Die Freiwilligenpauschale soll es ab 2024 ermöglichen, Menschen für ihre freiwillige Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen finanziell zu entlohnen. Die Pauschale beträgt bis zu 30 Euro pro Tag bzw. 1.000 Euro pro Jahr, die steuerfrei an freiwillige HelferInnen der Vereine ausgezahlt werden können.
Personen, die ihre freiwillige Tätigkeit in Form eines Ausbilders, Übungsleiters oder im Sozialdienst ausüben, profitieren von einer erhöhten Pauschale von 50 Euro pro Tag bzw. 3.000 Euro pro Jahr. Von der neuen Freiwilligenpauschale sollen pro Jahr rund zwei Millionen Menschen in Österreich profitieren können, wie das Finanzministerium mitteilt.
Diese steuerfreie Pauschale wird gemeinsam mit einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit für Vereine und Organisationen in Österreich umgesetzt. Damit sollen ab 2024 deutlich mehr Vereine von der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden profitieren können, so etwa auch Sport-, Theather- oder Musikvereine. Dazu ist ein Bescheid notwendig, der von allen Vereinen beantragt werden kann.

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Die neue Freiwilligenpauschale wird im Rahmen des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 umgesetzt und gilt ab 01. Januar 2024.
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Bis zu 3.000 Euro - Neue Freiwilligenpauschale kommt 2024
Die neue Freiwilligenpauschale soll Menschen in Österreich für ihr freiwilliges Engagement um bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuerlich entlasten. Zudem sollen Spenden an alle Vereine an 2024 steuerlich abgesetzt werden können. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.
