Bankenaufsicht: Reform der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) gestoppt

Die geplante Reform der Bankenaufsicht ist nach dem Ende der Bundesregierung von ÖVP und FPÖ gestoppt worden. Für die Bankenaufsicht sind in Österreich die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und die Finanzmarktaufsicht (FMA) zuständig. Durch die Reform sollte die OeNB diese Kompetenz verlieren. Noch-Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny kritisierte diese Umstrukturierung scharf.

06.06.2019, 21:55 Uhr von
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Bei der Finanzmarktaufsicht in Österreich (kurz FMA) handelt es sich um eine Behörde, welche durch eine Verfassungsbestimmung bestimmt wurde. Diese Behörde arbeitet sehr unabhängig, weil sie durch externe Kosten getragen wird. Zudem verfügt sie über vielfältige Kompetenzen in der Aufsichtstätigkeit.

Im Jahr 2002 wurde in Österreich eine integrierte Allfinanzaufsicht aufgebaut. Diese Aufsicht erfüllt die internationalen Standards und Bedienungen, welche bei einer solchen Behörde gegeben sein müssen.

Die Finanzmarktaufsicht und die Oesterreichische Nationalbank beobachten Banken und Versicherungen in Österreich.

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Die Finanzmarktaufsicht in Österreich erfüllt wichtige Aufgaben und Pflichten, da sie verschiedene Banken und Versicherungen beobachtet. Außerdem müssen auch weitere Branchen, Pensionskassen und andere Unternehmen beaufsichtigt werden. Damit können die wirtschaftlichen Interessen der Bevölkerung erst genommen werden. Die Aufsichtsbehörden nehmen diese Arbeit sehr ernst und führen verschiedene Tätigkeiten aus, um einen stabilen Finanzfaktor aufrecht zu erhalten. Die Finanzmärkte verändern sich jedes Jahr in der eigenen Struktur und Komplexität. Umso wichtiger erscheint es, die Aufsichtsbehörden mit den überprüfenden Aufgaben zu beauftragen.

Funktionen und Aufgaben der Finanzmarktaufsicht

Die Funktionen und Aufgaben dieser Behörde sind sehr vielfältig. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören das Kontrollieren und Verfolgen der Bankgeschäfte. Wenn die Aufsicht unerlaubte Bankgeschäfte entdeckt, dann kümmert sie sich sofort um eine ordentliche Meldung. In diesem Fall müssen die unerlaubten Geschäfte sofort gestoppt werden. Der Betrieb von diversen Bankgeschäften muss auf jeden Fall ordnungsgemäß ausgeführt werden. Die Finanzmarktaufsicht in Österreich nimmt diese Aufgaben sehr ernst und geht allen Hinweisen sofort nach. Damit können verschiedene Bankgeschäfte ordnungsgemäß überwacht werden.

Im Jahr 2005 hat die Finanzmarktaufsicht in Österreich eine Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Nationalbank begonnen. Durch diese Zusammenarbeit konnten verschiedene Bereiche und Aufgaben weiter optimiert und verbessert werden. Außerdem wurde eine klare Struktur eingefügt, welcher diverse Aufgaben noch schneller und besser ausgeführt werden können. Seit dem Jahr 2005 übernimmt die Oesterreichische Nationalbank wichtige Aufgaben, mit denen die Kreditinstitute überwacht und kontrolliert werden. Außerdem sorgt die Oesterreichische Bank dafür, dass die Prüfungen direkt vor Ort ausgeführt werden.

Die beiden Aufsichtsbehörden tauschen wichtige Informationen und Daten untereinander aus. Mit diesem Verfahren lassen sich zahlreiche Unternehmen und Banken wesentlich besser überwachen.

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Im Jahr 2008 wurde von der österreichischen Regierung die neue Aufsichtsreform verabschiedet. Mit dieser wichtigen Reform wurden auch weitere Bestimmung für diverse Versicherungen und Unternehmen eingeführt. In diesen Bestimmungen wurden bestimmte Regeln und Optionen eingetragen. Zu diesen Bestimmungen gehören die Einrichtung des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss sowie der verpflichtende Fit and Poper Test. Außerdem wurden vielfältige Berichtspflichten eingeführt, mit denen die interne Revision gegenüber dem Aufsichtsrat realisiert wird. Zur weiteren Bestimmung zählt auch die neu entwickelte Cooling Off Periode, mit welchem der Wechsel zwischen dem Aufsichts- und dem Vorstandsvorsitz geregelt werden soll.

Der Europäische Aufsichtsmechanismus - Finanzmarktkontrolle

Zur erfolgreichen und zuverlässigen Finanzmarktaufsicht in Österreich gehört auch der europäische Aufsichtsmechanismus. Mit diesem Verfahren wird der Aufsichtsrahmen in der EU wesentlich verbessert. Das EU Parlament und der Rat haben sich auf ein neues Paket geeinigt, mit welchem die Finanzmarktarchitektur in ganz Europa verbessert und klar strukturiert werden soll. Mit der neuen Verordnung der EU sollen auch die neuen Aufsichtsbehörden gut eingerichtet werden. Die erforderlichen Änderungen sollen durch die passenden Richtlinien und Regeln neu aufgefasst werden. Diese Änderungen und Verbesserungen wurden bereits im Jahr 2011 eingeführt und erfolgreich umgesetzt.

Im Jahr 2011 wurde die erste Säule für die Finanzmarktarchitektur eingeführt. Mit dem Europäischen Gremium die systematischen Risken sollen die Entwicklungen von systematischen Risiken überwacht und kontrolliert werden. Außerdem hat dieses Gremium die Aufgabe, verschiedene Risikowarnsysteme auf der globalen Ebene aufbauen und erfolgreich etablieren. Dennoch soll das Europäische Gremium nicht nur systematische Risiken überwachen, sondern auch wichtige Empfehlungen aussprechen, mit denen Risiken effektiv beseitigt werden können. In den meisten Fällen sind diese Empfehlungen rechtlich unverbindlich.

Zu der zweiten Säule gehört das neu entwickelte System der Finanzaufsicht. Dieses System setzt sich aus drei verschiedenen Aufsichtsbehörden zusammen, welche in ganz Europa tätig sind. Zu diesen Aufsichtsbehörden zählen die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, die Wertpapier- und Aufsichtsbehörde sowie die Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen. Die letzte Behörde ist auch für die betriebliche Altersvorsorge zuständig. Alle drei Behörden sind in ganz Europa tätig und führen wichtigen Aufgaben durch.

Das Europäische System der Finanzaufsicht setzt sich außerdem aus weiteren nationalen Aufsichtsbehörden zusammen.

Mit den drei Europäischen Behörden sollen vor allem die konsistenten Anwendungen auf der EU-Ebene garantiert werden. Außerdem sorgen diese Behörden dafür, dass die vereinbarten Regeln ordnungsgemäß umgesetzt werden. Damit diese Regeln wie gewünscht eingehalten und umsetzt werden, setzt sich die EU Kommission in ganz Europa ein. Weitere Leitlinien und Gesetze werden in regelmäßigen Abständen von der Europäischen Kommission erlassen und überprüft. In allen Ländern der EU sollen möglichst gleiche technische Aufsichtsstandards als gültig anerkannt werden. Für diese wichtige Aufgabe werden die Regeln und Gesetze entsprechend angepasst. Die Europäische Kommission setzt sich vor allem für die ordnungsgemäße Umsetzung der interpretativen Leitlinien ein.

Berichte

Erst gestern, am 05.06.2019, wurde von Klaus Grubelnik (Mediensprecher) der FMA-Bericht zum 1. Quartal 2019 der Prospektaufsicht in der APA veröffentlicht.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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