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Derzeit kurzsieren wieder viele E-Mails, die vermeintlich von FinanzOnline oder dem Bundesministerium für Finanzen stammen sollen. Darin ist von teilweise mehr als 1.600 Euro als Rückforderung die Rede. EmpfängerInnen sollen diesen Betrag per Klick auf einen Link an das "Finanzamt" zahlen. Dabei handelt es sich jedoch um gefälschte Nachrichten. Den Aufforderungen sollte man keinesfalls folgen!
Der Wortlaut der Nachrichten mit dem Betreff "FinanzOnline Benachrichtigung – Abrechnungskorrektur Steuerjahr 2023" lautet beispielsweise: "Sie haben einen offenen Betrag mit dem Vermerk: ZB-89890332-9928, der trotz mehrfacher Mahnungen bislang nicht beglichen wurde. Diese Forderung ergibt sich aus einer jährlichen Abrechnungskorrektur für das Steuerjahr 2023. Frühere Guthaben bleiben hiervon unberührt."
Bei Nicht-Bezahlung wird sogar mit einer Pfändung gedroht: "Falls keine Zahlung erfolgt, wird am 15.09.2025 der Gerichtsvollzieher mit der vorläufigen Pfändung Ihres Hausrats beginnen." Durch eine fiktive Kennzahl als Vermerk soll dieser Nachricht ein valider und seriöser Anstrich verliehen werden. Auch eine vermeintliche Rechnungsnummer wird genannt.
Das Finanzamt oder andere staatliche Einrichtungen würden derartige Informationen jedoch niemals in Form einer E-Mail versenden.
BMF immer wieder von Fake-Nachrichten betroffen
Erst kürzlich wurden ebenfalls gefälschte Finanzamt-Nachrichten verschickt, in denen u.a. eine Strafzahlung von bis zu 224 Euro angedroht wurde.
Finanz.at hat darüber berichtet. Auch das BMF hat erst am vergangenen Samstag wieder vor derartigen Phishing- und Fake-Nachrichten im Namen von FinanzOnline und dem BMF gewarnt.
Wie man Phishing-Mails im Internet erkennen kann
Auch wenn die Phishing- bzw. Betrugsversuche immer besser werden, lässt sich doch recht schnell erkennen, dass es sich nicht um echte Nachrichten von offiziellen Stellen handelt:
- Der Absender der Nachricht ist nicht die offizielle Behörde (bmf.gv.at, oegk.at oder andere offizielle Domain).
- Es gibt keine korrekte, direkte Anrede oder Ähnliches und diese enthält nicht den korrekten Namen der EmpfängerInnen.
- Das Finanzamt, die ÖGK oder andere Institutionen würden niemals den exakten Betrag einer Rückerstattung oder einer offenen Forderung in der E-Mail nennen.
- Der hinterlegte Link führt nicht zu einer offiziellen Website der Behörde.
- Die Rechtschreibung des E-Mail-Textes ist fehlerhaft.
Anhand dieser Merkmale lässt sich schnell erkennen, dass die Nachricht nicht echt sein kann. Sie sollte daher umgehend gelöscht und keinen Aufforderungen gefolgt werden!
Mehr Informationen: FinanzOnline
