Kurzer Überblick zum Arbeitslosengeld

  1. Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, muss man sich zunächst beim AMS arbeitslos melden.
  2. Die Höhe wird anhand des Grundbetrags vom täglichen Nettoeinkommen samt Familienzuschlag und Ergänzungsbeitrag berechnet.
  3. Prinzipiell haben Arbeitssuchende 20 Wochen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Österreich.
  4. Arbeitslose müssen während des Bezugs dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Arbeitslosengeld
Neue Steuerausgleich-App
Mit der neuen App reicht man in wenigen Minuten den Steuerausgleich ein und holt heuer durchschnittlich bis zu 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
4,6 / 5

Alle Infos zum Arbeitslosengeld, zum Antrag, der Höhe und dem Anspruch auf Geld vom AMS in Österreich finden Sie hier online. Nutzen Sie auch den Online-Rechner auf Finanz.at und berechnen Sie die Höhe und Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld online!

AMS-Kontaktmöglichkeiten

Allgemeine Informationen

Folgende Fragen werden im Artikel geklärt:

  • Welche Bedingungen müssen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erfüllt werden?
  • Wie werden das Arbeitslosengeld und der Grundbetrag berechnet?
  • Wann erhält der Antragsteller einen Ergänzungsbetrag und Familienzuschlag?
  • Wie lange kann man in Österreich Arbeitslosengeld beziehen?
  • Wie wird das Arbeitslosengeld konkret beantragt?

Alle Termine zur Auszahlung finden Sie hier.

Berechnung

Die Berechnung des Arbeitslosengeldes beruht auf der monatlichen Beitragsgrundlage, die vom Dienstgeber an den Sozialversicherungsträger gemeldet wird. Innerhalb einer Berichtigungsfrist von einem Jahr, können die gemeldeten Beitragsgrundlagen vom Arbeitgeber berichtigt werden.

So wird das Arbeitslosengeld berechnet:

Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes bei einer Antragstellung ab 01. Juli 2020 gilt daher folgendes:

Zur Berechnung werden die letzten zwölf monatlichen Beitragsgrundlagen vor der Berichtigungsfrist herangezogen. Wird der Antrag also im Januar 2022 gestellt, gilt die Berichtigungsfrist von 01. Januar bis 31. Dezember 2021. Daher werden vorerst monatliche Beitragsgrundlagen aus dem Jahr 2020 berücksichtigt.

Liegen weniger als zwölf monatliche Beitragsgrundlagen im Jahr vor der Berichtigungsfrist vor, werden sechs Beitragsgrundlagen (volle Monate) vor der Berichtigungsfrist herangezogen. Sind weniger als sechs Beitragsgrundlagen (volle Monate) vor der Berichtigungsfrist vorhanden, werden auch Beitragsgrundlagen innerhalb der Frist - also jene, die nicht älter als ein Jahr sind - herangezogen.

Es werden bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nur vollständige Monate berücksichtigt. Das bedeutet, dass nur Monate herangezogen werden, in denen durchgehend eine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung vorlag. Liegen keine vollständigen Monate vor, werden auch unvollständige herangezogen.

Kann das Arbeitslosengeld nicht anhand der monatlichen Beitragsgrundlagen berechnet werden, wird die bis 2018 vorhandene Jahresbeitragsgrundlage verwendet.

Information

Grundbetrag

Der Brutto-Wert der monatlichen Beitragsgrundlage (maximal die Höchstbemessungsgrundlage) wird in ein Netto-Einkommen umgerechnet. Bei dieser Berechnung werden bestimmte Abgaben und die Einkommenssteuer abgezogen. Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55 Prozent des errechneten Netto-Einkommens.

Weitere Informationen zur Berechnung findet man direkt beim Arbeitsmarktservice Österreich oder auf ams.at.

Familienzuschläge

Alle Betroffenen, die Kinder in Ihrem Haushalt haben, die maßgeblich wirtschaftlich von Ihnen abhängig sind, erhalten den sogenannten Familienzuschlag. Nebenregelungen gelten auch bei Obsorgeverpflichtungen oder ähnliches. Die Zuschläge in diesem Bereich müssen einzeln berechnet werden.

Ergänzungsbeträge

Liegt der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes unterhalb des Ausgleichszulagen-Richtsatzes, wird der Ergänzungsbetrag bis maximal 60 Prozent des Netto-Einkommens ausgezahlt. Kommt man für den Unterhalt sorgepflichtiger Kinder auf, erhält man bis zu maximal 80 Prozent des Netto-Einkommens.

Zuverdienst

Ein Zuverdienst zum Arbeitslosengeld ist grundsätzlich möglich. Dabei gilt die maximale Zuverdiensthöhe von 518,44 Euro monatlich im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze. Diese Summe kann pro Monat brutto dazuverdient werden.

Höchstgrenze

Besteht kein Anspruch auf Familienzuschläge, so darf das Arbeitslosengeld inklusive des Ergänzungsbetrags maximal 60 Prozent des täglichen Netto-Einkommens entsprechen. Wenn ein Anspruch auf Familienzuschläge vorliegt, liegt die Höchstgrenze des Arbeitslosengeldes inklusive Ergänzungsbetrag und Familienzuschlag bei 80 Prozent des täglichen Netto-Einkommens.

Antrag stellen

Für die Beantragung gibt es prinzipiell zwei Verfahrenswege. Zum einen können Betroffene ein eAMS-Konto nutzen oder auch persönlich vorsprechen. Sollte man über ein solches Konto verfügen, kann die Antragsstellung online erfolgen.

Antragssteller, die noch kein AMS-Konto besitzen, müssen den Weg über das persönliche Gespräch mit ihrem Betreuer suchen und beim Arbeitsmarktservice vorstellig werden. Es sind hierbei jedoch ganzheitlich Fristen einzuhalten.

Spätestens bis zu 10 Tagen nach dem tatsächlichen Eintritt in die Arbeitslosigkeit, muss man die persönliche Vorstellung durchführen. Das ist jedoch nur der Fall, wenn man sich bereits vor Eintritt in die Phase der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend gemeldet hat. Betroffene, die sich noch nicht arbeitssuchend gemeldet haben, müssen sich zwingend persönlich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der entsprechenden Stelle als arbeitssuchend melden.

Anspruch und Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht in Österreich, wenn folgende Voraussetzungen bzw. Bedingungen erfüllt werden:

  • Man ist arbeitswillig, arbeitsfähig und als arbeitslos beim zuständigen AMS gemeldet.
  • Man steht dem Arbeitsmarkt vermittelbar zur Verfügung.
  • Man hat für eine bestimmte Zeit arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet.
  • Es liegt die Bereitschaft vor für mindestens 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Eine Ausnahme besteht bei Betreuungspflichten für ein Kind unter 10 Jahren bzw. ein Kind mit Behinderung, für das es nachweislich keine Möglichkeit zur Betreuung gibt. In diesem Fall muss eine Bereitschaft vorliegen, für mindestens 16 Stunden pro Woche zu arbeiten.
  • Die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ist noch nicht abgelaufen.

Treffen diese Voraussetzungen zu, so hat man einen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Österreich.

Anwartschaft: Wie lange muss man gearbeitet haben, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben?

Um Geld vom AMS zu erhalten, muss man in den letzten zwei Jahren grundsätzlich 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Arbeitslosenversicherungspflichtig bedeutet, dass das Bruttoeinkommen pro Monat über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (518,44 Euro, Stand: 2024) liegt.

Ist man bereits zum wiederholten Male arbeitslos gemeldet, muss man zumindest 28 Wochen gearbeitet haben. Unter 25-Jährige müssen bei erstmaliger Arbeitslosigkeit lediglich 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes

Die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld beträgt grundsätzlich 20 Wochen.

Unter bestimmten Voraussetzungen bzw. Ausnahmen kann diese Bezugsdauer verlängert werden:

  • Hat man drei Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet, verlängert sich die Bezugsdauer auf 30 Wochen.
  • Hat man das 40. Lebensjahr bereits vollendet und innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens sechs Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet, verlängert sich die Bezugsdauer auf 39 Wochen.
  • Hat man das 50. Lebensjahr bereits vollendet und innerhalb der letzten 15 Jahre wenigstens neun Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet, verlängert sich die Bezugsdauer auf 52 Wochen.
  • Nach Abschluss einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme, kann sich die Bezugsdauer unter bestimmten Voraussetzungen auf 78 Wochen verlängern.
  • Wird an einer Schulung im Rahmen einer Arbeitsstiftung teilgenommen, verlängert sich der Bezug auf bis zu drei bzw. vier Jahre.

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man in Österreich selbstständig erwerbstätig (ohne Pflichtversicherung) war. Selbstständige können freiwillig der Arbeitslosenversicherung beitreten. Damit erhalten sie Anspruch auf sämtliche darin enthaltenen Leistungen, wie das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe. Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung werden von der SVS eingehoben.

Steuerausgleich in wenigen Minuten erstellen!
Mit der neuen Steuer-App holen sich ArbeitnehmerInnen in nur wenigen Minuten ihr Geld vom Finanzamt zurück.
4,6 / 5
Disclaimer (Produktplatzierungen & Werbung)

Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.

Kostenlose News und Tipps!
Erhalte aktuelle News und Finanz-Tipps monatlich per E-Mail!
Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 15.02.2024, 13:20 Uhr