AMS-Geld: Erhöhung von Beihilfe ab Sommer fix

Trotz ÖVP-Vorschlag für ein sinkendes Arbeitslosengeld wird für einige AMS-Bezieherinnen und -Bezieher die Lohnbeihilfe deutlich erhöht. Die Neuregelung tritt ab Juni in Kraft. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

28.01.2024, 07:45 Uhr von
Arbeitslosengeld
Bildquelle: Finanz.at / APA (Montage) / Arbeitslosengeld
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Derzeit befinden sich rund 399.000 Menschen auf Arbeitssuche. Obwohl Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) erst kürzlich angekündigt hat, die Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld reduzieren bzw. ein degressiven Modell einführen zu wollen, präsentiert Arbeitsminister Martin Kocher (ebenfalls ÖVP) kürzlich eine Erhöhung der AMS-Beihilfen ab Sommer 2024.

Konkret soll der Bezug der Kombilohnbeihilfe neu geregelt und der Betrag erhöht werden. Einige Anspruchsberechtigte erhalten dadurch mehr Geld, andere fallen um ihre Beihilfe gänzlich um.

Kombilohnbeihilfe als Bonus bei neuem Job

Wer beim Arbeitsmarktservice gemeldet ist und eine vollversicherte Arbeit mit geringem Einkommen findet, kann unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Kombilohnbeihilfe beziehen. Diese soll nun neu geregelt und für einige Anspruchsberechtigte erhöht werden.

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Aktuell erhalten Arbeitslose ab 50 Jahren bei Arbeitslosendauer von mindestens drei Monaten, Wiedereinsteiger und Arbeitssuchende mit gesundheitlichen Einschränkungen, wenn sie länger als sechs Monate arbeitslos sind, eine AMS-Beihilfe zum neuen Nettoeinkommen. Auch Arbeitslose, die eine weit entfernte Stelle annehmen, können davon profitieren. Die Wochenarbeitszeit muss mindestens 20 Stunden betragen.

Die Höhe der Beihilfe wird anhand der Differenz zwischen Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe plus 30 Prozent und dem neuen Nettoeinkommen berechnet. Maximal beträgt die Kombilohnbeihilfe jedoch 950 Euro pro Monat.

Beihilfe steigt ab Sommer deutlich an

Ab 01. Juni 2024 werden die Voraussetzungen ebenso reformiert, wie die Höhe der Beihilfe für alle Anspruchsberechtigten. So wird die Frist der Vormerkung beim AMS von 182 Tagen (mindestens sechs Monate) für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen entfallen. Zudem erhöht die die Beihilfe bei mindestens 30 Wochenstunden im neuen Arbeitsverhältnis auf 55 Prozent statt der bisherigen 30 Prozent.

Die Höhe der Kombilohnbeihilfe wird demnach aus der Differenz des AMS-Geldes plus 55 Prozent abzüglich des neuen Nettoeinkommens berechnet. Ein Bezug der Beihilfe bei weniger als 30 Wochenstunden steht nur noch Menschen mit Behinderung bzw. gesundheitlicher Einschränkung zu (mindestens 20 Stunden).

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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