Bis zu 2.475 Euro: Wer auf die Energiekostenpauschale warten muss

Die Strom- und Energiekosten sind seit vergangenem Jahr besonders stark gestiegen. Das belastet private Haushalte und Unternehmen in Österreich gleichermaßen finanziell schwer. Seit August gibt es als Entlastung dafür einen pauschalen Zuschuss, der binnen weniger Tage ausgezahlt werden soll. Viele Anspruchsberechtigte müssen jedoch länger Warten, bis ihr Antrag durchgeführt werden kann. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

02.09.2023, 08:00 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at / Euro
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Die Inflation ist in Österreich mit zuletzt 7,5 Prozent im August wieder angestiegen. Grund dafür sind unter anderem die steigenden Spritpreise und Energiekosten.

Um Selbstständige und Unternehmen gegen die hohen Energiekosten - vor allem im vergangenen Jahr - zu entlasten, wird ihnen ein pauschale Zuschuss ermöglicht. Dazu ist ein Online-Antrag notwendig, der eine Auszahlung innerhalb weniger Tage sicherstellen soll.

Pauschale Entlastung bis zu 2.475 Euro

Die Energiekostenpauschale für das Jahr 2022 kann seit Anfang August online beantragt werden. Sie beträgt pauschal zwischen 110 und 2.475 Euro und wird bereits binnen weniger Tage nach Antragstellung ausgezahlt. Doch einige Anspruchsberechtigte müssen für ihren Antrag länger warten.

UnternehmerInnen und Selbstständige, die im vergangenen Jahr zwischen 10.000 Euro und 400.000 Euro Jahresumsatz erzielt haben, können zwischen 08. August und 30. November 2023 einen Antrag auf die neue Energiekostenpauschale stellen.

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Alle Details zur Energiekostenpauschale findet man auch hier auf Finanz.at.

Fehlender Code verzögert die Auszahlung

Für die Einreichung des Antrags über das Unternehmensservice-Portal (USP) wird ein ÖNACE-Code benötigt. Dieser liegt nicht für jedes Unternehmen vor, das die Umsatzvoraussetzungen erfüllt. Wer keinen ÖNACE-Code in seinem USP findet, kann diesen schriftlich beantragen. Dies kann per E-Mail an die Statistik Austria unter [email protected] erfolgen.

In diesem Schreiben ist es wichtig, dass eine eindeutige Identifikation des Unternehmens angeführt wird (z.B. Firmenbuchnummer, Steuernummer, Dienstgebernummer etc.). Zudem ist eine ausführliche Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten erforderlich.

Nach einer Wartezeit von bis zu zwei Wochen, wird ein entsprechender Code seitens der Statistik Austria erteilt, um den Antrag auf die Energiekostenpauschale einzureichen.

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Auch für das Jahr 2023 soll bereits an einem pauschalen Zuschuss aufgrund der gestiegenen Energiekosten für Unternehmen gearbeitet werden. Dieser wird in den nächsten Wochen präsentiert werden.

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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