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Die Konsumfinanzierungsbank Santander muss auf Grundlage eines Urteils des Obersten Gerichtshofs (OGH) unzulässige Kreditgebühren an Kundinnen und Kunden zurückzahlen. Betroffen sind über 100.000 Verbraucherkreditverträge, die laut Arbeiterkammer (AK) zwischen 2015 und Herbst 2023 – teils auch davor oder danach – abgeschlossen wurden. Insgesamt geht es um Rückzahlungen in Millionenhöhe.
Rückerstattung für laufende und beendete Kredite
Für noch laufende Kreditverträge kündigte Santander auf ihrer Website eine automatische Korrektur und direkte Information der betroffenen Kundinnen und Kunden an. Bei bereits vollständig getilgten Krediten ist hingegen ein eigener Antrag notwendig.
Diese Gebühren wurden als unzulässig eingestuft
Der OGH erklärte mehrere Vertragsklauseln für rechtswidrig, darunter:
- Einmalige Kreditbearbeitungsgebühren
- Kontoführungsgebühren
- 12-Euro-Gebühr bei fehlgeschlagenen Lastschrifteinzügen
- Gebühren für Zusatzleistungen laut Preisaushang
- Bestimmungen zu Verzugszinsen
Unterstützung durch die AK
Die Arbeiterkammer, die die Sammelklage eingebracht hatte, informiert auf ihrer Website über das weitere Vorgehen. Zudem ist bei Santander eine Hotline für Rückfragen eingerichtet worden:
???? 05 0203 2650
AK-Expertin Gabriele Zgubic appellierte an andere Banken, dem Beispiel von Santander zu folgen und unzulässige Gebühren ebenfalls zu erstatten. Die Entscheidung des OGH könnte somit über den konkreten Fall hinaus Signalwirkung für den gesamten Konsumkreditmarkt haben.
Das entsprechende Formular zur Beantragung steht auf der Website der Bank unter www.santanderconsumer.at/verbandsklage zur Verfügung.
Unzulässige Bearbeitungsgebühren
Ein ähnlicher Fall, bei dem zu hohe Bearbeitungsgebühren für Kredite berechnet wurden, sorgt ebenfalls für Aufsehen. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hatte dagegen geklagt.
Der Streit um unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren erhält durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) neue Dynamik. Konkret geht es um einen Fall aus dem Jahr 2010, bei dem ein österreichischer Kreditnehmer für ein Darlehen von 47.000 Euro eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4 Prozent bzw. 1.880 Euro zahlen musste – ein Betrag, den das Gericht nun als überhöht und gesetzeswidrig einstuft.
OGH: Prozentuale Kreditgebühren gesetzeswidrig
Der OGH hat klargestellt, dass pauschale Kreditbearbeitungsgebühren, die prozentual vom Kreditbetrag berechnet werden und den tatsächlichen Verwaltungsaufwand der Bank deutlich übersteigen, unzulässig sind. Diese Entscheidung hat auch Auswirkungen auf die bisherige Rechtsprechung. Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien (BGHS), das ähnliche Klagen in der Vergangenheit abgewiesen hatte, hat seine bisherige Haltung revidiert.
Laut dem Verbraucherschutzverein (VSV) liegt der reale Bearbeitungsaufwand für einen Kredit bei rund 480 Euro – selbst bei großzügiger Berechnung mit erhöhten Lohn- und Gemeinkosten. Die Differenz zu pauschalen Gebühren wie im vorliegenden Fall ist erheblich, was die Unverhältnismäßigkeit deutlich macht.
Rückzahlungen und laufende Verfahren
Die betroffene Bank muss dem Kunden das zu viel bezahlte Bearbeitungsentgelt zurückerstatten. Für einen Zeitraum von drei Jahren rückwirkend dürfen zusätzlich 4 Prozent Zinsen berechnet werden. Ob Kreditbearbeitungsgebühren generell unzulässig sind, ist noch nicht abschließend entschieden, doch das Urteil schafft eine wichtige Grundlage für weitere Verfahren.
Der VSV betreut derzeit rund 2.500 ähnliche Fälle und plant, neben individuellen Klagen verstärkt auf neue rechtliche Mittel wie die EU-Verbandsklagen-Richtlinie zurückzugreifen. Damit sollen nicht nur Rückzahlungen durchgesetzt, sondern auch unzulässige Geschäftspraktiken generell untersagt werden.

