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Nach der Präsentation der Pensionserhöhung für 2026 im September, wird sie nun in der kommenden Woche im Parlament final beschlossen werden. Durchschnittlich soll es 2,25 Prozent mehr geben. Bis zu einer Bruttopension von 2.500 Euro monatlich sind es sogar die vollen 2,7 Prozent. Gleichzeitig wird auch wieder eine Steuerentlastung (teilweise Abschaffung der kalten Progression) ab 01. Januar 2026 in Kraft treten.
Finanz.at hat bereits vorab berechnet, welche Auswirkungen das auf die Netto-Pensionen haben wird. Der Pensionsrechner für 2026 berücksichtigt neben der Erhöhung der Brutto-Pension auch die Steuerentlastung bzw. die neuen Grenzwerte der Lohnsteuertabelle. Finanz.at hat berichtet.
Höchstens werden die Pensionen also monatlich um 67,50 Euro brutto ansteigen. Das sind bis zu 945 Euro brutto pro Jahr.
Die Aufwertungszahl der Sozialversicherungbeiträge liegt für 2026 bei 1,073 und wird im Rechner bereits berücksichtigt. Finanz.at hat berichtet. Auch die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge seit Juni 2025 von 5,1 auf 6,0 Prozent ist bereits inkludiert.
Tabelle zeigt neue Pensionshöhe und Netto-Plus
Diese folgende Tabelle zeigt, mit welchem Plus man je Brutto-Pension rechnen kann und wie sich das Netto auswirken wird:
Monatsbrutto 2025 | Monatsbrutto 2026 | Netto-Plus |
---|---|---|
1.400,00 Euro | 1.437,80 Euro | + 35,53 Euro |
1.600,00 Euro | 1.643,20 Euro | + 40,61 Euro |
1.800,00 Euro | 1.848,60 Euro | + 41,86 Euro |
2.000,00 Euro | 2.054,00 Euro | + 41,93 Euro |
2.200,00 Euro | 2.259,40 Euro | + 44,96 Euro |
2.500,00 Euro | 2.567,50 Euro | + 49,50 Euro |
3.000,00 Euro | 3.067,50 Euro | + 51,39 Euro |
3.500,00 Euro | 3.567,50 Euro | + 50,23 Euro |
Bei den Netto-Ergebnissen wird die Steuerentlastung ab 2026 ebenfalls berücksichtigt. Finanz.at hat berichtet.
Der neue Brutto-Netto-Rechner von Finanz.at zeigt auch, wie hoch die Einkommen bzw. Gehälter von ArbeitnehmerInnen ab 2026 ungefähr ausfallen werden. Finanz.at hat exklusiv zuerst berichtet.
Die neue Lohnsteuertabelle ab 2026 sieht nach der teilweisen Abschaffung der kalten Progression - zwei Drittel werden automatisch auf alle Steuertarifstufen verteilt - wie folgt aus:
Einkommen (2026) | Einkommen (2025) | Steuersatz (2026) | Steuersatz (2025) |
---|---|---|---|
bis 13.539 Euro | bis 13.308 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.992 Euro | bis 21.617 Euro | 20 % | 20 % |
bis 36.458 Euro | bis 35.836 Euro | 30 % | 30 % |
bis 70.365 Euro | bis 69.166 Euro | 40 % | 40 % |
bis 104.859 Euro | bis 103.072 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |

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