Die Kärntner Wohnbeihilfe wird ab kommendem Jahr neu geregelt. Damit wird unter anderem der Bezieherkreis deutlich erweitert und auch die monatliche Zuschusshöhe deutlich angehoben. Bis zu 500 Euro monatlich sind ab 2025 möglich. Finanz.at hat berichtet.
Viele Haushalte in Kärnten konnten bislang nicht von der Wohnbeihilfe profitieren, da entweder die Miete oder das Einkommen zu hoch ausgefallen sind oder sie überhaupt im Eigentum wohnen. Die Voraussetzungen für den Bezug der Wohnbeihilfe in Kärnten wurden nun angepasst und erweitert. Der Beschluss über die neue Wohnbeihilfe wird am Dienstag im Kärntner Landtag fallen.
Erweiterung der Voraussetzungen
Der Kreis der BezieherInnen der Wohnbeihilfe soll mit dieser Neuregelung auf bis zu 42.000 Personen aufgeweitet werden, wie das Land Kärnten mitteilt. Ein Viertel davon sollen Menschen sein, die im Eigentum wohnen. Das wären letztlich mehr als doppelt so viele Anspruchsberechtigte als bisher.
So sollen etwa die Einkommensgrenzen deutlich ausgeweitet werden. Für Familien mit Kindern gelten je Kind höhere Grenzen. Maximal erhält damit eine Person im Monat 325 Euro, für vier Personen sind maximal 500 Euro.
Eine alleinerziehende Person mit drei Kindern und einem Nettoeinkommen von 1.800 Euro pro Monat kann bei einer Monatsmiete von 800 Euro durch eine eine jährliche Entlastung von 3.708 Euro profitieren, wie der ORF Kärnten vorrechnet.
Neue Höhe von bis zu 500 Euro pro Monat
Der Maximalbetrag der Wohnbeihilfe Neu liegt bei 500 Euro pro Monat. Die maximal förderbare Wohnfläche für die erste Person im Haushalt liegt bei 50 Quadratmetern. Pro weiterer Person steigt diese Grenze um zehn Quadratmeter an.
Die Einkommensgrenzen der Wohnbeihilfe Neu werden ab 2025 je nach zumutbarem Wohnungsaufwand gestaffelt geregelt. Bei 0 Prozent zumutbarem Wohnungsaufwand liegt die Grenze unter 1.000 Euro und steigt auf über 1.800 Euro bei beispielsweise 70 Prozent Zumutbarkeit. Je Kind im Haushalt wird die Einkommensgrenze um 200 Euro erhöht.
Die Auszahlung der Wohnbeihilfe Neu startet am 01. Januar 2025. Der Antrag kann ab diesem Zeitpunkt online beim Land Kärnten eingebracht werden. Das Land stellt dazu ein Budget von insgesamt 52 Millionen Euro zur Verfügung.
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