger zu sorgen. Alles rund um das Thema Einlagensicherung wird in den folgenden Abschnitten dieses Textes erkläutert und dem Leser näher gebracht.

Höhe der Einlagensicherung

In Österreich sind seit Januar 2010 alle Einlagen natürlicher Personen bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro gesichert. Für kleine Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften bis zu 50.000 Euro. In bestimmten Fällen ist eine höhere Deckungssumme (Einlagensicherungssumme) von 500.000 Euro möglich.

Die aktuell gültige Auszahlungsfrist von 20 Tagen wird ab Anfang 2019 auf sieben Tage verkürzt.

Gesichert sind in Österreich:

Derzeit sind in Österreich mehrere Einrichtungen für die Sicherung verantwortlich. Ab 2019 gibt es eine einheitliche Sicherungseinrichtung, betrieben von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Die Einlagensicherung in Österreich

Dem Anleger stellt sich stets die selbe Frage: Wie wird Geld richtig investiert, sodass es sich rentabel vermehrt? Gängige Möglichkeiten zur Anlage sind das Tagesgeldkonto und auch das Festgeldkonto. Problematisch ist es allerdings dann, wenn es zu einer Bankenkrise oder gar zur Bankeninsolvenz kommt. Denn Anleger fragen sich, ob das Geld in einem solchen Krisenfall auch sicher ist. Eine Einlagensicherung hat den Schutz des Bankguthabens zum Zweck. Der Schutz wird dann benötigt, wenn das Kreditinstitut, sprich die Bank, nicht fähig ist, die Einlagen des Anleger zurückzuzahlen.

Tritt ein solcher Fall ein, so ist der Inhaber einer Einlagensicherung bis zu einem bestimmten, vorher festgelegten Höchstbetrag finanziell abgesichert und erhält eine Entschädigung in höher der Sicherheitsgrenze. Die Einlagensicherung tritt automatisch in Kraft, wenn die Zahlungsunfähigkeit des jeweiligen Kreditinstituts eintritt. Für Anleger empfiehlt es sich unbedingt, sich im Voraus zu informieren, ob eine Bank durch die gesetzlichen Einlagensicherung abgesichert ist. Außerdem lohnt es sich, sich über die freiwillige Einlagensicherung bei dem Finanzinstitut zu erkundigen. Die freiwillige Einlagensicherung geht über die geseztliche Einlagensicherung hinaus und bietet den Anlegern zusätzliche Sicherheit im Falle eines Zahlungsausfalls der Bank.

Die Sicherungsgrenze liegt deutlich über der der gesetzlichen Einlagensicherung. Zu unterscheiden ist zwischen institutssicheren Einrichtungen und Einlagensicherungsgfonds.

Institutssichernde Einrichtungen

Hier sind alle Mitglieder einer bestimmten Bankengruppe zur Unterstützung einer ihrer zahlungsunfähigen Banken verpflichtet. Die Sicherung ist nicht begrenzt und gilt außerdem für alle Währungen.

Einlagensicherungsfonds

Hier sind je nach Art des Einlagensicherungsfongs die Anlagen in einer gewissen Höhe abgesichert.

Wer ist für die Einlagensicherung verantwortlich?

Verantwortlich für die Einlagensicherung der Anleger sind die Banken. Um Hohe Verluste auf Grund einer Finanz- beziehungsweise Bankenkrise bei Anlegern zu verhindern, wurden durch eine EU-Richtlinie beschlossen, dass die Banken eine höhere Haftung und Verantwortung für ihre Aktivitäten übernehmen müssen. Der Staat kümmert sich um die Kontrolle der Einlagensicherung.

Wissenswertes für Anleger und Sparer

Wissenwert für Anleger sowie Sparer ist, dass die gesetzliche Einlagesicherung nicht alle Anlagen schützt. Von dem Schutz der Einlagensicherung ausgenommen sind Zertifikate, Inhaberschuldverschreibungen, Einlagen in Währungen von Staaten, die nicht zu Europäischen Union gehören, sowie Einlagen von Auslandsbanken ohne Niederlassung in der Europäischen Union.

Entschädigungsfall

Tritt ein Entschädigungsfall ein, so wird dieser durch die Finanzaufsicht innerhalb von fünf Werktagen festgestellt und es beginnt das Entschädiggungsverfahren. Hierbei werden alle betroffenden Anleger von der Entschädigungseinrichtung informiert. Der Benachrichtigung liegt stets ein Formular bei. Über dieses Formular muss der Anleger nun innerhalb eines Jahres ausweisen, welchen Anspruch auf Entschädigung er hat. Sollte die ein Jahres Frist überschritten werden, so erlischt der Anspruch des Anlegers auf eine Entschädigungssumme.

Nach dem Erhalt des Formulars wird dieses von der Entschädigungseinrichtung geprüft. Die jeweilige Entschädigungssumme wird im Regelfall spätestens nach Ablaub von 20 Arbeitsttagen an den Anleger ausgezahlt. In einigen besonderen Fällen erfolgt die Zahlung der Entschädigung erst nach 30 Werktagen.

Für wen gilt diese Sicherheit?

Wichtig für Anleger ist es, zu wissen, dass die Einlagensicherung pro Anleger und Bank gilt. So ist das Eröffnen mehrerer Konten bei einer Bank zur vermeintlich größeren Absicherung, sinnlos. Von eben dieser Regelung profitieren Eheleute, denn, wenn ein Gemeinschaftskonto besteht, so kommt die Einlagensicherung pro Person zu Geltung. Daduch verdoppelt sich der Schutzumfang für Ehepaare. Handelt es sich um ein großes Geldvermögen, so verhält es sich anders. Es empfiehlt sich das Vermögen auf mehrere Banken und Bankkonten aufzuteilen, um so die gesetzliche Basissicherung mehrfach in Anspruch nehmen zu können.

Neuerungen in der Einlagensicherung in Österreich

Nach Verabschiedung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetztes, dass seit dem 15.08.2015 in Kraft ist, ändern sich einige Dinge für österreichische Anleger. Die Änderungen werden dem Leser hier aufgezeigt.

Erwähnenswert ist hier, dass die Haftung nun auschließlich bei den Banken liegt. Die Finanzinstitute müssen außerdem in regelmäßigen Abständen in extra dafür eingerichtete Fonds einzahlen. Das neue Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetztes Österreichs erlaubt es außerdem dem Bundesminister für Finanzen, die rechtzeitige sowie komplette Auszahlung der bestehenden Ansprüche durchzuführen.

Informationspflicht

Auch in den Informationspflichten zeichnet sich seit Verabschiedung des Gesetztes eine Veränderung ab. Nun müssen die Banken die Anleger und Sparer ausführlich über die Einlagensicherung informieren. Über ein Formular muss der Anleger oder Sparer dann bestätigen, über alles nötige seitens der Bank aufgeklärt worden zu sein. Außerdem wurden die Guthaben, die sich auf Fremdwährungskonten befinden nun auch als erstattungsfähig erklärt, wobei die Auszahlung in Euro erfolgt.

Die antragslose Erstattung ist eine weitere Neuerung des Gesetztes. Somit muss der Sicherungseinrichtung lediglich ein Konto für die Überweisung der Entschädigung angegeben werden. Schlussendlich hat sich auch die Auszahlungsfrist geändert. Ab 2019 wird diese schrittweise von den heute üblichen 20 Werktagen auf 7 Arbeitstage verkürzt.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 09.05.2021, 07:37 Uhr