So wird die ORF-Haushaltsabgabe ab 2024 eingehoben

Die neue ORF-Haushaltsabgabe sorgt seit Monaten für viel Gesprächsstoff und Kritik - und das, obwohl die Gebühr mit 183,60 Euro pro Jahr sogar günstiger wird als die bisherige GIS-Gebühr. Nun ist auch bekannt, wie sie bezahlt werden muss. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

17.08.2023, 07:00 Uhr von
Haushaltsabgabe
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Haushaltsabgabe
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Seit Monaten wir die neue ORF-Haushaltsabgabe in Österreich diskutiert und teilweise auch kritisiert. Sie liegt bei monatlich 15,30 Euro und ist von allen Haushalten - unabhängig davon, ob ein Empfangsgerät in der Wohnung vorhanden ist - zu bezahlen. Das ergibt einen Jahresbetrag von 183,60 Euro - exklusive Landesabgaben.

Einige Bundesländer heben, wie auch bisher, weiterhin die Länderabgabe ein. Eine Umsatzsteuer oder Bundesabgaben entfallen beim neuen ORF-Betrag hingegen. Damit ist die neue Abgabe sogar deutlich günstiger als die bisherige GIS-Gebühr - jedenfalls für jene, die sie auch bisher bereits bezahlt haben.

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Zahlung der Jahresabgabe im Voraus

Wie nun bekannt wurde, wird die neue Abgabe zukünftig jährlich im Voraus eingehoben werden. Das bedeutet, dass ab 01. Januar 2024 ein Zahlschein an alle Haushalte gesendet wird. Das Zahlungsziel soll, laut Informationen des Standard, nur 14 Tage betragen. Das bedeutet, dass mit Beginn des kommenden Jahres pro Haushalt 183,60 Euro (inklusive allfälliger Landesabgaben) zu bezahlen sind.

Details und voraussichtliche Werte zu den Landesabgaben findet man hier auf Finanz.at:

In vielen Fällen wird jedoch, wie auch bisher, über ein SEPA-Lastschriftmandat eingehoben werden. Diese Haushalte müssen sich um die Überweisung also nicht selbst kümmern. Es kann im Falle eines SEPA-Mandats jedoch auch auf eine Zahlung pro Halbjahr oder alle zwei Monate umgestellt werden.

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Wer von der Haushaltsabgabe befreit ist

Grundsätzlich ist die ORF-Haushaltsabgabe für alle Haushalte in Österreich zu entrichten. Ausgenommen sind jene, die auch bisher von der GIS-Gebühr befreit sind. Die Voraussetzungen dafür sind unter anderem bestimmten Einkommensgrenzen, sowie der Nachweis einer "hinreichenden Begründung". Alle Details zur Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe findet man hier.

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Mehr Informationen: ORF-Haushaltsabgabe

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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