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Die Arbeiterkammer (AK) hat erfolgreich gegen 16 Klauseln in den Telekomverträgen des Mobilfunkanbieters Magenta geklagt. Laut einer aktuellen Aussendung betrifft die Entscheidung unter anderem überhöhte Verzugszinsen, unzulässige Rücklastgebühren sowie unangemessen hohe Mahnspesen.
Unzulässige Vertragsbedingungen
Magenta hatte laut AK beispielsweise Verzugszinsen von rund zwölf Prozent verrechnet – ein Wert, der deutlich über den gesetzlich zulässigen Zinssätzen liegt. Zudem wurden pauschale Mahngebühren von bis zu 17 Euro verlangt – unabhängig von der Höhe der offenen Forderung. Diese Praxis ist laut Rechtsprechung unzulässig, da Spesen im Verhältnis zur tatsächlichen Forderung angemessen sein müssen.
Konsequenz für Magenta: Unterlassungsverpflichtung
Im Rahmen eines Unterlassungsvergleichs hat sich Magenta verpflichtet, die betroffenen Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden. Damit ist die Verwendung der monierten Vertragsbestimmungen in ihrer bisherigen Form unzulässig.
Empfehlung der AK: Rechnungen prüfen, Rückforderung stellen
Die AK empfiehlt allen Magenta-Kundinnen und -Kunden, ihre bisherigen Rechnungen genau zu überprüfen – insbesondere auf:
- Verrechnete Mahnspesen
- Verzugszinsen
- Rücklastgebühren
Wenn unzulässige Beträge eingehoben wurden, besteht die Möglichkeit, Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Die Arbeiterkammer stellt dafür ein Musteranschreiben zur Verfügung, das zur Kontaktaufnahme mit Magenta genutzt werden kann.
Die Entscheidung hat Signalwirkung und stärkt die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten – insbesondere im Umgang mit standardisierten Vertragsklauseln großer Anbieter.
Banken ebenfalls betroffen
Erst vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass auch heimische Banken erneut von möglichen Rückzahlungen zu unrecht verrechneter Gebühren an KundInnen aufgefordert werden können. Die Konsumfinanzierungsbank Santander muss etwa auf Grundlage eines Urteils des Obersten Gerichtshofs (OGH) unzulässige Kreditgebühren an Kundinnen und Kunden zurückzahlen. Betroffen sind über 100.000 Verbraucherkreditverträge, die laut Arbeiterkammer (AK) zwischen 2015 und Herbst 2023 abgeschlossen wurden. Finanz.at hat berichtet.
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