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Die Arbeiterkammer Kärnten hat sich mit einer Klage gegen die Preiserhöhungen und geänderten Lieferbedingungen der Kelag aus dem Jahr 2023 durchgesetzt. Sowohl in erster als auch in zweiter Instanz entschieden die Gerichte zugunsten der Konsumentenschützer.
Die Kelag akzeptiert das Urteil und verzichtet auf weitere rechtliche Schritte. Betroffene Kunden erhalten ihre Rückerstattung automatisch, zuvor werden sie schriftlich über die individuelle Höhe informiert. Vor allem Gewerbekunden, die während der juristisch umstrittenen Phase Strom bezogen haben, profitieren von der Entscheidung. Rund 250 Kärntner Betriebe sollen durchschnittlich 500 Euro zurückbekommen.
Parallel dazu kündigte das Unternehmen an, mit Jänner 2026 neue, günstigere Stromtarife für Neukunden einzuführen. Bestandskunden können bereits ab Oktober 2025 auf diese umsteigen.
AK-Präsident Günther Goach begrüßte das Ergebnis und betonte, dass der Einsatz für faire Preise und Rechtssicherheit Wirkung gezeigt habe. Die Arbeiterkammer will den Strommarkt weiterhin aufmerksam beobachten und sich in die laufende Begutachtung des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes mit fachlicher Expertise einbringen.
Mehrere Rückzahlungen bereits erfolgt
Das ist nicht die erste Rückzahlung, die aufgrund von Gerichtsentscheiden über unzulässige Preiserhöhungen der vergangenen Jahre erfolgt ist. Erst kürzlich konnten sich etwa private Kundinnen und Kunden der EVN bis zu 335 Euro zurückholen. Finanz.at hat berichtet.
Schon in den letzten beiden Jahren wurden immer wieder Stromanbieter geklagt. So mussten auch die Salzburg AG, die TIWAG oder die Wien Energie Gelder an ihre KundInnen zurückbezahlen.
Stromkosten sinken für viele Haushalte
Viele Haushalte in Österreich profitieren zudem bald von günstigeren Stromkosten. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht eine deutliche Entlastung für einkommensschwache Haushalte vor. Finanz.at hat berichtet.

Mehr Informationen: Stromanbieter
