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Seit dem Jahr 2008 wurden auch freie Dienstnehmer sowie Selbständige in das Abfertigungssystem in Österreich eingegliedert. Diese bezahlen denselben Prozentsatz mittels der Zahlung für die Sozialversicherung ein.

Allgemeine Informationen zur Abfertigung

Grundsätzlich versteht man unter einer Abfertigung, dass ein Arbeitgeber im Zuge der Auflösung eines Dienstverhältnisses unter Umständen eine Abfertigung, also einen Geldbetrag, an den Arbeitnehmer bezahlen muss.

Der Grundgedanke hinter diesem System ist jener, dass dieser Teil dem später einem jeden Bürger zustehenden Pensionsanteil aufzubessern. Je nach Wunsch hat man hier die Möglichkeit, sich das bestehende Guthaben in einer monatlichen Rate oder auch auf einen Schlag ausbezahlen zu lassen. Die Ratenzahlung wird natürlich nur so lange vorgenommen, bis das Guthaben erschöpft ist. Bei der Auszahlung wird die Lohnsteuer abgerechnet, der Rest gelangt dann auf ein Konto nach Wunsch, welches zuvor bei der Mitarbeitervorsorgekasse angegeben werden muss.

Abfertigung Neu

Alle Informationen zur Abfertigung NEU:

Auszahlung der Abfertigung Neu

Obwohl dies der Grundgedanke ist, haben österreichische Arbeitnehmer allerdings auch die Möglichkeit, sich die Abfertigung nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausbezahlen zu lassen. Hierfür gibt es ein paar Bedingungen, die erfüllt werden müssen Einerseits muss das Dienstverhältnis mindestens drei Jahre überdauert haben. Und andererseits muss zusätzlich dazu zumindest einer der nachfolgenden Punkte zutreffen:

  • Das Dienstverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst
  • Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Fristlose Entlassung, sofern diese ungerechtfertigt und unverschuldet geschehen ist
  • Berechtigter vorzeitiger Austritt aus dem Dienstverhältnis, wie zum Beispiel durch Mutterschafts- oder Vaterschaftsaustritt
  • Tod des Arbeitnehmers (hier wird die Abfertigung zur Todfallsabfertigung, welche an den Ehepartner und die Kinder ausbezahlt wird, falls für diese Familienbeihilfe bezogen wird)
  • Beendigung des Dienstverhältnisses durch einen Zeitablauf

Wer die Abfertigung nicht ausbezahlt haben möchte, kann diese weiter veranlagen und sie dann zum späteren Zeitpunkt, wie etwa beim Pensionsantritt, nutzen. Es ist nicht möglich, während eines Arbeitsverhältnisses darauf zuzugreifen. Bei der Auszahlung ist allerdings die Option gegeben, nur einen Teil weiter zu veranlagen und sich den Rest auszahlen zu lassen.

Abfertigungsanspruch bei Selbständigkeit

Entschließt man sich dazu, in die Selbständigkeit einzutreten und findet daher eine Kündigung aus eigenen Schritten statt, so besteht nicht sofort ein Anspruch auf Abfertigung. In diesem Fall muss man eine Wartezeit von fünf Jahren einhalten, in der die Selbständigkeit nicht für ein Angestelltenverhältnis unterbrochen wird, um sich dann die Abfertigung auszahlen lassen zu können.

Unterschied: Abfertigung Alt und Abfertigung Neu

Die Abfertigung funktioniert mittlerweile nach einem Rucksackprinzip. Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, so kann das bis dahin eingezahlte Guthaben zum nächsten Dienstverhältnis weitergenommen werden. Es geht also nicht verloren. Dies ist allerdings eine Änderung, die erst mit der Abfertigung Neu in Kraft getreten ist. Bei der Abfertigung Alt kann es dazu kommen, dass der Anspruch erlischt, wenn nicht die zuvor genannten Kriterien eintreten, um sich den Betrag auszahlen lassen zu können.

Woran erkenne ich, welche Abfertigung auf mich zutrifft?

Dienstverhältnisse, die ab dem Jahr 2004 geschlossen wurden, fallen bereits unter die Abfertigung Neu. Alle, die zuvor eingegangen worden sind, unter Umständen nicht. Es ist ratsam, hier beim Betriebsrat, dem nächsten Vorgesetzten, in der Lohnverrechnung oder bei der Vorsorgekasse direkt nachzufragen.

Viele Firmen haben mittlerweile selbst auf die Abfertigung Neu umgestellt. Sollte dies nicht der Fall sein, so besteht die Möglichkeit, eine gemeinsame Einigung zu finden und auf das neue System überzutreten. Die schriftliche Einwilligung des Arbeitgebers muss dafür aber vorliegen.

Wichtige Fragen und Antworten zur Abfertigung

Weitere wichtige Fragen und Antworten zur Abfertigung alt und Abfertigung neu finden Sie hier:

Kann man die Kasse jederzeit wechseln?

Ist einmal eine Entscheidung getroffen, welche Vorsorgekasse gewählt wird, so gibt es keine Möglichkeit, dies einfach zu ändern. Folgt keine Auswahl durch den Arbeitgeber, so erfolgt die Zuweisung durch den Hauptverband.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber in Konkurs geht?

Weder der Arbeitgeber, noch dessen Gläubiger haben Zugriff auf bereits getätigte Abfertigungszahlungen. Es besteht keine Gefahr, dass dieses Geld dazu genutzt wird, um das Unternehmen des insolvenzgefährdeten Arbeitgebers davor zu bewahren.

Was passiert, wenn die Vorsorgekasse in Konkurs geht?

Auch in so einem Fall ist der Anspruch nicht verloren. Ansprüche auf Abfertigungen sind individuell auf bis zu 20.000 Euro insolvenzversichert, was bedeutet, dass für jede einzelne Veranlagung eine solche Absicherung getroffen worden ist.

Höhe der Abfertigung

Zumindest alle drei Jahre erhält man eine Information über die Anspruchhöhe. Allerdings versenden Vorsorgekassen in der Regel einmal zum Jahresende oder alternativ zum Jahresbeginn eine Information mit dem aktuellen Kontostand. Bei Interesse ist es natürlich möglich, jederzeit bei der jeweiligen Vorsorgekasse anzurufen oder per Mail danach zu fragen, um eine solche Information postalisch zugesendet zu bekommen. Diese beinhält dann den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Stand. Es steht aber auch immer ein Zeitraum dabei, daher ist der Kontostand sehr übersichtlich und überschaubar.

Was passiert mit der Abfertigung, solange sie nicht ausbezahlt wird?

Das bestehende Guthaben wird von der Vorsorgekasse angelegt und veranlagt. Es besteht eine Sicherheit aufgrund staatlicher Gesetze, dass zu jeder Zeit zumindest das, was vom Arbeitgeber einbezahlt worden ist, vorhanden bleibt. Aus diesem Grund ist die Höhe der endgültigen Abfertigung immer davon abhängig, welche Ergebnisse die Vorsorgekasse erzielen konnte. Die Summe kann nach oben hin stets variieren.

Abfertigung Alt

Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor dem 01. Januar 2003 begonnen hat, gilt die Abfertigung Alt.

Kurz gesagt handelt es sich bei einer Abfertigung um eine einmalige Zahlung im Zuge einer Dienstverhältnisbeendigung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Grundsätzlich muss zwischen der sogenannten alten und neuen Abfertigung unterscheiden. Im Folgenden wird genau erklärt, wann die Abfertigung Alt zur Anwendung kommt und was es sonst noch über diese zu wissen gilt.

Im Folgenden werden alle wichtigen Fragen rund um die Abfertigung nach der alten Regelung beantwortet und weitere Informationen angeführt.

Auszahlung der Abfertigung Alt

Die Auszahlung der Abfertigung Alt erfolgt nach Beendigung des Dienstverhältnisses. Der entstandene Gesamtbetrag wird anschließend an den Arbeitnehmer ausbezahlt, sofern im Kollektivvertrag keine anderen Regelungen enthalten sind.

Anspruch

Dienstnehmer, die ihr Dienstverhältnis vor dem 01.01.2003 begonnen haben und welches noch andauert, haben Anspruch auf die Abfertigung nach der alten Regelung. Das Arbeitsverhältnis darf nicht unterbrochen werden, ansonsten verliert man seinen Anspruch auf die alte Abfertigung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass all jene, welche erst nach dem oben genannten Stichtag ein Arbeitsverhältnis eingegangen sind, keinen Anspruch auf eine Abfertigung haben. In diesem Falle würde jedoch eine Abfertigung nach der neuen Abfertigungsregelung zu Tragen kommen.

Höhe der Abfertigung (Alt)

Nach der alten Regelung richtet sich die Höhe der ausbezahlten Abfertigung nach der Länge des Dienstverhältnisses. So bekommt man nach etwa 3 Jahren ununterbrochener Dienstzeit zwei Monatsentgelte ausbezahlt, bei 25 ununterbrochenen Dienstjahren bekommt man 12 Monatsentgelte an Abfertigung ausbezahlt. Monatsentgelt bezeichnet hierbei jedoch nicht nur das Gehalt, welches man erhalten hat, sondern in die Berechnung fließen auch Sonderzahlungen, wie etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Provisionen und Überstundenvergütungen und dergleichen ein.

Die Höhe der Abfertigung Alt ist nach Dienstdauer gestaffelt:

  • 3 Dienstjahren: 2 Monatsentgelte
  • 5 Dienstjahren: 3 Monatsentgelte
  • 10 Dienstjahren: 4 Monatsentgelte
  • 15 Dienstjahren: 6 Monatsentgelte
  • 20 Dienstjahren: 9 Monatsentgelte
  • 25 Dienstjahren: 12 Monatsentgelte

Gibt es Sonderregelungen im Zuge der Abfertigung (Alt)?

Für Bauarbeiter gibt eine Sonderregelung bezogen auf die Abfertigungsbestimmungen. Hier wird nämlich keine Unterscheidung zwischen der Abfertigung nach der alten und der neuen Regelung unternommen. Bauarbeiter haben einen Anspruch auf eine Abfertigung, sobald ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von drei Jahren vorliegt oder wenn innerhalb von drei Jahren mindestens 92 Kalendermonate für ein und denselben Arbeitgeber gearbeitet wurde.

Die Unterbrechung darf in dem Falle jedoch nicht die Dauer von 22 Wochen überschreiten. Auch hier beeinflusst die Beschäftigungsdauer die Höhe der Abfertigung im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. So bekommen Bauarbeiter bei einem Beschäftigungsverhältnis von 156 Wochen zwei Monatsentgelte Abfertigung oder beispielsweise bei 1300 Wochen 12 Monatsentgelte.

Voraussetzungen

Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit es zu einer Auszahlung der Abfertigung nach den alten Regelungen kommt. Es kommt nur zu einer Auszahlung dieser, wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt. Außerdem hat man Anspruch auf eine Abfertigung, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis abläuft, es zu einer ungerechtfertigten Entlassung kommt oder bei einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses, nicht aber bei Kündigung durch den Arbeitnehmer.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt?

Grundsätzlich besteht in diesem Falle, wie bereits erwähnt, kein Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung. Es gibt hierbei jedoch Ausnahmen, bei denen es zu einer Auszahlung kommen kann. Arbeitet jemand mindestens 10 Jahre im Unternehmer und kündigt auf Grund des Alters oder der langen Versicherungsdauer und geht in Pension, dann besteht durchaus ein Anspruch auf Abfertigung. Aber auch, wenn das Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitnehmers auf Grund einer mindestens sechs Monate vorliegenden Berufsunfähigkeit oder Invalidität gekündigt wird oder dieser wegen anderen gerechtfertigten Gründen kündigt, hat er einen Anspruch auf Abfertigung.

Welche Voraussetzungen führen dazu, dass die Abfertigung (Alt) nicht ausbezahlt wird?

Eine Abfertigung entfällt dann, wenn der Arbeitnehmer ohne gerechtfertigten Grund kündigt, er mit eigenem Verschulden fristlos entlassen wird oder ohne wichtigen Grund vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis austritt.

Haben Teilzeitbeschäftigte auch Anspruch auf eine Abfertigung?

Teilzeitkräfte haben ebenso einen Anspruch auf Abfertigung wie auch vollzeitbeschäftigte Personen. Auch geringfügig Beschäftigte erwerben einen Anspruch auf Abfertigung.

Unterschied zwischen Abfertigung Alt und Abfertigung Neu:

Die grundlegenden Unterschiede zwischen der Abfertigung nach der alten und der neuen Regelung sind etwa, dass bei der nach der neuen Regelung bereits nach zwei Monaten (und nicht erst nach drei Jahren) einen Anspruch auf Abfertigung. Außerdem können die Abfertigungsansprüche von einem zum anderen Arbeitgeber „mitgenommen werden“ und sie verfallen auch bei Arbeitnehmerkündigung nicht.

So gesehen, hat sich mit der Änderung der Regelungen viel getan und für Personen, die bereits unter die neue Regelung fallen, viel verbessert. Der Anspruch auf Abfertigung besteht schneller und man muss nicht fürchten, den Anspruch zu verlieren, nur weil man selbst das Arbeitsverhältnis beendet.

Die Abfertigung kann mit dem Abfertigungsrechner der Arbeiterkammer berechnet werden: https://abfertigung.arbeiterkammer.at/

Freiwillige Abfertigung muss nicht versteuert werden

Abfertigungen aus Sozialplänen bis zu einer bestimmten Höhe sind steuerlich voll absetzbar. Diese Höhe liegt bei 48.330 Euro und bei langer Dienstzeit sogar beim 45-fachen der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 241.650 Euro). Für die höhere Abfertigung, die die Obergrenze übersteigt, gilt aber das Abzugsverbot unabhängig davon, wann das Arbeitsverhältnis begonnen hat. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entgegen einer Einschätzung vom Bundesfinanzgericht (BFG) im Dezember 2020 festgestellt.

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Häufige Fragen und Antworten

Woran erkenne ich, welche Abfertigung auf mich zutrifft?

Dienstverhältnisse, die ab dem Jahr 2004 geschlossen wurden, fallen bereits unter die Abfertigung Neu. Alle, die zuvor eingegangen worden sind, unter Umständen nicht. Es ist ratsam, hier beim Betriebsrat, dem nächsten Vorgesetzten, in der Lohnverrechnung oder bei der Vorsorgekasse direkt nachzufragen.

Was passiert mit der Abfertigung, solange sie nicht ausbezahlt wird?

Das Guthaben wird von der Vorsorgekasse veranlagt. Es besteht eine gesetzliche Sicherheit, dass zu jeder Zeit zumindest das, was vom Arbeitgeber einbezahlt worden ist, vorhanden bleibt. Aus diesem Grund ist die Höhe der endgültigen Abfertigung immer davon abhängig, welche Ergebnisse die Vorsorgekasse erzielen konnte.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber in Konkurs geht?

Weder der Arbeitgeber, noch dessen Gläubiger haben Zugriff auf bereits getätigte Abfertigungszahlungen. Es besteht keine Gefahr, dass dieses Geld dazu genutzt wird, um das Unternehmen des insolvenzgefährdeten Arbeitgebers davor zu bewahren.

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 16.09.2021, 16:18 Uhr