Bindung und Gebühren bei Energieanbieter unzulässig

Die Arbeiterkammer hat erneut unzulässige Gebühren bei Strom- und Gasverträgen aufgedeckt. Ein neues Gesetz soll diese nun verhindern. Immerhin 72 Euro pro Jahr seien zu viel berechnet worden. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

11.04.2024, 13:50 Uhr von
Strompreis
Bildquelle: Canva / Strompreis
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Wie AK Oberösterreich mitteilt, wurde eine weitere Klage wegen unzulässiger Vertragsklauseln gegen ein heimisches Energieunternehmen eingebracht. Konkret soll es dabei um zwölfmonatige Bindung bei Floater-Tarifen und Gebühren für die Übermittlung der Vertragsunterlagen in Papierform.

Betroffen ist laut AK die Enstroga GmbH. Man habe eine Klage wegen unzulässiger Geschäftsbedingungen in Auftrag gegeben, wie es in einer Aussendung am Donnerstag heißt.

Die Extrakosten und Nebengebühren, die die Enstroga GmbH etwa für die Übermittlung von Vertragsunterlagen an Kundinnen und Kunden verrechnet, seien nicht zulässig, so die Arbeiterkammer. Immerhin belaufen sich diese Gebühren auf 5,99 Euro monatlich – in Summe also fast 72 Euro pro Jahr.

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Bei den betroffenen Floater-Tarifen wurden die Preise für Strom und Gas monatlich an die Preisentwicklung der Energiebörsen angeglichen. Kundinnen und Kunden sollen auch bei steigenden Preisen keine Möglichkeit bekommen haben, vor Ablauf der zwölf Monaten aus dem Vertrag auszusteigen.

Der Entscheidung der Gerichte kam nun der Gesetzgeber zuvor und unterbindet künftig die Vertragsbindung bei derartigen Floater-Tarifen. Kundinnen und Kunden haben so nun die Möglichkeit unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist die Verträge mit Strom- und Gaslieferanten kündigen zu können.

Diese neue Regelung soll auch bei der Enstroga GmbH dazu geführt haben, dass man sich nun verpflichtet, die oben beschriebenen Vertragsklauseln nicht mehr anzuwenden. Alle Kundinnen und Kunden, die von diesen unzulässigen Nebengebühren betroffen waren oder sind bzw. diese auch bereits bezahlt haben, können sich ebenso an die KonsumentenschützerInnen der Arbeiterkammer wenden, wie jene, die durch die unzulässige Vertragsbindung einen Schaden erlitten haben, wie die AK in ihrer Aussendung mitteilt.

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aktualisiert: 11.04.2024, 18:16 Uhr
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Daniel Herndler
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