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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht rechtlich gegen die Sport-Streamingplattform DAZN vor. Hintergrund sind Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Unternehmen Preiserhöhungen und Vertragsänderungen ohne Zustimmung der Kundschaft ermöglichten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte diese Bestimmungen im März 2025 für unzulässig erklärt.
Trotzdem hatte DAZN auf dieser Grundlage mehrfach die Preise erhöht, darunter im August 2022 eine Verdoppelung der monatlichen Gebühr von 14,99 auf 29,99 Euro. Laut VKI sei damit die rechtliche Basis für die Preiserhöhungen entfallen, weshalb Abonnenten Anspruch auf Rückerstattung der zu viel bezahlten Beträge hätten.
Die Höhe der Rückforderung variiere je nach Zeitpunkt und Dauer des Abonnements, bei durchgehenden Verträgen seit 2022 könne der Schaden rund 180 Euro pro Jahr betragen.
Sammelklage startet - Rückzahlung bis zu 180 Euro möglich
Um Konsumenten den Zugang zu ihren Ansprüchen zu erleichtern, hat der VKI eine Sammelaktion gestartet. Zunächst werden Betroffene gesammelt, deren Forderungen anschließend gebündelt und gegenüber DAZN – vorerst außergerichtlich – geltend gemacht werden. Die Anmeldung ist kostenlos. Ziel der Aktion sei es, sicherzustellen, dass unzulässige Preiserhöhungen nicht auf Kosten der Konsumenten bestehen bleiben.
„Die Höhe der Rückforderungen ist abhängig von Zeitpunkt und Dauer des jeweiligen Abonnements. Bei einem durchgängigen Abonnement seit dem Jahr 2022 beträgt der Schaden beispielsweise 180 Euro pro Jahr“, erklärt Stefan Schreiner vom VKI in einer Pressemittelung. „Mit unserer Sammelaktion wollen wir nun allen Betroffenen eine unkomplizierte Möglichkeit bieten, ihre Ansprüche auch tatsächlich geltend zu machen und dafür sorgen, dass sich unzulässige Preiserhöhungen nicht durchsetzen.“
In den letzten Jahren kam es im Zuge der Teuerung immer wieder zu teils massiven Preiserhöhungen von diversen Abonnements, gegen die der VSV oder VKI vorgegangen sind. Zahlreich wurden auch Rückforderungen gerichtlich erkämpft - etwa von Streaming-Portalen oder Mobilfunkanbietern. Finanz.at hat berichtet.
