Überblick

  • Eine Arbeits- bzw. Berufsunfähigkeitspension kann von Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen beansprucht werden, sofern diese gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind ihre Arbeit auszuüben.
  • Eine Voraussetzung ist, dass die Voraussetzungen für die Alterspension des Arbeitnehmers noch nicht erfüllt sind.
  • Dabei gibt es Unterschiede zwischen Arbeitern (Invaliditätspension) und Angestellten (Berufsunfähigkeitspension) in Bezug auf den Berufsschutz.
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Was versteht man unter einer Berufsunfähigkeitspension?

Es kann vorkommen, dass man aufgrund einer Krankheit und deren Folgen nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten. In diesem Falle hat man die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeitspension zu beantragen. Wer dies in Erwägung zieht, steht in der Regel auch einigen Fragen gegenüber, wie etwa den Voraussetzungen oder ab welchem Alter die Pension ausbezahlt wird.

Im Folgenden werden die häufigsten Fragen und deren Antworten, sowie weitere Informationen rund um die Thematik der Berufsunfähigkeitspension angeführt und geklärt.

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Wer stellt eine Krankheit oder die Leistungsfähigkeit fest?

Ein ärztliches Gutachten entscheidet über die Invalidität einer Person. Ein Arzt überprüft im Verlauf einer Untersuchung die Leistungsfähigkeit der eine Arbeitsunfähigkeitspension beantragenden Person. Hier wird festgestellt, ob diese Person grundsätzlich in der Lage ist, in dem derzeitigen oder in einem anderen Beruf arbeiten zu können.

Unterschiede zwischen Angestellten und Arbeitern

Grundsätzlich gibt es zunächst eine Unterscheidung der Arbeitsunfähigkeitspension im Hinblick auf den Namen, wenn man zwischen Arbeitern und Angestellten unterscheiden möchte. Bei Arbeitern spricht man nämlich von der sogenannten Invaliditätspension, bei Angestellten von der Berufsunfähigkeitspension.

Außerdem gibt es weitere Unterscheidungen, die es zu treffen gilt, im Bereich des Berufsschutzes. Mehr Informationen zum Berufsschutz finden sich im Nachfolgenden, wo der Begriff an sich und die Regelungen, die im Zuge des Berufsschutzes einhergehen, näher erläutert werden.

Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeitspension

Ja, es ist in der Tat der Fall, dass für den Bezug einer Arbeitsunfähigkeitspension einige Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Zum einen kann eine solche beantragt werden, wenn eine schwerwiegende körperliche oder seelische Beeinträchtigung vorliegt. Diese macht die berufliche Tätigkeit unausführbar.

Alterspension noch nicht erfüllt

Außerdem dürfen die Kriterien für eine Alterspension, also eine herkömmliche Pension, noch nicht erfüllt sein. Ferner darf außerdem kein Anspruch auf berufliche Rehabilitation bestehen bzw. darf diese nicht zumutbar oder zweckmäßig sein, um eine Arbeitsunfähigkeitspension beantragen zu können. Es müssen überdies Mindestversicherungszeiten erfüllt sein und die Arbeitsunfähigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern.

Das bedeutet, dass es kein Grund für eine Arbeitsunfähigkeitspension (also eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension) ist, wenn man aufgrund des Alters oder bestimmter körperlicher Einschränkungen keine Arbeitsstelle mehr finden kann. Es muss also nur die Frage geklärt werden, ob es einer Person grundsätzlich vom gesundheitlichen Aspekt her möglich ist, eine Arbeit auszuführen, wenn die Person eine passende Stelle finden würde.

Was ist die sogenannte Härtefallregelung?

Diese ermöglicht im Allgemeinen einen Zugang zur Arbeitsunfähigkeitspension. Ein solcher Härtefall liegt dann vor, wenn der Antragssteller das 50. Lebensjahr überschreitet, dieser insgesamt 360 Versicherungsmonate (davon mindestens jedoch 240 aus einer Erwerbstätigkeit) vorweisen und/oder er nur noch leichte Tätigkeiten ausüben kann.

Außerdem kommt die Härtefallregelung ins Spiel, wenn der Antragsteller im Jahr vor dem Stichtag arbeitslos gemeldet war oder es nicht wahrscheinlich oder unmöglich erscheint, dass die betreffende Person innerhalb des nächsten Jahres einen Arbeitsplatz finden wird. Wenn wegen des Gesundheitszustandes einer Person eine andauernde Arbeitsunfähigkeit prognostiziert, so wird die Arbeitsunfähigkeitspension unbefristet gewährt. Ansonsten wird diese in der Regel für maximal zwei Jahre vorgesehen – auf Antrag kann diese unter Umständen um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Was versteht man unter Berufsschutz?

Ein wichtiger Bestandteil der Beurteilung der Leistungsfähigkeit ist der Berufsschutz. Der Berufsschutz besagt nämlich, dass eine Person, die innerhalb der letzten 15 Jahre mindestens die Hälfte dieser Zeit in einem er- oder angelernten Beruf tätig war oder aber auch wer innerhalb dieser Zeit als Angestellter beschäftigt war, einen gewissen Schutz genießt. Erfüllt nämlich eine Person dieses Kriterium, so darf sie nur an ähnliche Tätigkeiten oder Tätigkeiten in diesem Berufsfeld verwiesen werden.

Kann die Person diese Tätigkeiten aber auf Grund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr ausführen, so bedeutet dies, dass eine Voraussetzung für die Arbeitsunfähigkeitspension erfüllt ist. Wer nicht unter den gerade erwähnten Berufsschutz fällt, der darf auch alle Berufe, die auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sind, ausführen – mit anderen Worten: Die Person müsste eine andere Arbeit ausführen, die sie gesundheitlich noch ausführen könnte, auch ausführen.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 10.03.2023, 10:09 Uhr