240 Euro pro Person und Kind: Nachzahlung von Zuschuss startet

BezieherInnen von Sozialhilfe warten seit Sommer auf die Auszahlung des groß angekündigten Zuschuss von 60 Euro monatlich. Dieser sollte für Erwachsende und für jedes Kind ausgezahlt werden. Nun soll der Betrag im Dezember endlich aufs Konto kommen - und zwar in Höhe von 240 Euro pro Person. Alle Details findet man exklusiv auf Finanz.at.

04.12.2023, 07:00 Uhr von
Euro
Bildquelle: Finanz.at / Euro

Die Teuerung hält Österreich besonders im Winter weiterhin im Griff. Die Energie- und Heizkosten steigen erneut, Preise für alltägliche Produkte und Lebensmittel sind weiterhin hoch. Auch die Weihnachtsgeschenke sorgen für zusätzliche finanzielle Belastungen - besonders bei Menschen mit geringem Einkommen.

In vielen Bundesländern wurde der im Sommer von der Bundesregierung angekündigte Zuschuss von 60 Euro pro Monat für BezieherInnen von Sozialhilfe und deren Kinder noch immer nicht ausbezahlt. Die Abwicklung dafür liegt bei den Ländern, wurde durch die lange Wartezeit auf den Erlass des Sozialministeriums jedoch weiter verzögert. Finanz.at hat berichtet.

Wie die Stadt Wien exklusiv auf Nachfrage von Finanz.at angekündigt hat, wird die Nachzahlung der fehlenden Monate Juli bis Oktober (240 Euro) Anfang Dezember erfolgen. Dabei werden alle BezieherInnen von Sozialhilfe und deren Kinder berücksichtigt. Man gehe von "einer Auszahlung in den ersten Werktagen des Dezembers aus".

Unterschiedliche Auszahlung je Bundesland

Laut Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht in Wien heißt es dazu auf Nachfrage von Finanz.at, "es erfolgen vier Einzelzahlungen für Juli, August, September und Oktober sowohl für Kinder als auch für Erwachsene". Das bedeutet, dass insgesamt 240 Euro pro Person im Dezember rückwirkend ausgezahlt werden.

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Ab Januar 2024 werden dann einmal pro Monat Zahlungen in Höhe von 60 Euro pro Person rückwirkend für November 2023 bzw. im Februar 2024 jene für Dezember 2023 erfolgen.

In anderen Bundesländern wird die Nachzahlung möglicherweise noch länger auf sich warten lassen. So teilt etwa die Steiermark mit, den vollen Betrag von 360 Euro für das Jahr 2023 erst im Januar rückwirkend auszuzahlen.

Auszahlung bei Aufstockung wird von Bund abgewickelt

Die Auszahlung der Sonderzuwendungen an Eltern für ihre Kinder, die eine Aufstockung aus der Sozialhilfe in Anspruch nehmen, wird durch den Bund erfolgen.

Information
Zur Erklärung: Die Sonderzuwendung von 60 Euro monatlich pro Kind erhalten ab Juli 2023 alle AlleinverdienerInnen mit weniger als 2.000 Euro brutto pro Monat, sowie BezieherInnen von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Ausgleichszulage. Die Auszahlung gilt bis Ende 2024. SozialhilfebezieherInnen - auch ohne Kinder - steht ein Zuschuss von 60 Euro pro Monat bis Jahresende 2023 zu. Die Auszahlungen erfolgen rückwirkend.

Zusammenfassung:

  • Die Auszahlung für BezieherInnen von Sozialhilfe in Wien startet in den ersten Werktagen des Dezember 2023.
  • Es erfolgen vier Teilzahlungen für die Monate Juli bis Oktober rückwirkend zu je 60 Euro.
  • Ab Januar erfolgt die Auszahlung der Sonderzuwendung von 60 Euro monatlich.

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