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Wohnminister Andreas Babler (SPÖ) will die im Frühjahr eingeführte Mietpreisbremse auf den gesamten freien Mietmarkt ausweiten. Das berichtet u.a. die Tageszeitung Heute.
Bislang galt die Regelung nur für rund 600.000 Kategorie- und Richtwertmieten, deren Erhöhungen für 2026 und 2027 auf ein bzw. zwei Prozent gedeckelt sind. Finanz.at hat berichtet.
Einheitliche Regeln für alle Mieten
Künftig sollen auch freie Mietverhältnisse – einschließlich Ein- und Zweifamilienhäuser – in das System einbezogen werden. Geplant ist ein Modell, das eine Koppelung an die Inflation vorsieht: Liegt die Teuerung über 3,0 Prozent, darf nur die Hälfte des darüber hinausgehenden Anstiegs auf die Mieten überwälzt werden.
Ein konkretes Beispiel bringt mehr Klarheit: Liegt die Miete etwa bei 6,0 Prozent, so dürfe sie nach diesem Modell nur um 4,5 Prozent erhöht werden.
Zudem sollen Anpassungen nur einmal jährlich, frühestens am 01. April, möglich sein. Das Gesetz soll auch auf bereits bestehende Mietverträge angewendet werden.
Längere Mindestbefristungen
Darüber hinaus soll die Mindestbefristung für Mietverträge von drei auf fünf Jahre steigen. Diese Neuregelung soll für alle Verträge gelten, die ab dem 01. November 2025 neu abgeschlossen oder verlängert werden.
Politische Bedeutung
Babler sprach von einem „historischen Schritt“, da erstmals auch im freien Mietmarkt eine gesetzliche Bremse greife. Ziel sei es, die in den vergangenen Jahren häufig zweistelligen Mietanstiege nachhaltig einzudämmen und für mehr Planungssicherheit am Wohnungsmarkt zu sorgen.
Mit dem neuen Modell will das Wohnministerium nicht nur Mieterinnen und Mieter entlasten, sondern auch Rechtssicherheit schaffen – in einem Bereich, der bisher weitgehend vom Marktgeschehen bestimmt war.

Mehr Informationen: Mietpreisbremse
