Beim Steuerausgleich holt man sich heuer durchschnittlich 1.000 € zurück. Mit der neuen App gelingt das in wenigen Minuten. Jetzt App herunterladen!
Kundinnen und Kunden der BAWAG können sich über mögliche Rückzahlungen freuen: Im Streit um Kreditbearbeitungsgebühren haben sich die Bank und die Arbeiterkammer (AK) geeinigt. Betroffene können die unzulässigen Entgelte nun über ein Onlineformular bei der BAWAG zurückfordern. Finanz.at hat über diesen Fall bereits zuvor berichtet. Nun gibt es eine Entscheidung für alle Kundinnen und Kunden der BAWAG in Österreich.
Die Regelung betrifft Konsum-, Hypothekar- und Immobilienkredite, bei denen eine Bearbeitungsgebühr prozentuell am Kreditbetrag bemessen wurde. Grundlage ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom März 2025, der die Berechnung von 1,5 Prozent Bearbeitungsgebühr als rechtswidrig eingestuft hatte. Diese sei nicht am tatsächlichen Aufwand der Bank orientiert, sondern allein an der Kredithöhe.
Anspruch für 30 Jahre rückwirkend
Die Einigung bringt nun Rechtssicherheit: Laut AK besteht ein automatischer Rückzahlungsanspruch – auch rückwirkend für die letzten 30 Jahre. Es spielt keine Rolle, ob der Kredit noch läuft oder bereits zurückgezahlt wurde. Neben den Bearbeitungsgebühren können auch prozentuale Entgelte für Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite zurückgefordert werden, da auch diese unzulässig sind.
Die Höhe der Rückerstattung variiert: Bei Konsumkrediten wird die Gebühr zur Gänze ersetzt, bei Immobilienkrediten erfolgt eine gestaffelte Rückzahlung – abhängig von der ursprünglich bezahlten Summe.
Wie hoch die Rückzahlungen insgesamt ausfallen könnten, wollte die BAWAG gegenüber der APA nicht beziffern. Klar ist jedoch: Für manche Kundinnen und Kunden geht es um mehrere tausend Euro.

Mehr Informationen: Kredit
