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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) spricht sich für eine steuerliche Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten.
Konkret soll das dafür gezahlte Entgelt künftig wieder steuerfrei gestellt werden – auch der Grundstundenlohn, der seit einem Urteil des Bundesfinanzgerichts im Dezember 2023 als steuerpflichtig gilt.
Gesetzesänderung in Vorbereitung
Geplant ist eine Anpassung sowohl des Einkommensteuergesetzes als auch des Arbeitsruhegesetzes, um die Steuerbefreiung rechtlich abzusichern. Laut dem Wirtschaftsministerium befinden sich die entsprechenden Gesetzestexte derzeit in Ausarbeitung. Die Umsetzung soll betroffene Beschäftigte – etwa im Handel, Gesundheitswesen oder in der Gastronomie – finanziell entlasten.
Hattmannsdorfer betonte: „Wer an Feiertagen arbeitet, soll das dafür zustehende Entgelt steuerfrei erhalten.“ Ziel sei es, Leistung an Tagen, an denen viele frei haben, wertzuschätzen und stärker zu belohnen.
Entscheidung des Bundesfinanzgerichts
Das Vorhaben ist eine Reaktion auf die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts Ende 2023. Dieses hatte entschieden, dass nicht nur Zuschläge, sondern auch der reguläre Stundenlohn bei Feiertagsarbeit steuerpflichtig sei. Damit wurde eine zuvor bestehende Steuerfreiheit teilweise aufgehoben.
Hattmannsdorfer, zuvor Landesrat in Oberösterreich, bringt die Initiative aus dem Arbeitnehmerflügel der ÖVP ein. Die Maßnahme soll vor allem arbeitende Bevölkerungsschichten mit Dienst an arbeitsfreien Tagen steuerlich entlasten und könnte auch im Zuge geplanter Arbeitsmarktreformen verankert werden.
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