In einer gemeinsamen Pressekonferenz von Finanzminister Brunner (ÖVP) und Sozialminister Rauch (Grüne) wurden Details zum erhöhten Wohn- und Heizkostenzuschuss vorgestellt. Im Ministerrat am Mittwoch wurden dafür zusätzlich 450 Millionen reserviert.
Laut Berechnungen soll dieser aufgestockte Zuschuss zwischen 200 und 400 Euro pro Haushalt jährlich zusätzlich zu den bereits ausgezahlten Heizkostenzuschüssen der Länder betragen. Die Abwicklung erfolgt über die Länder, die auch bisher den Heizkostenzuschuss an Bürgerinnen und Bürger bzw. Haushalte ausbezahlt haben. Der Bund erhöht mit dem Zusatzbudget die dafür verfügbaren Gelder. Aktuell beträgt der Heizkostenschuss in den meisten Bundesländern einige hundert Euro.
"Dadurch kann jedes Bundesland auf die individuelle Situation reagieren und die bestmögliche Hilfe sicherstellen", so Brunner in der Pressekonferenz am Mittwoch. Eine Empfehlung des Bundes an die Länder gibt es nicht.
Details zum Heizkostenzuschuss
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Bis zu 3,30 Prozent Zinsen p.a. - Laufzeiten ab 3 Monate möglich, Einlage von 5.000 bis 150.000 Euro.
Die Maßnahme soll statt einer Gaspreisbremse oder einem -Deckel gelten, da in Österreich der Anteil an Gasheizungen deutlich geringer ist als etwa in Deutschland. "Diese Maßnahme ist deutlich sinnvoller als das deutsche Modell", erklärt Brunner. "Sonst würden in Österreich nur rund 25 Prozent der Haushalte profitieren."
Unterschiedliche Voraussetzungen je Bundesland
"Die Bundesländer können auf ihren Heizkostenzuschuss-Systemen aufbauen und der Bund stellt das Geld zur Verfügung", erklärt Finanzminister Magnus Brunner. Es gelten daher die je Bundesland unterschiedlichen Regelungen zum Zuschuss. Diese betreffen vor allem die Einkommensgrenzen, Heizsysteme und die Höhe des Heizkostenzuschusses pro Jahr.
Weitere 50 Millionen für die Jahre 2023 und 2024 werden für Unterstützungen im Rahmen des Wohnschirms zur Verfügung gestellt. Damit sollen Menschen mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten unterstützt und vor Delogierungen geschützt werden.
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