Erste Bank s Investment Plan

Vermögenberatung ist ein Begriff, der bestimmt schon vielen Menschen im Laufe des Lebens untergekommen ist. Hier soll geklärt werden, was Vermögensberatung genau ist und weitere Informationen über die Thematik sollen angeschnitten werden.

Ein Vermögensberater ist diejenige Person, die diese Beratung durchführen. Hierzu kann man klassische Vermögensberater, Wertpapiervermittler, Versicherungsmakler und Versicherungsagenten zählen. Es gibt aber auch immer wieder Berater, die keine entsprechende Ausbildung oder Konzession haben und daher eigentlich nicht dazu berechtigt sind, eine solche Beratung durchzuführen. Daher sollte man sich unbedingt im Vorhinein über den Anbieter informieren, um nicht einen unseriösen Berater auszuwählen, der einem im Nachhinein mehr Geld kostet, als er brachte. Es gibt in Österreich auf diversen offiziellen Seiten Listen mit anerkannten Beratern. Hier gilt es sich auf alle Fälle vorab zu informieren.

Weitere Informationen zur Vermögensberatung

Das sollten Sie in Österreich noch wissen:

Ist der Verkauf über das Telefon in Österreich erlaubt?

In Österreich ist der Verkauf von Anlageprodukten über das Telefon nur dann gestattet, wenn es sich um Anbieter handelt, mit denen man bereits eine Geschäftsverbindung hatte oder hat oder man dies ausdrücklich wollte. Anrufer eines Unternehmens, von dem man zuvor noch nie gehört hat und die dennoch Produkte an einen verkaufen wollen, verstoßen gegen das österreichische Verbot der Telefonwerbung. Außerdem sollte man beachten, dass es sich bei den angebotenen Produkten oftmals um solche mit einem hohen Risiko handelt. Manchmal kann es auch sein, dass die benannten Produkte erst gar nicht existieren und man auf echte Betrüger stoßt.

Wie kann man einen unseriösen Vermögensberater erkennen?

Unrealistische Angebote sind eines der Haupterkennungsmerkmale eines unseriösen Vermögensberaters. Wenn jemand also im Verhältnis zum aktuellen Marktumfeldes überaus hohe Renditeversprechungen abgeben, so kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass es sich um einen nicht seriösen Vermögensberater handelt. Es kann sich hierbei nämlich einerseits nur um ein sehr riskantes Vorhaben in Bezug auf die Anlage handeln oder aber um leere Versprechungen. Viele präsentieren einem aber auch Bruttorenditen und -zinssätze. Dies sollte man in jedem Fall hinterfragen – alles blauäugig zu glauben, sollte man eher nicht. Dies könnte im Endeffekte viel Geld kosten. Außerdem sollte man an laufende Kosten und Spesen denken, sofern diese nicht im Angebot des Vermögensberaters enthalten sind.

Ausstieg auf dem Vertrag:

Einen weiteren Punkt sollte man im Zuge der Vermögensberatung auf alle Fälle auch beachten – die Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Vertrag. Auch wenn der Berater einem versichert, dass man jederzeit aus dem Vertrag aussteigen kann, sollte man dies hinterfragen, sich nochmals darüber erkundigen und das Kleingedruckte im Vertrag genau lesen. Denn nicht immer stimmen die Aussagen des Beraters über die Kündigungsmöglichkeiten. Ferner sind mit einer Kündigung auch oftmals Kosten verbunden. Dies sollte man auch im Vorhinein erfragen.

Konflikte zwischen Vermögensberater und Kunden:

Oftmals entstehen Konflikte zwischen dem Vermögensberater und dem Kunden. In Österreich gibt es unzählig viele Berater und den Richtigen aus dieser großen Masse zu finden, ist bestimmt nicht leicht. Ein Vermögensberater handelt grundsätzlich nicht nur im Interesse des Kunden, sondern auch in eigenem Interesse, da dieser bei dem Abschluss von Verträgen und der Vermittlung von Produkten Provisionen bekommt. Daher kann es durchaus sein, dass ein Berater dem Kunden nicht alle zu Verfügung stehende Informationen kundtut. Dahingegen kann man aber auch argumentieren, dass der Kunde nicht immer alle Informationen, die im Zuge der Beratung wichtig sind, weitergibt oder diese schlichtweg vergessen wurden. Im Falle einer falschen Beratung, aus der sich etwa ein Verlust ergibt, ist es immerzu fraglich, wem die Schuld an dieser Situation zuzuschreiben ist.

Was gilt es bei mündlichen Abmachungen und der Vertragsunterzeichnung selbst zu beachten?

Mündlich ausgemachte Dinge mit dem Vermögensberater sollten sich grundsätzlich folglich auch im zu unterzeichnenden Vertrag befinden. Fehlen aber diese Abmachungen im Vertrag, so sollte man diese Abmachungen entweder vor Unterzeichnung selbst ergänzen oder den Berater darauf aufmerksam machen und darum bitten, diese im Vertrag zu übernehmen. Eine dritte Person beim Beratungsgespräch mitzunehmen – vor allem, wenn es sich um das erste Gespräch handelt – ist empfehlenswert. Vier Augen und Ohren bekommen in der Regel mehr mit als zwei. Außerdem hat man im Zweifel einen Zeugen, wenn etwas nicht seriös über die Bühne geht. Unklarheiten sollten außerdem auch unbedingt hinterfragt werden.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 31.03.2024, 21:31 Uhr