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Seit dem Vorjahr besteht für viele Menschen in Österreich, die sich ehrenamtlich in Vereinen oder im Sozialdienst betätigen, die Möglichkeit bis zu 3.000 Euro als steuerfreien Pauschalbetrag zu erhalten.
Laut Angaben des BMF sollen von diesem Pauschalbetrag rund zwei Millionen Menschen in Österreich profitieren können. Wie man diesen Betrag ausgezahlt bekommen kann, findet man hier auf Finanz.at.
3.000 Euro als steuerfreier Pauschalbetrag
Wie Ende des Vorjahres im Rahmen des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 beschlossen wurde, können Menschen für ihre freiwillige Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen finanziell mit der neuen Freiwilligenpauschale entlohnt werden. Diese beträgt bis zu 30 Euro pro Tag bzw. 1.000 Euro pro Jahr. Sie gilt als steuer- und abgabenfrei für freiwillige HelferInnen.
Personen, die ihre freiwillige Tätigkeit in Form eines Ausbilders, Übungsleiters oder im Sozialdienst ausüben, profitieren von einer erhöhten Pauschale von 50 Euro pro Tag bzw. 3.000 Euro pro Jahr. Von der neuen Freiwilligenpauschale sollen pro Jahr rund zwei Millionen Menschen in Österreich profitieren können, wie das Finanzministerium mitteilt.
Diese steuerfreie Pauschale wurde gemeinsam mit einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit für Vereine und Organisationen in Österreich umgesetzt. Damit sollen ab heuer deutlich mehr Vereine von der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden profitieren können. Weitere Details zur Spendenabsetzbarkeit und Freiwilligenpauschale findet man hier auf Finanz.at.
Die Freiwilligenpauschale hat nichts mit der sogenannten Teuerungsprämie zu tun. Diese konnte in den vergangenen Jahren in Höhe von bis zu 3.000 Euro als Entlastung gegen die Teuerung auf freiwilliger Basis an Beschäftigte ausgezahlt werden. Derzeit unterliegt sie jedoch bestimmten lohngestaltenden Maßnahmen - konkret kann sie nur gezahlt werden, wenn sie beispielsweise im neuen Kollektivvertrag festgeschrieben wurde. Noch heuer soll eine neue Prämie von bis zu 1.000 Euro steuerfrei für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt werden. Damit ist noch 2025 eine Mitarbeiterprämie auch ohne Kollektivvertragsregelung wieder für alle möglich. Finanz.at hat berichtet. Mehr Informationen: Freiwilligenpauschale Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.Mitarbeiterprämie bis 1.000 Euro steuerfrei kommt wieder