NoVA und KFZ-Steuer werden 2024 erneut verschärft

Die NoVA, also die Abgabe für neuzugelassene KFZ in Österreich, und die motorbezogene Versicherungssteuer werden 2024 neuerlich verschärft. Konkret werden u.a. der Grenzwert der CO2-Emissionen der NoVA gesenkt und der Höchststeuersatz angehoben. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

01.10.2023, 07:45 Uhr von
Geld für Autofahrer
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Geld für Autofahrer
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Ab 01. Januar 2024 wird die Normverbrauchsabgabe (NoVA) neuerlich verschärft. Wie bereits 2021 gesetzlich geregelt wurde, wird die Abgabe jährlich erhöht. Das bedeutet, dass die Neuzulassung von Kraftfahrzeugen in Österreich teurer wird. Elektroautos bzw. alle KFZ, die einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen, sind von der NoVA, wie auch bisher, befreit.

Konkret wird für Kraftfahrzeuge der Klasse M1 (PKW) der Grenzwert der CO2-Emissionen - also der sogenannte CO2-Abzugsbetrag - um fünf Punkte auf 97 Gramm pro Kilometer reduziert. Der Malusgrenzwert sinkt auf 155 g/km, der Malusbetrag und der Höchst Steuersatz steigen auf 80 Euro bzw. 80 Prozent.

NoVA-Höhe ab 2024

Die Höhe der Abgabe ab 2024 kann mit dem NoVA-Rechner auf Finanz.at berechnet werden.

Für einen VW Tiguan mit 132 g CO pro Kilometer und einem Neupreis von 37.000 Euro fällt 2023 eine NoVA von 1.870 Euro an. Ab 2024 beträgt diese Abgabe 2.240 Euro.

Bei teureren Fahrzeuge mit höheren Emissionen wird der Unterschied noch deutlicher. So bezahlt man aktuell für ein KFZ mit 150 g CO2 und 50.000 Euro Neupreis eine NoVA von 4.650 Euro. Ab 2024 fallen dafür 5.150 Euro an. Bei 170 g CO2 und 60.000 Euro beträgt der NoVA-Unterschied bereits 1.800 Euro.

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Die Berechnung erfolgt für das Kalenderjahr 2024 anhand folgender Formel:

Steuersatz (max. 80 Prozent) = (CO2 Emissionen in g/km – 97 g) / 5
NoVA = Bemessungsgrundlage x Steuersatz + ((80 Euro je g CO2 über 155 g/km) - 350 Euro)

Diese Erhöhung der Normverbrauchsabgabe wird jährlich erfolgen, jedoch ab 2025 abgeschwächt. So wird beginnend mit 01. Januar 2025 nur noch der CO2-Abzugsbetrag pro Jahr um den Wert 3 abgesenkt.

Diese Maßnahme ist Teil der öko-sozialen Steuerreform und soll umweltschädliche Kraftfahrzeuge mit hohen CO2-Emissionen in Österreich jährlich verteuern.

NoVA 2024 für Leichte Nutzfahrzeuge (N1)

Für Leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1) gelten ab 2024 ein CO2-Abzugsbetrag von 150 g pro Kilometer, sowie ein Malusgrenzwert von 208 g/km. Der Höchststeuersatz steigt ebenfalls auf 80 Prozent, der Malusbetrag auf 80 Euro.

NoVA 2024 für Motorräder

Bei Motorrädern ist zu beachten, dass der CO2-Abzugsbetrag von 55 g / km beginnend mit Januar 2024 nur noch alle zwei Jahre jeweils um den Wert 2 abgesenkt wird. Für das Jahr 2024 beträgt er daher 53 g / km, für das Jahr 2026 wird er letztlich auf 51 g abgesenkt.

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Motorbezogene Versicherungssteuer

Zusätzlich wird ab 01. Januar auch der CO2- Freibetrag der motorbezogenen Versicherungssteuer um 3 g/km sinken, sowie der Leistungsfreibetrag von um 1 kW pro Jahr reduziert werden. Damit liegt der CO2-Freibetrag ab 2024 bei 103 g/km und der Leistungsfreibetrag bei 61 kW.

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Mehr Informationen: NoVA-Rechner

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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