Neue E-Förderrichtlinien ab April: Bis 5.000 Euro möglich

Für die E-Mobilitätsförderung von bis zu 5.000 Euro gibt es ab April 2024 neue Förderrichtlinien für Firmen und Privatpersonen. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

30.03.2024, 07:30 Uhr von
Geld für Autofahrer
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Geld für Autofahrer
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Ab 01. April 2024 werden neue Richtlinien für die Förderung der Elektromobilität eingeführt. Das betrifft einerseits Privatpersonen, aber auch Unternehmen beim Erwerb von E-Autos und Firmenfahrzeugen.

Für Privatpersonen bedeutet das Änderungen bei der Förderung von E-Motorrädern, Plug-In-Hybriden oder Tageswagen. Für Unternehmen ändern sich die Voraussetzungen der Förderung von öffentlicher Ladeinfrastruktur. Zudem werden 2024 auch schwere E-Nutzfahrzeuge, E-Sonderfahrzeuge und größere E-Busse gefördert.

Bis zu 5.000 Euro an Förderung für E-Autos

Wer ein neues Elektroauto kauft, kann 2024 mit einer Förderung von 5.000 Euro rechnen. Die Ladeinfrastruktur, wie etwa Wallboxen oder Ladekabel, wird mit 600 Euro gefördert. Werden Wallboxen für Mehrparteienhäuser errichtet, erhöht sich die mögliche Förderung sogar auf 1.800 Euro. Für E-Motorräder gibt es immerhin 2.300 Euro.

Neu ist nun, dass in Österreich keine E-Fahrzeuge mit Range Extender REX oder Reichweitenverlängerer REEV und keine Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV) mehr gefördert werden.

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Geändert wird auch der Zeitraum zwischen der Erstzulassung des Fahrzeugs und dem aktuellen Zulassungsdatum bei Einreichung der Förderung von Fahrzeugen, die bereits bei einem Händler in Betrieb waren. Das trifft etwa auf Tageszulassungen, Funktionsfahrzeuge oder Vorführwägen zu. Dieser Zeitraum wird von derzeit zwölf auf 15 Monate verlängert.

Änderung bei Förderanträgen für Unternehmen

Unternehmen müssen sich bei Förderanträgen ebenfalls auf Neuerungen einstellen. So wird zukünftig zwischen Einzelmaßnahmen und kombinierten Maßnahmen unterschieden. Eine Einzelmaßnahme betrifft lediglich einen Förderantrag für ein E-Fahrzeug, E-Motorrad oder E-Fahrrad, sowie eine E-Ladeinfrastruktur. In diesem Fall wird die Förderung mittels Antrag nach der Umsetzung gestellt.

Bei kombinierten Maßnahmen, die etwa die Anschaffung eines E-Fahrzeugs in Kombination mit einer Ladeinfrastruktur oder direkt die Umsetzung mehrerer E-Mobilitätsprojekte mit ausschließlich E-Ladeinfrastruktur betreffen, wird der Förderantrag bereits vor der Umsetzung gestellt.

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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