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Im Juni laufen die Antragsfristen für viele Bonuszahlungen und Zuschüsse im ganzen Land aus. Wer von den Entlastungen und Förderungen noch profitieren möchte, muss unter Einhaltung der Anspruchskriterien einen Antrag bis 30. Juni einbringen.
Welche Zahlungen bald enden werden und was zu tun ist, findet man heir auf Finanz.at in einer Übersicht.
Bis zu 850 Euro im Burgenland möglich
Im Burgenland gibt es heuer ebenfalls einen neuen Fahrtkostenzuschuss. Dieser beträgt bis zu 850 Euro und kann bis 30. Juni 2025 auf der Webseite des Landes beantragt werden. Voraussetzungen für einen Anspruch sind ein Hauptwohnsitz im Burgenland, eine Wegstrecke zur Arbeit von mindestens 20 Kilometer und ein Bruttojahreseinkommen von weniger als 50.000 Euro. Für Alleinerziehende oder -Verdienende erhöht sich je Kind, für das aktiv Familienbeihilfe bezogen wird, die Einkommensgrenze um 10 Prozent.
Der Fahrtkostenzuschuss beträgt für eine Wegstrecke von mindestens 20 km 141 Euro, ab 50 km 352 Euro und ab 100 km insgesamt 526 Euro plus 3 Euro extra pro zusätzlich gefahrenem Kilometer. Die maximale Förderung liegt pro Person bei 850 Euro.
Ausgleichsbonus von 100 Euro in Wien
Auch in Wien erhalten viele Menschen demnächst einen 100-Euro-Ausgleichsbonus. Dieser wird seit Mitte März von der Wien Energie ausgezahlt, wie Finanz.at berichtet hat. Voraussetzung ist eine Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe. Das betrifft unter anderem Bezieherinnen und Bezieher der Ausgleichszulage.
Insgesamt sollen rund 130.000 Menschen in Wien davon profitieren. Ein Antrag ist für die Auszahlung notwendig. Diese können online bei der Wien Energie oder in den Servicezentren Spittelau, Erdberg und Guntramsdorf eingereicht werden. Für die Einreichung werden der Name, die Kundennummer bei der Wien Energie und der Nachweis der Befreiung der ORF-Haushaltsabgabe benötigt. Die Frist für diesen Ausgleichsbonus endet am 30. Juni 2025.
100 Euro für Lehrlinge in Oberösterreich
Lehrlinge können noch bis inklusive 30. Juni 2025 einen Mobilitätsbonus von 100 Euro durch die AK Oberösterreich ausgezahlt bekommen. Anspruch ist dafür ein Hauptwohnsitz in Oberösterreich, sowie ein gültiges Öffi-Ticket vorweisen und unter 24 Jahre alt sein. Weitere Details und Voraussetzungen findet man hier auf der Webseite der AK OÖ.
150 Euro als Zuschuss für SchülerInnen endet ebenfalls
Auch der 150-Euro-Zuschuss für Schulkinder von einkommensschwachen Familien kann bereits seit April aktiviert werden. Finanz.at hat berichtet. Die Abwicklung der Auszahlung und Beantragung wurde für das heurige Jahr auf eine Smartphone-App umgestellt. Eine Aktivierung ist noch bis 30. Juni möglich. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

Mehr Informationen: Zuschüsse
