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Ab Freitag erhalten Familien in Österreich über 120 Euro pro Kind im Alter von sechs bis 15 Jahren. Anträge sind nicht notwendig. Hunderttausende profitieren von dieser Maßnahme. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Schulstartgeld kommt im August
Alljährlich erhalten Familien mit schulpflichtigen Kindern das Schulstartgeld gemeinsam mit der Familienbeihilfe für August ausgezahlt. Heuer beträgt es aufgrund der Valorisierung pro Kind im Alter von sechs bis 15 Jahren insgesamt 121,40 Euro.
Ein Anspruch besteht automatisch für alle Kinder im schulpflichtigen Alter, für die auch aktiv Familienbeihilfe bezogen wird. Anträge auf das Schulstartgeld müssen nicht gestellt werden - die Auszahlung erfolgt automatisch mit der Familienbeihilfe.
150 Euro extra für viele Familien
Unterstützt werden mit dieser Maßnahme österreichweit rund 900.000 Kinder im schulpflichtigen Alter. Diese Leistung ist nicht zu verwechseln mit der Aktion "Schulstartklar!". Diese bringt einkommensschwächeren Familien demnächst erneut 150 Euro in Form von Gutscheinen. Die dafür vorgesehenen Info-Schreiben werden derzeit versendet. Finanz.at hat berichtet.
Einheitlliche Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt seit Juli monatlich spätestens zum 08. des jeweiligen Monats. Damit soll für Familien mehr finanzielle Planbarkeit gegeben werden. Die Termine können sich jedoch aufgrund von Wochenenden oder Feiertagen verschieben. Wann Familien im August mit dem Geld rechnen können, findet man hier auf Finanz.at.
Auszahlungstermine im August 2025
Leistung | Termin |
---|---|
Familienbeihilfe (August 2025) | 08.08.2025 (Freitag) |
Wie hoch der Betrag ausfällt, kann mit dem Familienbeihilfe-Rechner auf Finanz.at berechnet werden. Alle Auszahlungstermine der Familienbeihilfe findet man hier zum Nachlesen.
Alle Auszahlungstermine der Familienbeihilfe für 2025 findet man hier auf Finanz.at. Die Familienbeihilfe wird 12-mal pro Kalenderjahr an alle Eltern beziehungsweise Familien ausgezahlt, deren Kinder die Voraussetzungen dafür erfüllen und somit ein Anspruch besteht.
Mehr Informationen: Schulstartgeld
